Bin an und für sich nur stiller Mitleser, dennoch habe ich eine Frage an die Forengemeinschaft:
Ich habe mir gestern einen frischen Hinterradreifen aufziehen lassen, da ich morgen auf einem Fahrsicherheitstraining bin wollte ich noch ein paar km drehen damit sie morgen nicht ganz jungfräulich sind.
Jedenfalls war mein Ziel während den paar km es einfach nicht zu übertreiben, logisch :-).
Kurz vor einer Autobahnauffahrt, zwischen 2 Kreisverkehren(? wie ist die Mehrzahl von Kreisverkehr?), die etwa 400m auseinanderlagen fährt ein PKW ca. 2m hinter mir - das Ganze bei ca. 60km/h bei erlaubten 70, aber es lag viel Dreck auf der Straße (Baustelle) … ich habe dann den Fuß locker auf die Fußbremse aufgelegt damit das Bremslicht leuchtet in der Hoffnung, dass der Bürgerkäfig-Treiber ein wenig mehr Abstand hält … was passiert? Der Koffer fährt mir bei knappen 60 2x3 auf, aus irgendeinem Grunde (Schutzengerl nehme ich an) kam ich nicht zu Sturz.
Bin dann stehen geblieben, Wortgefecht, kurzes Handgemenge … haben uns dann entschieden die Polizei zu rufen, Schaden gabs eigentlich keinen (sein Kennzeichen eingedrückt und deutlicher Abrieb von meinem Reifen darauf) nur wollte ich nicht dann Hintenrum eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen ... seis drum … in der Situation habe ich nicht ganz überrissen was der sich für ein Stück geleistet hat, das war ja fast schon versuchter Mord.
Kann ich dem Typen im Nachhinein noch irgendwas zukommen lassen (rechtlich)? Das Problem ist halt leider, dass noch 2 seiner (ich nehme an) Kollegen im Auto gesessen haben - und ich alleine war.
Die Polizei hat halt nur den Fahrzeugkontakt aufgenommen, vom kurzen Handgemenge (in dem ich mich nur gewehrt habe; ist aber auch nichts passiert) war gar nicht die Rede; ist mir auch egal, mir geht`s um die Anfahr-Aktion.
Schritt 1:
Anzeige. und zwar sofort. sowas ist vorsätzliche Verkehrsgefährdung und gröbste Fahrlässigkeit in meinen Augen … Da die Polizei anwesend war, erstaunt mich aber dass die nicht von sich aus schon tätig geworden sind?
Schritt 2:
Mit dem Motorrad keinen unnötigen Meter mehr fahren. Ab in die Werkstatt damit. Verzogene Aufhängung/Heck, demolierte Radlager, etc … Alles möglich würd ich sagen …
Natürlich kannst dem Typen noch etwas zukommen lassen.
2 Herren mit mächtigen Ärmeln wennst seine Adresse hast.
Sonst seh ich schwarz. Du alleine und im Auto 2 oder drei.
Aber leider fühlen sich die Käfigtreiber in ihren Autos unverwundbar.
Die kannst nur vorbeiwinken, freundlich lächeln, ihnen nachfahren und
wenn sie das Fenster des Autos öffnen wollen einen Lufterfrischer reinsprühen.
Der ist gut in geschlossenen Räumen. Besonders wenn sie klein sind.
Oder, was am besten ist, du vergisst es, und sagst das nächste Mal dem Polizisten dass er das Auto als waffe gegen dich verwenden wollte.
Es sind leider viele Idioten auf der Straße unterwegs …weil halt jeder Depp heut schon irgenwie zu an Führerschein kommt…auch wenn er nicht wirklich für den Straßenverkehr tauglich ist…
Ja, das befürchte ich leider auch. Die können quasi alles erzählen - ich denke bei 3 Leuten werde ich schlechte Karten haben.
Andererseits: es ist ja polizeilich bekannt, dass er mir aufgefahren ist, und der Abrieb von meinem Reifen kommt ja auch nicht per Gedankenübertragung auf sein Scheiss-Kennzeichen.
Hat`s überhaupt einen Sinn im Nachhinein noch zur Polizei zu fahren?
was genau willst einklagen. den tatbestand der versuchten körpervereltzung, den wird die staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgen. den schaden an deinem reifen ? na da wirds schwierig wennst heute damit am fs-training bist. den ärger den du hattest - kannst nicht einklagen.
also einfach das nächste mal nicht 60 in der 70er fahren und dann wird auch so was nimmer passieren
Das is das Problem, ohne Beweis… sagt der vielleicht noch „der überholte mich und hat mich ausgebremst!“
Man muss echt schon mit Kameras fahren, eine Vorn eine Hinten, wenn mal was is und der fährt weiter, oder man kanns net beweisen weil Meinung gegen Meinung… hat man dann ein gutes Mittel mit dabei.
Wer weis vielleicht wirds eh mal Serie g das jedes Fahrzeug ne Kamera hat die das Aufzeichnet und im Zweifelsfalle dann verwendet wird.
Bin doch nicht zum Abschuss freigegeben wenn ich statt 70 nur 60 fahre.
Grundsätzlich gilt ... Als Lenker eines Fahrzeuges müssen Sie die Fahrgeschwindigkeit allen gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen anpassen, vor allem den [ul][*]Straßenerhältnissen[*]Verkehrserhältnissen[*]Sichtverhältnissen[*]Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung. [/ul]l
was meinst du mit 2x3 auf?
der hat das öfter gemacht?
ich packs jetzt nicht ganz.
also ich bin zwar pazifist aber wenn mir absichtlich von hinten einer „auffahrt“ (ich hoff ich versteh das jetzt richtig, der hat dich wirklich mit seinem auto berührt???) dann ruf ich auch die polizei aber wegen mir, weil ich eine selbstanzeige durchführen müsste nach so einer aktion.
Da der Idiot auch Zeugen hat,wird es bissl problematisch.Die werden behaupten,das du ohne Grund angehalten hast,und dann kann es etwa 50-50 werden.Und der hat keinen schaden,oder?
Aber du hast sicher die Adresse von dem Schwein,besuche ihn mal wenn er es nicht erwartet,und regle das auf eine andere art!
mit der Kamera hatte ich auch schon im Sinn. Um etwas Geld kriegt man schon brauchbare Systeme, die erfreulicherweise als Helmkamera angeboten werden und dadurch gleich mehrfach einsetzbar sind.
Mit einem 15 min Loop wird auch der Speicherplatz nicht knapp und man hat alles schön auf Video.
Es ist nur nicht ganz klar wie das mit dem Datenschutz aussieht und ob diese Beweise dann auch anerkannt werden.
Man darf ja nicht einmal sein Grundstück Video überwachen wenn dabei öffentlicher Bereich mit zu erkennen ist.