Überprüfung bei Prüfanstalt verweigern ? Wechselkennzeichen !

Mir helfen deine Antworten nicht wirklich weiter… kannst du konkreter werden mit Bezug auf Gesetzestext ?

Noch einmal, es geht nicht darum eine Strafe nicht zu bezahlen (irgendwie musst du ein Geldproblem haben, weil du sprichst immer wieder das an), es geht hier NUR darum zu klären ob es gesetzlich erlaubt ist im obigen Fall das KFZ nicht überprüfen zu lassen ?!

Ich habe viele Gesetzte gelesen aber in obigen Zusammenhang keinen Gesetzestext gefunden welches besagt das man einer Überprüfung statt geben muss.

Einzig Kollege chaos hast da hilfreiche Antworten gegeben, Danke !

… du verstehst nicht richtig - Natürlich ist es erlaubt einer Überprüfung nicht nach zu kommen. Sollte aber vorher schon eine Anzeige ausgesprochen sein,.- ohne die es ja nicht zur Überprüfung kommen würde,- wirst du mit den Konsequenzen trotzdem leben müssen -

Ist das gleiche als wenn du einen Alkotest verweigerst - es wird automatisch der Wert der höchsten Strafe, also über 1.6Promille, angenommen.

„Müssen“ - Nein. Die Konsequenzen stehen eh schon weiter oben.

Wenn die Zulsssungssperre erfolgt ist musst du das Fahrzeug wieder nach Par 57a KFG überprüfen lassen. Damit gehst du zur Zulassungsstelle bei BH/Magistrat und dann kriegst du die Plakette und Zulassung. Eine korrekte Werkstatt wird dir die Bestätigung nur geben, wenn keine nichtgenehmigten Umbauten drauf sind (oder sie findet diese halt einfach nicht).

Dh eine Feststellung, WAS alles nicht genehmigt ist, umgeht man so natürlich. Würde ich wohl auch so machen- aber ich bin da aus Versicherungsgründen lieber nur mit Originalbauteilen bzw. zugelassenen Umbauten unterwegs.

Regressforderung der Haftpflichtversicherung bei einem Unfall wäre womöglich weit schlimmer als eine Strafe…

Und: sofern du öfter eine solche Strafe bekommst wäre auch ein Führerscheinentzug denkbar… solltest du berücksichtigen.

LG Marlene

Danke für die Antworten.

Der Hintergrund meiner Frage war folgender, das ein Freund ein Auto hat mit der er nur auf der Rennstrecke fährt. Das Fahrzeug war aber angemeldet damit er nicht mit Auto am Anhänger fährt.

Letztes Jahr auf dem Weg zum Pannonia hält ihm die Polizei auf und bittet ihn zur Prüfanstalt nachzufahren und er hat es getan … Strafe hat er 80,- EUR pro beanstandeten Punkt bekommen.

Beispiel: 80,- EUR weil Lenkrad nicht original, 80,- EUR weil am Lenkrad die Betätigung der Hupe nicht original, 80,- EUR weil aufgrund der Änderung am Lenkrad das Lenksystem verändert wurde … hat nur noch gefehlt das die pro Schraube am Lenkrad je 80,- EUR kassieren … in Summe waren es dann um die 2000,- EUR.

Ich war der Meinung das er auf die Prüfanstalt hätte verzichten können, das wäre ihm günstiger gekommen … er meinte das man zur Überprüfung MUSS, ich eben anderer Meinung.

Er fährt jetzt mit Auto am Hänger zur Rennstrecke und wird es nie mehr zulassen.

Danke nochmal…

mich hätte trotzdem interessiert, wie die Kalkulation für den Fall, den Du präferierst, ausgegangen wäre?
Das heißt, keine Nachfahrt zur Überprüfung, Neuvorführung (wegen erloschener Zulassung) bei der Zulassungsbehörde. Was hätte der Umbau der beanstandeten Punkte in Relation zur € 2.000,- Strafe gekostet?
& btw: hättest den Thread umgekehrt angegangen (Dein letzter Erklärpost zu Beginn) wären etliche Missverständnisse vermieden worden.
LG.

Er war ganz sicher billiger davongekommen, weil er ja das Fahrzeug auch jetzt nicht mehr angemeldet hat. D.h. die Kosten für eine Neuvorführung wegen der erloschenen Zulassung wären eh nie ins Gewicht gefallen. In dem Fall wäre die Verweigerung sinnvoll gewesen.
Das Ding anzumelden macht prinzipiell wenig Sinn, weil das Autovermutlich ordentlich Dampf unter der Haube hat. So - und dafür muss man normalerweise entsprechende Steuern abdrücken. Die dezente Steuerlast zahlt sich vermutlich nur aus, wenn man während der Saison jedes WE am Ring fährt - wobei man dann aber wiederum das Problem hat, dass man jedes WE erwischt werden kann.

Ja, wobei einfach lesen auch schon geholfen hätte. Ich hab am 24.9.2017, 12:03 eh folgendes geschrieben: Nein, natürlich kann er verweigern, aber ja, es kostet. Das Fahrzeug wird – bei Verweigerung – sowieso abgemeldet und kriegt einen Eintrag bei der Zulassungsbehörde. Die Wiederzulassung könnte also generell interessant werden…