Abgelaufenes Pickerl

Hallo Bikerfreunde!

Hab mal ne Frage!
Kann man ein Fahrzeug anmelden wenn das Pickerl abgelaufen ist, aber die Schonfrist von 4 Monaten noch nicht überschritten sind?

Also bei meinem Bike ist das Pickerl im April abgelaufen und dürfte eigentlich bis August damit fahren! Aber leider müsst ich sie erst anmelden! Ist das möglich ohne vorher zu Überprüfung zu fahren?

Ich spreche hiermit nur Personen an die auch eine Ahnung davon haben und solche Typen die nur blöde Kommentare dazu abgeben, die mir nicht weiterhelfen mögen sich bitte ihre Antwort sparen! Danke!!!

Lg Wuffi

an neuen Prüfbericht!

…gehts so net? Fuck, ich eh keine Zeit für solche Sachen! Aber Danke!

lg Wuffi

darfst du mit einem Pickerl, welches im April abgelaufen ist, im Mai noch fahren?
eben … also warum solltest nicht anmelden dürfen?


ist aber natürlich nur meine unbedeutende, erste Eingebung … :wink: … also ohne Gewähr



am Besten, du rufst bei der nächsten Zulassungsstelle an und fragst.


mhm
Prüfbericht bis April + 4 Monate …

braucht´s da bei einer Verkehrskontrolle (bei angemeldetem Fahrzeug) auch einen neuen Prüfbericht??


ist die +4 Toleranz nur gültig, wenn´s KFZ angemeldet ist und wenn´s neu angemeldet werden soll, gilt die +4 Regelung nicht???


du kannst mir da jetzt sicher aus der Zwickmühle helfen, kannst du nicht??

…werd ich eh machen müssen! Aber Danke für deine Antwort!

lg Wuffi

…genau das ist auch meine Frage? Muss mich wirklich bei der Zulassungsstelle erkundigen!

hab selbst am Freitag angemeldet, wobei das Pickerl im April abgelaufen ist

oder handelt es sich tatsächlich um eine neuanmeldung? aber es sollt im prinzip weder in dem einen noch in dem andern ein ein problem sein…
lg,
gerv

pickerl kann max. 4 monate abgelaufen sein - trotzdem ist eine anmeldung möglich

den alten prüfbericht solltest aber schon vorweisen können

solange Du den Prüfbericht hast, spricht nichts dagegen.

dB statt PS!

Do kau i da leider a net höfn. Aber vielleicht kenn ma des Problem jo heit af da Nocht ba an Bier Besprechen!!!

vor ein paar Jahre nicht gegangen, jetzt kannst aber mit einem überzogenen Pickerl, bzw. Prüfbericht (bis max. 4 Monate) auch anmelden gehen.

LG
Breznreissser

…für eure Hilfe, aber hab das Problem schon gelöst! Hab mir gleich frei genommen und bin in die Werkstatt gfahren und habs überprüfen lassen! Wär mir sowieso net erspart geblieben! Nur blaue Kennzeichen hab ich mir halt organisieren müssen!

Aber trotzdem Danke!

Lg Wolfi

…wird sicher so werden! Danke fürs blaue Kennzeichen holen beim Klaus!

Lg Wuffi

du kennst di jo echt nix aus… fgfg

bussi tussi =)

Ist wohl nur bis voriges jahr so nicht möglich gewesen… …

war, wie´s scheint, tatsächlich einmal nicht möglich, mit überzogenem Pickerl anmelden zu gehen.


greets,

i weiss brauscht du einen neuen prüfbericht

weil versicherung und gesetz 2 verschiedne dinge sind… wenn das pickerl abgelaufen ist können die versicherung von dir auch wenn du nicht schuld hast regress fordern… oder beim alk… 0,5 lt gesetz aber darunter kann die dir versicherung bei einem unfall ebenfalls geld abnehmen…