Anzeige wg. Körperverletzung!

aber anzeigen ist ein begriff

„gegen sie erstattete anzeige“ aber doch ein anderer würde ich sagen - zumal auch deutlich die STRAFanzeige erwähnt wird.

es wurde eine GEGEN mich erstattete Anzeige zurückgelegt. und ich bin VERDÄCHTIG

also da kann ich diese neuen Termini nicht wirklich nachvollziehen.


btw. danke für deine Geduld :slight_smile: !!

der lkw fahrer wird ja nicht mal erwähnt.
angezeigt wurde nur ich.
und sachbearbeiter hab ich auch keinen :slight_smile:

Strafsache
GEGEN
Verdächtiger: ICH

so schaut der briefkopf aus

und ich hätt mir den eigentlich so vorgestellt
Strafsache
GEGEN
Verdächtiger: LKW Fahrer


…und das will ich klären :slight_smile: rein aus prinzip :slight_smile:

… dann kann ich Dir leider nicht mehr weiterhelfen. Ich hab Dir jetzt (lang und breit) erklärt das es sich um Fachbegriffe handelt. Entweder mußt Du damit leben oder versuchen eine Änderung zu erreichen (Antrag an die zuständigen Stellen, Volksbegehren, Gesetzesvorschlag …).

Eine „Anzeige“ an ein STRAFgericht ist eben eine STRAFanzeige. Es gibt ja auch Rechtsanwälte für STRAFrechtssachen (und die sind auch für Verkehrsunfälle zuständig).

habe die Ehre
Ully-Bär

No immer net mitbekommen?

De Deppen san jetzt sogar zu faul zum Lasern… wenn irgendwas passiert, wenn´s Dich alleine auf die Goschn haut oder wenn Du alleine wo dagegen fährst wirst angezeigt wegen Körperverletzung, öffentlicher Gemeingefährdung und wegen zahlendes Arschloch für den Trottelstaat zu sein, die wollen doch nur abcashen die Eier…

Schönen Dank an die Staatsanwälte, die lieber uns anzeigen, wenn wir mal einen Unfall gehabt haben, als die Typen dingfest zu machen, die wirklich was am Kerbholz haben… gegen die traut sich ja keiner mehr…

Ich hoffe es ruft bald jemand eine Revolution aus…

sein eigenes Leben gehandelt.

In D gibts einen vorläufigen Gerichtsentscheid wo ein Motorradfahrer unschuldig in eine Unfall verwickelt wurde (Fahrradfahrer) und zu Sturz kam.

Seine Schadens und Schmerzensgeldforderungen wurden nicht im vollen Umfang erfüllt weil:

„„Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen““

Die Gerichtsverhandlungen gehen weiter, hoffentlich entscheidet die letzte Instanz nicht so.

Nachzulesen: [url=http://www.motorradrecht.de/index.php/motorradfahren-als-verschulden-gegen-sich-selbst]http://www.motorradrecht.de/index.php/motorradfahren-als-verschulden-gegen-sich-selbst[/url]

Kalle_B.


… tja dann hilft wirklich nur mehr Akt anfordern. Einspruch einlegen gegen die Einstellung, privat Klage führen (zB gegen den Straßenerhalter).

Solche Schreiben gehen am Tag einige über meinen Schreibtisch immer ist nur derjenige angeführt der auch Adressat ist. Ob die Anzeige gegen den „Zweitbeteiligten“ eingestellt wird erfährt dieser auch über ein Schreiben … Privatrechtliche Ansprüche (Schmerzensgeld, verdienstentgang uä) sind davon ja nicht berührt.

Habe die Ehre
Ully-Bär

Wieder ein Beweis das „die Motorradfahrer“ ein Sammelsurium aus allen Schichten sind.

Wenn die Revolution von solche Leuten geführt wird kann es ja lustig werden …

Habe die Ehre
Ully-Bär

…akteneinsicht fordern - klagen,etc. will ich ja nicht.
will nur wissen, ob das 100% (nicht , dass ich dir nicht glaube und deine Infos nicht ungehört verhallen - dafür ein riesendanke) passt, weil es mir einfach komisch vorkommt.

Will auch keinen Schadenersatz ,etc. wie gsagt - ich hab die sache für mich beendet.hier geht es rein um die formulierung.

… und Du wirst sehen es wird Dir zeimlich wenig weiterhelfen.

Aber wie Du sagst: Aus Prinzip. Und sei es nur als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für das Gericht.

habe die Ehre
Ully-Bär

Prolo sogt ana, der mit Jeanskuttn foat? gg

Ully, nix gegen Di, oba wennst Di mitm „Divi“ auf oans stöst… sorry…

Soid liaba wos gscheits mochn ois so sinnlose Postings…

Ohne bes sei, wos bringt genau so a Mödung? Ausser Sensationsgeilheit genau nix… oder?

Kumm… jeder der dort unterwegs woa zu dem Zeitpunkt lest des Posting eh net am Bock, olle die net dort san hot´s eh net zu interessieren… in China foit a oiwei a göbs Radl um - Sorry an den klanenChines glei im voraus…

Und des ois Polizist…
Und wos mocht er überhaupt am Dienstkanal in da Freizeit?

I hoff´ es wird wirklich a Revolution geben, so ane, die olle vastengan… kopfschüttl

lauter Trottln in dem Land… i inklusive…

briefkopf steht aber der absender und eine aktenzahl … und als verdächtiger hast ein recht auf akteneinsicht.
auch wenn andere anderer meinung sind … irgendwas stimmt da nicht.

greez vom yeti

ich habe mir jetzt sowohl das Anliegen von reni-x als auch deine Antworten durchgelesen und muss feststellen, dass deine Ausführungen grundsätzlich und unter Zugrundelegung der bürokratischen Normen nachvollziehbar erscheinen, ich jedoch die Bedenken bzw. den „schalen Beigeschmack“ den reni-x hier interpretiert durchaus verstehe; und zwar aus folgendem Grund:
Ich war 3x in Amtshandlungen hinsichtlich Körperverletzung verwickelt. 2x mal wurde ich der Selben verdächtigt (nennen wir mich hier „Täter“), einmal wurde ich als im Zuge eines VU unter alleinigem Verschulden des anderen Unfallbeteiligten verletzt (nennen wir mich hier „Opfer“).

In den ersten beiden Fällen erhielt ich nach angemessener Zeit ein mit dem von reni-x vergleichbares Schreiben vom zuständigen BG mit dem groben Inhalt
Verdächtiger (ich interpretiere:„Täter“): ICH,
§90 Abs. 1 StPO (Zurücklegung, vmtl. wegen Sinnlosigkeit).

Im dritten Fall erhielt ich ein Schreiben vom zuständigen BG mit dem groben Inhalt:
Verdächtiger (ich interpretiere:„Täter“): XY
Geschädigter (ich interpretiere „Opfer“): ICH
Information über den Ausgang des Verfahrens (inkl. Strafmaß) gegen XY
Hinweis: keine Beeinträchtigung privatrechtlicher Schadensersatzansprüche, etc.
Da ich in diesem mit dem von reni-x vergleichbaren Fall den Akt zur Einsicht erhielt, konnte ich feststellen, dass in der Sachverhaltsdarstellung der Polizei an die StA eindeutig zwischen den Termini „Geschädigter“ und „Verdächtiger“ unterschieden wurde.

Auch wenn Bekannte meinten, dass mich der zuständige Staatsanwalt wohl kennen müsse, weil er mich so vertraut als „Geschädigter“ bezeichnet denke ich doch, dass diese Form der Mitteilung eindeutig war und ich mir über die Formulierung wie bei reni-x auch Gedanken gemacht hätte.

Ich wollte dich und deine Geduld nicht noch weiter strapazieren, sondern nur meine Erfahrungen kundtun.

LG,
Max

Es steht ihm, wie ich mehrmals geschrieben habe, zu sich Akteneinsicht zu verschaffen.

Was sich mir nicht ganz erschließt ist der Zweck, aber das muß ich ja nicht verstehen.

Jedenfalls steht ihm der Rechtsweg offen und er kann durchaus auch gegen die Einstellung berufen (Rechtsbelehrung ist im Akt enthalten).

Habe die Ehre
Ully-Bär

notxt

Ich glaub eher die Formulierung ist ein Irrtum (bzw. es wurde das falsche Musterschreiben verwendet), da wenn du nur selbst verletzt warst du ein anderes Schreiben bekommen hättest müssen wenn der LKW Lenker ausgeforscht worden ist. Das steht alles im Akt der Staatsanwaltschaft(Bezirksanwalt) den du beim zuständigen Bezirksgericht (Unfallort) zur angeführten Geschäftszahl bekommst (…BAZ…/07.).Wäre sicher ganz interessant für dich den Akt zu kopieren (kostet ca. 40 Cent pro Seite), da ich noch keinen Fall erlebt habe bei dem ein Ausparker ohne Mitverschulden davongekommen ist, da er wenn er nichts sieht einen Einweiser hinzuziehen muss.
Ich glaube das beurteilen zu können da ich als Anwalt und Biker schon mit etlichen ähnlichen Fällen beruflich zu tun gehabt habe.
Wenn du nichts weiter tun willst vergiss es einfach, Irrtümer passieren überall.
klausirieger

danke Dir !!!