3 verschieden Meinungen

Ein Schmankerl aus unserer Bürokratie:

Es geht um den Umbau meiner dicken, wo ich vorne Wavescheiben anbrachte und mir bereits explizit durch Bekannte d. Drehlichfraktion erklärten, diese müsse ich typisieren. Nun habe ich zum 3ten Male mit der LR telefoniert - dazu die Auszüge:

Vorweg - bei allen 3 Gesprächen waren die Gesprächspartner äußerst freundlich und hilfsbereit.

  1. Tel:
    Brauche ABE, Typenschein, Zulassungschein und Bestätigung einer Fachwerkstätte über korrektem Einbau.

Soweit sogut…

  1. Tel:
    Brauche ABE, Typenschein, Zulassungschein und KEINE Bestätigung einer Fachwerkstätte über korrektem Einbau.

Naja, passt - spar ich mir die paar Euro fürn Händler…
Aber jetzt kommts:

  1. Tel (heute):
    Die Wavescheiben müssen nicht typisiert werden, da sie sich in Größe nicht änderten und auch keine Änderungen am Bremssattel vorgenommen wurden :cold_face: :cold_face: :cold_face:
    Auf nahezu einem Drängen, diese doch typisieren zu lassen schaute er 3 Minuten in den Terminkalender, und ließ immer wieder die Meldung fallen: „Warum wollen sie unbedingt die Kohle zum Fenster rauswerfen?!“

Wie dem auch sei, meinen Termin habe, und in 3 Wochen schauma was man mir für „ca. 50 teuros“ dann sagt :wink:

https://forum.1000ps.at/forum/upfiles/230083/4F0AE077FBC743309BF36CD0AF3E31A4.jpg

Wenn a ABE für die scheiben hasch, genügt des.
 
War zumindest bei meinen Scheiben so.
 
Ciao
Alex

    Da es ein Eingriff in Verkehrssicherheit d. FZG isch…

Bled is es, wennst aufgehalten wird, und ein Exekutivbeamter is anderer Meinung - dann hast a Problem. Und z’fuß heimgehn is immerhin so a sache :wink:

du aber auch eine leichten maso-büro neigung zu besitzen, da die scheiben den gleichen durchmesser und kolben oder verankerung ja nicht angeriffen werden wird sich auch am bremsverhalten nicht wirklich was ändern - damit ist das kein eingriff in irgendeine art der verkehrssicherheit/fahrverhalten, aber scheinbar ist typisieren grad in - werde in mich gehen und meine gelsitzbank eintragen lassen :grin:  trägt ja auch irgendwie zu einem veränderten fahrverhalten bei
 
 
 
gruß

wieso sollt des ein problem sein? ABE = allgemeine Betriebserlaubnis. Betriebserlaubnis bedeutet dass die Inbetriebnahme erlaubt ist. Da es sich nicht nur um ein schmieriges E Prüfzeichen handelt sondern um a für unser Land ausgefertigte Betriebserlaubnis gibts kein Problem. Wenn der Polizist anderer meinung is, tjo des kann dir dann aber auch passieren wenn er meint der originalauspuff is nicht original… der willkür der exekutive bist du immer ausgeliefert. In dem fall würd ich einfach weiterfahren und mich anzeigen lassen, bei dem einspruch wird dann ja herauskommen, dass die kennzeichenabnahme nicht gerechtfertigt, das fahrzeug dadurch fahrtauglich und die anzeige hinfällig war.
 
Ciao
Alex

wenn ich in eine Kontrolle geraten sollte, und Prüfbus etc da ist, und ein übereifriger Beamter am Werk, und meint das dies so ist, was willst machen… die freundlichen Beamten am abmontieren hindern = Bad idea :wink:

Und wie schon geschrieben - bei einer tour wäre das ziemlich unangenehm :frowning:

auch nicht mehr aus - der eine sagt so unbedingt, der andere meint ich soll an haufen drauf setzten.

Jedenfalls fahr ich mal hin, und wenn mir der typ sagt, es muß nicht eingetragen werden, dann werde ich ihn höflich bitten, mir seine Aussage schwarz auf weiß mit unterschrift und stempel zu geben - damit ich bei einer ev. kontrolle was zum herzeigen habe, bzw. bei einem ev. unfall was in der hand habe - denn offizieller gehts ja dann wohl nimma :wink:

wie gsagt, wenn an trottel erwischt kann dir des aber bei allem passieren kann mi no an die story von for 2 jahren erinnern, wo sie einem SV 1000 fahrer des kennzeichen amontiert haben, weil auf seinen originalendschalldämpfern nirgends suzuki draufsteht und er keine ABE dabei hatte…

i würd mi da so gut es geht zur wehr setzen, schließlich is die kennzeichen abnahme unzulässig und somit isses auch nicht verboten damit zu fahren, a entsprechede anzeige würde vor keinem Senat stand halten. scherereien hasch halt…

Ciao
Alex

wenn man mit Leuten zu tun hat die eine Ahnung von dem haben was sie tun… :worried:

dass Bremsscheiben wesentliche technische Bestandteile sind, somit eine Abänderung nicht „egal“ ist. Auch wenn sich in der Grösse nichts ändert, würde ich doch meinen, dass auch die Materialbeschaffenheit eine Rolle spielt, somit eine Genehmgiung erforderlich ist. Beim ePrüfzeichen brauchst gar nichts zu machen, bei einem ABE Gutachten bist in D auf der sicheren Seite, in Ö musst Du diese Teile eintragen lasen, weil die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) nur in D gilt. Teile ohne irgendwelche Gutachten musst Du sowieso typisieren lassen ( 1. Ziviltechnikergutachten, 2. Typisierung).
 
Anbei ein Auszug aus der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung:
 
1.1.14    621  Bremstrommeln,
                    Bremsscheiben
                    übermäßiger Verschleiß,
                    übermäßige Riefenbildung,
                    Risse, ungenügend
                    gesichert oder gebrochen   SM,GV
                    verschmutzt (Öl, Fett
                    usw.)                      SM,GV
                    Bremsträger locker         GV
                    unrund (über 20%)          SM
                    Abänderungen               SM,GV, VM
 
SM = schwerer Mangel - Anzeige, Weiterfahrt bis zur nächsten Werkstatt, 
         Vorführtermin      
VM = Vorschriftsmangel - Anzeige, Vorführtermin
GV = Gefahr im Verzug - Kennzeichenabnahme an Ort und Stelle, Anzeige,
        Vorführtermin
 
mfg Michael

Dankschen für die Mühe das du mir dies rausgesucht hast. Ein Kollega von dir sagte mir dies auch bereits.

Ich werde mir das ausdrucken, und bei ev. verdutzten Gesichtern eines Prüfers des vor Augen führen!

lg

Ich bin auch der Meinung das du im Zweifelsfall besser alles eingetragen solltest da dir jeder etwas anderes erzählt, ich bin auch verunsichert aber verdammt nochmal wir sind in der EU das bedeutet doch wenn Sachen in Italien oder Deutschland für unsere Fahrzeuge genehmigt ist sollte es hier auch möglich sein die Teile zu fahren, den ÖSTERREICH ist keine INSEL!Ich dachte dafür gibt es die E-Prüfzeichen? Man sollte eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einbringen wenn nötig!!!