Anmeldung mit deutschem Pickerl

Ich habe ein deutsches Motorrad gekauft und importiert. Genehmigungsdatenbank, NOVA etc. erledigt und wollte nun anmelden. Da ergab sich nun folgendes Problem:

Das Motorrad ist im Februar 2008 erstmals angemeldet worden und daher ist die naechste Hauptueberpruefung im Februar 2010 noetig. Dadurch gibt es auch kein TUeV-Protokoll, weil ja seit der Erstanmeldung keine Ueberpruefung stattgefunden hat. Lt. OeAMTC-Rechtsberatung kann ich damit eben bis 02/2010 anmelden da das deutsche Pickerl akzeptiert wird. Lt. Eintrag in der Genehmigungsdatenbank brauche ich auch nur den Datenauszug zur Vorlage fuer die Anmeldung.

Heute war ich nun bei zwei Anmeldestellen und beide haben die Anmeldung abgelehnt weil das TUeV-Protokoll fehlt - das es ja gar nicht geben kann. Am Eck habe ich einen Motorradhaendler und es kostet mich ein paar Euro und eine Stunde das Pickerl zu machen aber immerhin muss ich das Ding schieben da keine Nummerntafel und ausserdem sehe ich mich total im Recht und da geht es schon ums Prinzip.

Verstehe ich da etwas falsch? Fuer mich ergibt die Argumentation der Zulassungsstelle keinen Sinn weil sie mir, nach eigenen Angaben, ein Motorrad mit 3 1/2 Jahren (2 + 1 1/2) wegen des Protokolls sehr wohl anmelden wuerde.

wenn ich das richtig lese wurde das motorradl im Feb. 08 das erste mal angemeldet.
d.h. bis Feb. 2009 bräuchtest kein Pickerl.

ob in Deutschland 2, 3 oder 10 Jahre Intervall gelten, ist den österreichischen Behörden herzlich egal. Hier
müssen Motorradl jedes Jahr zum Pickerl (57a) (im Gegensatz zur Autos, hier ist das Intervall 3-2-1-1-1… Jahre)

so wie ich das sehe, bleibt dir nichts anderes übrig als zu einem Händler, ÖAMTC, Arbö etc zu pilgern und eine 57a Überprüfung zu machen, dann erst kannst es anmelden.

ciao Chris

Das seh ich genauso. Denn sonst würde man ja beim Import aus einem Land im des keine wiederkehrende technische Überprüfung gibt überhaupt nie mehr zur 57a-Übeprüfung fahren müssen.
 
Das Fahrzeug wird in Österreich erstmal zugelassen also braucht man dafür alle notwendigen Unterlagen, dazu zählt auch ein gültiges Gutachten. Das dazugehörige Pickerl gibts dann bei der Anmeldestelle. Bei einem (fast-)Neufahrzeug wirds da wohl kein Problem geben.
 
 

 
das motorrad müsste einen prüfbericht aus 20/2009 haben denn es gilt in österreich österreichisches recht und nicht deutsches, daher ist deine sichtweise falsch. also bring das teil zum händler (wie auch immer) und dann kannst mit prüfbericht anmelden.

hast das schon mal durchgerechnet, meiner meinung nach ersparst dir bei einen eigenimport aus DE nix durch unsere NOVA und den anderen rennereien?
was hast gekauft und dafür bezahlt und was mußtetst sonst noch alles brennen?
 
grüne grüße
kawareiter

hab gar nix gekauft das war der JOSIMAR :grin:  jetzt solltest des antworten bald können :grin: :grin: :grin:

a bissl übung brauch i noch  gg

is ja nix passiert nur du wolltest jemanden was mitteilen und das ist halt leider nicht angekommen, zumindest ich schau halt zuerst einmal „meine antworten“ durch und dann lese ich nur das neue

Die zwei Zulassungsstellen haben recht. Erstanmeldung war 02/08. Wenn Du das Fahrzeug zB heute anmelden willst, musst Du ein aktuelles Prüfgutachten laut § 57a vorlegen. Dieses wird aber nur von einer inländischen Werkstätte, welche dazu berechtigt ist, ausgestellt (so gesehen ist die Auskunft vom ÖAMTC nicht richtig). In Diesem muss als nächster Begutachtungstermin 02/10 vermerkt sein. In Österreich gilt für alle einspurigen Fahrzeuge ein Begutachtungsintervall von 1 Jahr ab dem Erstzulassungsdatum.

Liebe Grüße

Bernie