Auspuff mit ABE und EU

hallo

bin neu hier und hab gleich mal ne frage an euch.
ich muß mir leider nen neuen auspuff für meine honda magna rc43 zulegen und hab im internet einen gefunden die aber aus deutschland kommt.
dort wird bei „moto-shop24“ ein auspuff „Eagle Sidewinder Chrom Stahl - Endschalldämpfer Komplettanalage 4in4“ angeboten mit dem prüfzeichen ABE UND EU.
ist der auspuff in österreich zugelassen mit diesen nummern?
ich hab echt keine ahnung und bin sowieso satt wegen dem preis und dem ganzen drum herum. weiß vielleicht von euch noch jemand wo ich vielleicht sonst noch in österreich einen genehmigten auspuff bekomme für mein bike?

lg
ronny

…wirst sicher fündig!

Ein Auspuff mit einem E-Prüfzeichen mit einem dazupassendem Tüv-Gutachten zu deinem Bike darfst du montieren!

Lg Wolfi

hi
leider hat der luis auch keinen auspuff für ne magna.
meine frage ist noch immer offen, ist ein auspuff mit ABE, EU oder EG zeichen in österreich erlaubt.
höre da immer wieder verschiedene aussagen.

lg

…verschiedene aussagen"
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…und so wird es da auch sein!

Fakt ist, dass die ABE (AllgemeineBetriebsErlaubnis) für dein Moped (Marke, Modell, Bj.) und das die „E-Nummer“ für Österreich, bestimmt sein muss.
Ich glaube → e4 bitte um Bestätigung eines Wissenden!

Diese ABE musst du immer mitführen, der db-Killer muss immer montiert und darf nicht „bearbeitet“ worden sein.

der auspuff eine abe und e-nr eingraviert hat brauchst nix eintragen

natürlich wenn er trotzdem lauter ist als im zul-schein eingetragen hilft dir das nix

du brauchst wenn dann auch noch ein gutachten wo drinn steht dass dieser endschalldämpfer für dein moped/motorrad zugelassen ist. hast du kein gutachten wo das bestätigt, dann musst das teil auch mit E-prüfzeichen und ABE beim TÜV eintragen lassen damit 100%ig keine probleme mit unwissenden mitgliedern der rennleitung bekommst.

mein TÜV prüfer hat mir das so erklärt: ein rücklicht für einen golf hat normalerweise auch ein E-prüfzeichen, trotzdem darfst das teil nicht auf dein eisen montieren. E-prüfzeichen bescheinigt somit nur dass dieses teil in irgend einem land genehmigt wurde, nicht aber dessen einsatzort. deshalb musst auch ein E geprüftes zubehörteil immer eintragen lassen es sei denn du hast ein gutachten dabei in dem dein fahrzeugtyp steht. dann reicht das mitführen dieses gutachtens.

Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:

die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),

die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der e-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen e4) und

der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.

Eine Kopie des Dokumentes (Typisierungs- bzw. EU-Genehmigungsbroschüre) ist stets mitzuführen.

Nummer beim „E“-Prüfzeichen bezeichnet das Ausstellland! Wenn der Auspuff ein „gültiges“ „E“-Prüfzeichen hat, darfst ihn montieren. Gutachten ist mitzuführen und vorzuweisen.

…angekündigt habe, gibt es viele verschiedene Stellungnahmen und Meinungen dazu, bist nun schlauer…ich denke nicht!

Erkundige dich am Besten persönlich bei einer Prüfstelle!

Lass dir alles schriftlich geben, denn einige von denen kennen sich selbst nicht aus!

…oder lies unter Motorradrecht nach, druck es aus und führe es mit!

die Eintragung in den Typenschein vornehmen. Voraussetzung war natürlich dass der geänderte Auspuff genau für den Motorradtyp genehmigt wurde.

aus Österreich sein sondern „nur“ aus dem EU-Raum! Laut dem EU-Gesetz gilt eine Zulassung in jedem Mitgliedsstaat der EU wenn sie einmal in einem EU-Staat (egal welcher) zugellasen ist.

Beliebte Länder für Nachrüstteile sind Belgien, Italien, Frankreich…haben anscheinend geringere Ansprüche als andere…mir ist egal…;-)).

bye,
the kid

Tja, ich hatte es in meinem Beitrag erwähnt, es gibt verdammt viele Meinungen dazu und ich bin ehrlich, schön langsam kenn ich mich nicht mehr aus!

;0)

Gruß Harry

hat eine schöne liste mit jedem einzelnen moped und den verfügbaren endtöpfen oder komplettanlagen. dort steht jeweils dabei ob mit ABE oder mit einzelgenehmigung das ding zu verwenden ist.
das wär doch eine alternative :wink:

§ 22a KDV:

Änderungen an einzelnen Fahrzeugen

§ 22a. (1) Als Änderung, die nicht angezeigt werden muß (§ 33
Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967), gilt
1. das Austauschen von
a) von im § 2 angeführten Teilen und Ausrüstungsgegenständen
gegen solche einer anderen genehmigten oder gemäß § 35
Abs. 4 KFG 1967 anerkannten Type, die hinsichtlich ihrer
Wirkung mindestens gleichwertig sind und die
Fahreigenschaften oder andere Betriebseigenschaften des
Fahrzeuges nicht verschlechtern,
2. wenn, sofern für sie eine Typengenehmigung vorgesehen ist, sie
gemäß § 35 KFG 1967 typengenehmigt sind und wenn sie
hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Anbringung den
Vorschriften entsprechen, das Anbringen von



p) Auspuffschalldämpfer einer anderen als im Typenschein oder
im Bescheid über die Einzelgenehmigung angegebenen Type,
wenn der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, daß
diese bereits in einem Verfahren nach § 32, § 33 oder § 35
Abs. 5 KFG 1967 als für die Type des Fahrzeuges, unter
Einhaltung der Bestimmungen des § 8, geeignet erklärt wurde,




mfg Michael

haben mir meine frisch zerlegte fazer damals, es war sommer, lalalala, der pannoniaring hat zugeschlagen, auseinandergerupft und sogar vor meinem originalem endtopf nicht haltgemacht. schwupps war das irre akrapovic brüllrohr drauf…was soll ich sagen, ohne abe gehts auch. so als hamster im laufrad, oder eben im kreis auf dem ring.
wenn ich nur mal wieder zeit und geld hätt :wink:

…jedoch meiner stimmt ;-)))!

Versteh eh noch immer nichtt, warum die „Fragenden“ nicht einfach die Suchoption wählen und die verschiedenen Beiträge einfach mal durchlesen - immer wieder kommt diese ABE_Frage auf den Tisch???!!!??

auf nächste Saison,
„the Kid“

Es ist einfacher, die Frage in einem neuen Thread zu stellen, als danach zu suchen!;0)

Nächste Saison? Diese Saison ist noch voll da!;0)

Gruß Harry

e4 ist ne allgemeine zulassung und der 4er sagt in welchem land das typisiert worden ist, es ist egal welche ziffer nach der e steht, das teil ist einfach für europa zugelassen und gilt für den ganzen EU raum! bei auspuffanlagen muss aber das e-zertifikat sich auf das model des motorrads und dessen motor beziehen… sonst nicht zulässig… eintragen brauchst solche teile nicht!

(Quelle: ich hab ne cagiva v-raptor dieses jahr aus deutschland in österreich einzelgenehmigen lassen mit höher gelegter bos-anlage)

lg roman