Hallo Leute
Ich hab heute eine Anonymverfügung bekommen das ich vor 2 Wochen im 19bez mit meinem Radl ohne Pickerl gestanden binn.
Das ist blödsinn
1)Weil ich mein Radl schon seit Oktober eingewintert hab
2)Weil ich am Freitag sowieso den ganzen tag auf der Uni bin
3)Weil am Prüfbericht draufsteht das seit 21 Juli das gültige Pickerl draufpickt.
Sprich ich kann das ganze sogar schriftlich Beweisen dass der Vorwurf nicht stimmt.
Also wie mach ich das mit dem Einspruch? Muss ich da zur Polizeidirektion die das ausgestellt hat oder muss ich jetzt die 4 Wochen warten. Ich hatte noch nicht das vergnügen sowas zu machen drum hab ich keine Ahnung was ich da jetzt machen muss. Ich will ja nicht irgendwelche Fristen verpassen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen Gruß
ein verwirrter Andi
gibts kein Rechtsmittel.
Du mußt warten, bis Du entweder eine Lenkererhebung oder eine Anzeige bekommst. Erst dann gibts die Möglichkeit des Einspruches. Soweit zum Rechtlichen.
Du kannst ja versuchen, ob Du beim Bearbeiter etwas erreichst, ruf mal an und erklär ihm/ihr, warum das alles Unfug ist ( höflich!! ). Vielleicht het er/sie ein Einsehen und erkennt, daß damit Arbeit gespart wird, wenns gleich bereinigt wird, wenns geht.
lg
Harald
sollte auch auf der anonymverfügung draufstehen. lege dir alles bereit, ev. kopien und dann einen förmlichen einspruch, mit ich erhebe einspruch gegen … da 1.) mein bike seit … eingewintert ist. 2. die überprüfung laut bescheid vom … durgeführt wurde. las nur keine fristen verstreichen. wennst bei einem der autofahrerklubs bist (öamtc oder arbö) dann kannst dir dort helfen lassen. wennst keine möglichkeit zu schreiben hast reicht es auch wenn du zur behörde hingehst.
lass den kopf net hängen auch beamte irren sich.
gruss didi
zuständigen Behörde an und erkläre ihnen die Umstände,…
ev. reicht es,… wennst dem Beamten das Pickerlgutachten zeigst und die anderen Punkte höflich erklärst,…
wenn das nix hilft,… musst warten bis eine Lenkererhebung oder Anzeige ins Haus flattert,… dagegen kannst binnen 14 Tage Einspruch erheben,…
schriftlich,… unbedingt Faxen (Faxbestätigung, Persönlich (Unterschrift) oder Eingeschrieben (Unterschrift)…
wird sicher nicht so schlimm werden,… hast ja wirklich gute Argumente,… auch ein Polizist kann mal ein Kennzeichen falsch abschreiben,…
Tom
dann werd ich wohl warten müssen bis die Lenkererhebung kommt und dann einspruch erheben. Vielleicht ruf ich mal an dort und frag obs ihnen reicht wenn ich den prüfbericht vorlege weil es ist so offensichtlich das da irgenwer was verwechselt hat.
aber danke erstmal Ich lass euch dann wissen wies ausgegangen ist.
Gruß Andi
wo du gestanden bist ???
bin im 19ten zuhaus aber mein bock kanns net sein…steht im wohnzimmer…
mfg
da Topfinger
im kinderzimmer, das wohnzimmer brauch ich für mich :o)
das abgebildete gerät verkaufen willst, bitte kurze email an mich.
danke
lg
steve
ein Artikel in einer Motorradzeitschrift, weiß aber nicht mehr in welcher, da hatte einer das gleiche Problem, nur ist das Bike wirklich dort gestanden. Hat am Schluß Strafe gezahlt, weil das Pickerl so angebracht war, dass es der Polizist nicht gesehen hat. Besser Du kannst nachweisen, dass das Bike gar nicht dort gestanden ist, brauchst aber Zeugen dafür.
…guckst du hier:
[url=http://www.1000ps.at/gebrauchte_detail.asp?id=29094]http://www.1000ps.at/gebrauchte_detail.asp?id=29094[/url]
mfg
ich will ja nicht unfreundlich sein, aber…wie alt bist du, dass du das nicht alleine schaffst?
schon gesehen…
LG
steveman
PS. kriegt ma no trümmer dafür? kolben, kurbelwelle usw.?
neuteile bestellung in d - möglich (teilweise)
alles klar danke! - no text-
Keine ahnung wo das ist . ich war dort noch nie im leben
Gruß Andi
Der Einspruch is ohne probleme durchgegangen.
Gruß Andi