42 Euro am Exelberg

Vorgestern flattert bei mir ein Brief von der Rennleitung ein. Ich wurde als
Raser geoutet und darf jetzt 42 Euro in die Vereinskassa einzahlen.

Jetzt soll das keiner so sehen, dass ich ein notorischer Raunzer bin, der für
sein Fehlverhalten nicht geradestehen will.

Ich hab genug Rückrat dies zu tun, aber die 42 Euro muss ich für 47 km/h in
der supertollen 30er Zohne unten beim Berg blechen. (Peinlicherweise sogar mit
dem Kombi vom Papa :wink:

Grummel Grummel.

Nicht nur, dass sie dort eine vollkomme sinnlose Tempbeschränkung aufstellen.
Sie melken das fahrende Volk an dieser Stelle bis zum geht nicht mehr.

Kann mir jemand mehr Infos geben wer hinter der 30er Zone steht, damit ich ihm
ein nettes Dankschreiben schicken kann. Sind da nur die Anrainer im Spiel,
oder sonstige Personen. Oder gibt es sonstige Möglichkeiten dem modernen
Raubrittertum ein Ende zu setzen? Oder ist die Zone rechtlich gar nicht ok?

Vielleicht hilft mein Posting zumindest vor der dortigen Abzocke zu warnen.


Es müsste doch schon zu gut bekannt sein das die halben Geschwindigkeitsbeschränkungen im schönen guten Austria zum abzocken und nicht für die so intensiv fürsorgliche Verkehrssicherheit aufgestellt sind !!!
Nimm dir mal acht von wievielen Verkehrsschildern davon Geschwindigkeitsbeschränkungen sind !! ;-)))

lg da Silent

Nur ist es halt so, dass jetzt überall die 30er
Zohnen unter dem Deckmantel der Sicherheit aus
dem Boden gestampft werden. Abzoche hoch 3.

Und keiner macht etwas dagegen.

Ich werde jetzt wieder aufs MTB umsatteln und
ordentlich „blitzen lassen“ :wink:


Oft werden komplett für die Katz Gasbeschränkungen aufgestellt, aber ich kenne einen Fall wo schon seit Jahren um einen Verkehrsspiegel angesucht wird der in wirklich benötigen würde weil seine Zufahrt zu seinem Gebäude an einer derart unübersichtlichen Stelle liegt die von vorbeifahrenden nicht registriert wird und der Spiegel wird ihm immer wieder verweigert ??? (Klar kostet doch der Gemeinde Geld, aber wenn er ihn selber bezahlt dann bekommt er ihn)

Ist doch krank unser System, oder ?

Also was ich weiß gab es da eine gemeinsame Protestaktion der Anreiner. Die haben es irgendwie durchgeboxt, dass das dort eine Art Erholungsgebiet ist. Durch Lärmbelästigung und durch die Gefahr, dass Kinder von zu schnell fahrenden Verkehrsteilnehmern übersehen werden könnten ist im Endeffekt der 30-er durchgegangen.

So kenn ich das ganze zumindest. Weiß nicht ob das nun der einzige Grund ist aber war sicher auch ein entscheidender Grund.

Aber da muss man sich einfach am Riemen reissen und da halbwegs gesittet durchfahren. Hülf nix!

Lg,
Chris.

wann an Spiegel für sei eigene Einfahrt braucht!

Überprüfe, ob es sich um eine behördlich genehmigte 30-er Beschränkung handelt.
Wenn nicht, erhebe Einspruch. Wenn ja, zahle
deine Strafe und fahre das nächste Mal 30km/h.
grüsse
fuchsinette

Es geht ja um die Sicherheit auf beiden Seiten, ist ja eine öffentliche Strasse wobei der Spiegel nicht auf seinem Grundstück stehen würde !!
Das ist Aufgabe des Verkehrsamtes und der Gemeinde!!
Aber die halten es für unnötig, deshalb muss er es selber bezahlen (für die Gemeinde) damit er aufgestellt wird !!

Ist doch eine Sauerei auf kosten der Sicherheit wo es wirklich von nöten wäre !!!
Wahrscheinlich muss er eines seiner Kinder verlieren oder muss es sonst mal krachen damit er ihn bekommt !!!

lg da Silent

Ich gehe einmal davon aus, dass das dort
genehmigt ist und kein Scharzbau.

Natürlich werde ich den 30er jetzt ganz brav
einhalten. Im 1. Gang wird mir das sicher am
Besten gelingen :wink:

Besonders lustig finde ich die Streckenposten,
die ja quasi magisch von der Zone angezogen
werden. So frei nach dem Moto „Alle Fliege sind
im Scheißhaufen“

Ich habe noch ein Gerücht im Hinterkopf, dass
der Leiter vom Bikers Projekt auch seine Finger
im Spiel hat (beim Biosphären Park und den damit
verbundenen Aktionen → geplante Totalsperre für
Biker auf der Exelberg-Bundesstraße).

Hat da einer vielleicht mehr Infos dazu oder
irre ich mich da?

wenn es Dich tröstet die regen sich auch schon auf weils jetzt selber auch oft genug blechen müssen kein Schmäh also ich find das leiwand zuerst eine 30er Zone beantragen und dann sich selber nicht daran halten und danach auch noch meckern wenn man selber bezahlen muss .-))

ich wurde einmal in einer 30ger zone mit 56km/h aufgehalten und hab 21.- gezahlt.
war in der cumberland strasse (glaube so heisst die) wo früher die 2rad börse west war. jetzt steht dort so ein unnediga PENNY markt dort.

gleich bezahlt. Anzeige ist teurer, soviel ich weiß, das doppelte.

die dort INNERHALB DER SIEDLUNG mit offenen Röhrln auf und ab gefahren sind. Aber auch bei den PKWs und Motorrädern, die dort weit über 50 fuhren, womit das Einparken oder Aussteigen dort tlw. zur Harakiri-Aktion wurde. Ich wohne nicht dort, fahre aber 3-5x pro Woche dort vorbei.

Ich hab übrigens den ganzen Winter dort kein Radar gesehen, wenn man oft genug durchfahrt, fallen Autos die dort geparkt sind und nicht hingehören mit der Zeit auf gggg. Mit Mopedsaison-Beginn muß man dort wieder mehr aufpassen :-(((((

3lg
Harald

Da is jetzt der BIPA drin wen ich mich net täusch g

Eh klar das es mal wieder die schlimmen Biker sind.Aber das es wegen solchen Vollkoffern in Ihren Proledtenschleudern sein kann,daran denkt keiner.Hab schon viele solche Trotteln da rauf und runter Heizen sehn,schön rüber in die andere Spur damit man ja die Kurven schön schnell nehmen kann usw.Aber wehe es kracht dann mit einem Biker,dann steht eh wieder nur „Biker zu schnell gewesen“.

Mfg
Blue Dragon

Geschw. Überschr. bis 20 km/h im Ortsgebiet:
Organmandat = 21 Euro
Anonymverfügung = 29 bis 36 Euro

Anmerkungen
1) Wird weder eine Organstrafverfügung noch eine Anonymverfügung ausgestellt bzw fristgerecht eingezahlt, wird die Behörde eine Strafverfügung erlassen. Der Strafrahmen reicht hier bis 726 Euro. Meist wird bei durchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhält-nissen sowie ohne „Vorstrafen" in einer Höhe von ca 120 bis 300 % der Anonymverfügung verhängt. Dies ist freilich nur ein Richtwert. Bei sehr schwerer Schuld und zahlreichen Vorbestrafungen kann der Strafrahmen bis zum Maximum ausgeschöpft werden. Bei besonders geringem Verschulden kommen andererseits außerordentliche Strafminderung gem § 20 VStG oder die Einstellung oder Ermahnung gem § 21 VStG in Betracht.


War das Delikt geeignet, besonders gefährliche Verhältnissen herbeizuführen oder wurde es mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegen andere Straßenbenützer begangen (§ 99 Abs 2 lit c StVO), so ist von einem Strafrahmen zwischen 36 Euro (Mindeststrafe) und 2.180 Euro auszugehen. Überdies wird mangelnde Verkehrszuver-lässigkeit anzunehmen sein, was gem § 7 FSG (Führerscheingesetz) zu einer Entziehung der Lenkberechtigung (meist 3 Monate) führen wird.

Gruß
Blue Dragon

is da immer noch des sofort Bezahlen.

Geschw. Überschr. bis 20 km/h im Ortsgebiet:
Organmandat = 21 Euro
Anonymverfügung = 29 bis 36 Euro

Anmerkungen
1) Wird weder eine Organstrafverfügung noch eine Anonymverfügung ausgestellt bzw fristgerecht eingezahlt, wird die Behörde eine Strafverfügung erlassen. Der Strafrahmen reicht hier bis 726 Euro. Meist wird bei durchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhält-nissen sowie ohne „Vorstrafen" in einer Höhe von ca 120 bis 300 % der Anonymverfügung verhängt. Dies ist freilich nur ein Richtwert. Bei sehr schwerer Schuld und zahlreichen Vorbestrafungen kann der Strafrahmen bis zum Maximum ausgeschöpft werden. Bei besonders geringem Verschulden kommen andererseits außerordentliche Strafminderung gem § 20 VStG oder die Einstellung oder Ermahnung gem § 21 VStG in Betracht.


War das Delikt geeignet, besonders gefährliche Verhältnissen herbeizuführen oder wurde es mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegen andere Straßenbenützer begangen (§ 99 Abs 2 lit c StVO), so ist von einem Strafrahmen zwischen 36 Euro (Mindeststrafe) und 2.180 Euro auszugehen. Überdies wird mangelnde Verkehrszuver-lässigkeit anzunehmen sein, was gem § 7 FSG (Führerscheingesetz) zu einer Entziehung der Lenkberechtigung (meist 3 Monate) führen wird.

Gruß
Blue Dragon

Hab mal bissl das Netz durchforstet und dabei den Artikel gefunden-weiß abeer leider net von wann der ist:

Ein Artikel in der NÖN-Klosterneuburg hat für Aufregung gesorgt. Wir haben uns Gedanken über die Problemlösung gemacht.

Dieser Artikel löste eine vehemente Diskussion aus:

Kommt Biker-Verbot?

Die Motorradsaison hat begonnen. Eine der beliebtesten Biker-Strecken - der Exelberg - wird wieder von zahlreichen Zweirad-Lenkern „heimgesucht“. Wie lange noch, ist fraglich.
Grund: Wird der Exelberg zum schutzwürdigen Biosphärenpark erklärt, kann sich die Bezirkshauptmannschaft ein Fahrverbot für Motorräder vorstellen.
Zur Erklärung: Der Wienerwald soll zum so genannten Biosphärenpark - eine Art Naturschutzgebiet - erklärt werden. Drei verschiedene Landschaftszonen sind hierfür vorgesehen. Erstens die Entwicklungszone: Sie darf wirtschaftlich und touristisch genutzt werden. Hier ist die Natur sozusagen am wenigsten geschützt. Strengere Kriterien gibt es bei der Pflege- und Pufferzone. Vorrangiges Ziel für diese Zone ist es, die von Menschen geschaffenen Kulturlandschaften und deren Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten. Sanfte Wirtschaft ist hier erlaubt.

Mfg
Blue Dragon

vielleicht einige der unten stehenden personen
stecken: g

Permanente Kontrollen sollen beruhigen:

Seit Jahren beschweren sich die Anrainer entlang der berüchtigten Strecke Exelberg, Scheiblingstein, Dopplerhütte über Lärmbelästigung durch Motorradraser. Aus diesem Grund lud BH Mag. Wolfgang Straub am 5. Juli Vertreter der betroffenen Gebiete zu einem gemeinsamen Gespräch ein. Der Klosterneuburger Bürgermeister Dr. Gottfried Schuh, der Stadthauptmann des 17. Bezirks, Mag. Leopold Kraft, sowie der Tullner Bezirkshauptmann Mag. Johann Lampeitl trafen einander in Hainbuch, um eine gemeinsam über die Problematik zu diskutieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
In diesem Zusammenhang hatte die Exekutive bereits im Vorfeld an sechs Tagen Geschwindigkeitsmessungen durchführen lassen. Zur Überraschung der Exekutive waren von 1.411 bei Scheiblingstein gemessenen Fahrzeugen lediglich 27 zu schnell, das sind etwa 2%. Auch bei Messungen am Exelberg konnten von 520 durchgeführten Kontrollen nur 18 Übertretungen festgestellt werden. Auch dort sind das nur 3,5 %. Sehr geringe Werte, die man, so BH Mag. Straub, selbst mit rigorosen Kontrollen nicht mehr minimieren könne. Die Exekutive vermutet nun, dass die zahlreichen Beschwerden der Anrainer betreffend Lärmbelästigung vor allem mit „auffrisierten“ Motorrädern zusammenhängt, die aufgrund von Modifikationen (Auspuffanlage) höhere Schallwerte haben.
Anstelle von permanenten und rigorosen Geschwindigkeitsüberprüfungen sollen jetzt auch in erster Linie technische Überprüfungen vor Ort vorgenommen werden, um festzustellen, ob das jeweilige Motorrad typenkonform ist. Wiener, Tullner und Klosterneuburger Exekutivbeamte werden sich in den kommenden Sommerwochen zeitlich koordinieren, sodass an jedem Wochenende entsprechende Kontrollen stattfinden werden.

So,der oben stehende Teil über die bösen Motorradfahrer war auf der seite wo ich es gefunden hab schön dick und fett geschreiben.

Dann kamm noch a Absatz…

Weiter unten stand dann noch schön klein geschrieben,so wie auf die Art „Das Kleingedruckte lest eh keiner“…

…dass sich das alles tatsächlich so verhält, hat sich am vergangenen Sonntag die NÖN an Ort und Stelle überzeugt. Bei einer Überwachung der Exelberg Straße. Das erfreuliche Ergebnis: Kein einziger Motorradfahrer musste bestraft werden. Nun ist zu hoffen, dass tatsächlich eine neue Zeit der „Motorrad-Zivilisation“ begonnen hat.

Mfg
Blue Dragon