Abstand Blinker u. Rücklicht zum Ende des Motorrades

Anordnung der Fahrtrichtungsanzeiger (Auszug EU-Richtlinie)
vorne:

 Mindestabstand zwischen den leuchtenden Flächen 240 mmm,
 außerhalb der senkrechten Längsebenen die die Außenkanten der leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer berühren;
 Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung dürfen mitvollzogen werden,
 Zusammenbau mit einer oder mehreren Leuchten ist zulässig.

hinten:

 Mindestabstand zwischen den Innenrändern der leuchtenden Flächen 180 mm,
 Höhe mindestens 350 mmm und höchstens 1200 mm über den Boden.