Aufblenden um zu warnen:

Lustige Geschichte die mir meine Arbeitskollege gerade erzählte:

Er fuhr gestern (22-04-07) in Richtung Rohrbach, und sah, das auf der anderen die verehrte Rennleitung stand, und von ihm aus gesehen in die Gegenrichtung mit Laserpistole den Verkehr überwachte.

Jedenfalls gab er den entgegenkommenden Autos die Lichthupe (weil das ja an sich nicht verboten ist).

Kurz nachdem er ein paar Autos die Lichthupe gab, öffnete das vor ihm fahrende Fahrzeug das Fenster, und hielt eine Kelle raus - eine Zivilstreife :smiley:

Jedenfalls nach langem hin und her, und Studium des Katalogs der Rennleitung wurde ihm ein Strafzettel (selber gesehen) nach KFG §99/3 ausgestellt, welcher besagt:


(3) Im Ortsgebiet (§ 2 Abs. 1 Z. 15 StVO 1960) darf außer in den im
Abs. 5 angeführten Fällen Fernlicht nicht verwendet werden; das
Verwenden des Fernlichtes während des Fahrens ist jedoch außer in den
im Abs. 4 lit. c bis f angeführten Fällen zulässig beim Abgeben von
optischen Warnzeichen oder, sofern eine Geschwindigkeit von 50 km/h
überschritten werden darf, bei unzureichender Beleuchtung der
Fahrbahn. Während der Dämmerung und bei Dunkelheit darf
Begrenzungslicht nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder von
Nebelscheinwerfern ausgestrahltem Licht oder zur Beleuchtung
abgestellter Kraftfahrzeuge verwendet werden. (Quelle RIS)


Kostenpunkt: €21,–

Ach ja - das ganze war nicht im OG - sondern auf einer Freilandstraße.

Ich möchte nichts gegen die Rennleitung sagen, da hier im Forum auch welche von diesem Verein sind, die vollkommen iO. sind.
Aber diese Aktion wird vermutlich unter Denkzettel fallen…

lg
chris

Du schreibst:

… öffnete das vor ihm fahrende Fahrzeug das Fenster …

Er hat also in einer Kolonne die Lichthupe betätigt. Das ist nach dem angeführten § 99 KFG verboten.

Dabei spielt es keine Rolle ob es deshalb geschah um den vorne fahrenden zu höhrem Tempo zu „überreden“ oder den gegenverkehr vor Kontrollen zu warnen oder warum auch immer.

Natürlich haben viele Kollegen mit gewissen Handlungsweisen keine Freude, die einfach als „Verarschung“ aufgefaßt werden können. Da zählt die Anbllinkerei eben genauso dazu wie rechtwinkling abgebogene Kennzeichentaferl …

Meine persönliche Meinung ist eher so das ich die Blinkerei gar nicht so schlecht finde. Das senkt doch das Tempo erheblich (und hat meist auch „nachhaltende“ Wirkung) damit ist der hauptsächlcihe Zweck der Verkehrsüberwachung gegeben. Prävention ist ja vom Standpunkt der Unfallvermeidung her gesehen ganz wichtig.
Rechtlich gesehen ist natürlich die „Anblinkerei“ etwas fragwürdig (ich kenne die Argumente von wegen „Warnen vor der Unfallgefahr durch die offensichtlich überhöhte Geschwindigkeit usw …“).

Servus
Ully-Bär

Is so wie beschrieben verboten und kann/darf geahndet werden…

Ich deut halt in den Fällen „langsamer“, was wie Ullybaer richtig schreibt natürlich sozusagen eine „generalpräventive“ Wirkung hat (Diese Wort lieben die Straferkenntnisschreiber ganz besonders. I glaub das kommt in jeder Begründung vor, egal ob in dt. Übersetzung oder lateinisch. Nur hege ich den Verdacht „… denn sie wissen nicht was sie tun …“.;-).

Ich hatte mal einen „Spezialisten“ unter den (damals, vor vielen vielen 100 Jahren) noch Gendarmerie-Kollegen, der wollte nicht mit uns v.der BH zusammen gesehen werden. Und wenn wir Radar messen waren (damals wirklich noch Radar & nicht Lasershow so wie heute), entschwand er immer in die Gegenrichtung, um die Blinker abzustrafen. Mit einem guten Schmäh: „Wenns mir sagen können wie der Bekannte von Ihnen heißt den Sie da grade gegrüßt haben mit Lichthupe zahlen Sie nix, ansonsten …“ :wink:

LG
WR

dann in dem fall aber nicht so war dass sie präventiv arbeiten wollten sondern dass es manchmal so is dass die polizei nur abcashen will!!!

selbst wenns mir mal einen strafzettel geben werd ich weiterhin entgegenkommende fahrzeuge „warnen“!

was is eigentlich wenn ich mit der hand fuchtle? könnens mir da auch einen zettel geben?

zeit so ein gerichtsurteil, welches das warnen vor einer solchen kontrollen quasi als legal einstuft, …

vielleicht weis irgendwer genaueres… is mir nurmehr dunkel in erinnerung

am lenker zu haben… in bella italia könnens dir für so eine aktion 2 wochen des bike beschlagnahmen…

Ciao
Alex

is des blunsen… i fahr immer mit ana hand am lenker bei de Radar-Fuzis vorbei…

habens a neues gesetz verabschiedet…

solang a braves bübele bisch wird dir auch keiner wos anhängen, aber wenn motzen willsch isch des bike futsch :smiley:

Ciao
Alex

Ich würde das VwGH-Erkenntnis aber gaanz genau lesen und erst dann groß aufdrehen. Denn beim Fahren in einer Kolonne, wie im aktuellen Beispiel, schaut das ganz anders aus, wenn man mit dem Fernlicht dem " Vordermann" hineinblendet.

Viel Glück beim VwGH (und einen laaaangen Atem)

Ully-Bär

bzw warum sie es abstrafen ist weil sie ienfach kohle verdienen
wollen… zum glück gibts noch das gute alte radio wo angesagt
wird wo wer steht gg

Jawohl das ist es … und ich warte jetzt schon 25 Jahre lang auf meine monatliche Prämeinzahlung oder Gewinnbeteiligung … aber leider - es kommt nix.

Habe die Ehre
Ully-Bär

Hi Nick!!

Irgendwie hab ich das Gefühl wir sind da nicht sehr weit voneinander entfernt.

Der „immer law and order“-Standpunkt ist eben genauso schlecht wie der „ich bin grundsätzlich gegen alles“- Standpunkt.

Servus
Ully-Bär

Die angeführte Bestimmung gilt nur auf Freilandstraßen bei Dunkelheit. Wenn’s hell ist, darf auch beim Kolonnenfahren gelichthupt werden (so lese ich zumindest den 99 KFG)

greetz,
mikerg

Der 99(3) regelt nur die Beleuchtung im Ortsgebiet. Wenn das im Freiland war, würde ich eine Strafe wegen dieser Bestimmung keinesfalls zahlen!

greetz,
mikerg

es geht nicht darum dass die Leute langsamer fahren, denn das taten sie ja; sondern dsarum Geld einzunehmen.
GIERGEIER
uND JETZT SOLL NOCH EINER DAS GEGENTEIL BEHAUPTEN.

die polizei

wenn die sonne scheint kommens raus wie die maulwürfe ggg

meine meinung: das sind großteil zivilversager und drum machens halt was in der uniform, da galubens dann dass sie wer sind… gggggg

duckundwegrenn bevor wieder die ganzen „super“ kerle mich jetzt steinigen ggg

ps: die kriminaltät boomt–die biker und kfz benutzer werden da leichter abgezockt ;-(((

Du wenn du geld von der straße aufheben könntest, ohne
einmal mit der wimper zu zucken würdest du es nicht tun?..
die Bullen tun das halt…

Wer auto bzw motorradfahren kann der hat auch geld und
kanns ichs leisten strafe zu zahlen… und wenn sie so dumm
sind und an manchen stellen wirklich hirnrissige
geschwindigkeitsbeschränkungen machen dann müssen wir
halt zahlen…

Denn der staats kontrolliert uns… nicht umgekehrt wie es
eigentlich ein sollte… Politik geht in den Arsch!!! Tut mir leid
aber ich hab die schnauze gestrichen voll von der
Regierung… bzw von der Politik… soll mal einer sagen das sie
das volk vertreten… ah so ein blödsinn!!!


SOrry komme gerade vom thema ab - aber das musste ich
jetzt loswerden ;))

da erzählst, des wurde vor 25 Jahren schon in der Fahrschule gelehrt!

bin selber dort aufgewachsen…is wieder mal Typisch für die…aber i sag lieber ned viel dazu…sonst bekomm ich auf Umwegen ne Abmahnung…ggg
lg crowe1

viel zu wenig für ein so ein gemeingefährliches vergehen, man bedenke was da alels passieren kann!

gott sei gepriesen für die gute arbeit unserer exekutive, die gegen derart verantwortungslose verkehrsteilnehmer rigoros und ohne zu zögern vorgeht, während jedes wochenende mit tabletten vollgepumpte und vollgefressene alte knacker halbblind und voller vorfreude auf ihr künstliches hüftgelenk über kurvige strasserln schleichen um in ihrem wohlverdienten ruhestand ein paar motorradfahrer zu erlegen. wohl gemerkt: streng nach STVO!

lg
öarp