Anordnung der Fahrtrichtungsanzeiger (Auszug EU-Richtlinie)
vorne:
Mindestabstand zwischen den leuchtenden Flächen 240 mmm,
außerhalb der senkrechten Längsebenen die die Außenkanten der leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer berühren;
Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung dürfen mitvollzogen werden,
Zusammenbau mit einer oder mehreren Leuchten ist zulässig.
hinten:
Mindestabstand zwischen den Innenrändern der leuchtenden Flächen 180 mm,
Höhe mindestens 350 mmm und höchstens 1200 mm über den Boden.