Anspruch auf Kilometergeld

Grias euch Leute…

Wie schon einmal erwähnt wurde mein Motorrad gestohlen und wieder gefunden… zum Glück die Täter auch gefasst…

Nun jetzt müsste ich den entstandenen Schaden zusammenschreiben…

Nun meine Frage dazu wäre… wie Hoch kann man 300 gefahrene km bei einer yamaha r125 berechnen?

LG

nimmst afoch des aumtliche Km-Göld und dividierst´as durch 125. :cold_face:

Na - aum Best´n frogst des an Aunwoit, oda schreibst dem „Motorradrecht“ a PM. Vielleicht waß´ der wos ´G´scheit´s drauf. :wink:

300km?
ich glaub das sind allerhöchstens ein paar euro

pro kilometer oder irgendsowas

Schlingel

ca 42€

0,14 euro pro kilometer

siehe:
http://help.gv.at/Content.Node/k505/Seite.350300.html

LG armin

nachdem es eine seltenheit ist, daß ein bike wieder auftaucht, wäre es vielleicht mal interessant die ganze geschichte zu hören !

mfg

da Topfinger

auch du hast multipliziert und nicht dividiert…

Schlingel

Die amtlichen Kilometergeldsätze sind nach Hubraum gestaffelt und betragen je km ab 1. Juli 2008:

bis 250 ccm 0,14 €,

über 250 ccm 0,24 € sowie

für jede dienstlich mitbeförderte Person 0,05 € pro Kilometer.

(Pkw und Kombi 0,42 € je km)

… gehört aber eindeutig angepasst.
Als ob ein Motorrad so extrem viel billiger wäre wie ein auto, schön wärs.
Und die die mit dem 125er Kisterl in die ARbeit fahren sind überhaupt ge gfickten, so wenig kann die garnicht brauchen dass das attraktiver wird wie mit dem Auto zu fahren.

Die typen san so bled das sie 7 Tage lang, das Motorrad kurzgeschlossen haben und in Wien damit herumgefahren sind bis sie nicht erwischt wurden, bei ner Routinekontrolle, wohne übrigens auch in wien…

 
Und als „sie“ nicht erwischt wurden, haben sie aufgehört kurzzuschliessen…
Also Happel, versuch mal den Satz in der Sprache „verständlich“ zu schreiben.
 
Danke