Auspuffänderung - wichtige Info!

Hallo zusammen!

Nachdem die Fragen rund um die Änderung der Auspuffanlage hier immer wieder vorkommen habe ich mich heute auf diesem Gebiet besonders schlau gemacht und habe für alle Auspuff-umbau-fetischisten eine gute Nachricht.

Der allgemein bekannte § 33 KFG fordert ja das Änderungen an der genehmigten Type dem Landeshauptmann anzuzeigen sind. Im Absatz 3 dieser Bestimmung wurde aber neu angeführt das diese Anzeige entfallen kann, wenn es sich um eine Änderung im Sinne des § 4 KDV handelt. Dort wiederum findet man im Absatz 1/Pkt2 lit Q die Bestimmung:

Als Änderung die nicht angezeigt werden muß gilt, sofern für sie eine Typengenehmigung vorgesehen ist, sie gemäß § 35 KFG 1967 typengenehmigt ist und wenn sie hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Anbringung den Vorschriften entsprechen, das Anbringen von Auspuffschalldämpfer einer anderen als im Typenschein oder im Bescheid über die Einzelgenehmigung angegebenen Type, wenn der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, daß diese bereits in einem Verfahren nach § 32, § 33 oder § 35 KFG 1967 als für die Type des Fahrzeuges, unter Einhaltung der Bestimmungen des § 8, geeignet erklärt wurde.

Das heißt nun im Klartext das der Umbau auf einen Auspuff nicht einzutragen ist, wenn eine Typengenehmigung (ABE) also ein E-zeichen vorliegt und der Auspuff für diese Type von Motorrad bestimmt ist oder bereits einmal für dieses Motorrad genehmigt wurde. Der schriftliche Nachweis ist mitzuführen.

Natürlich muß die Anlage den Bestimmungen über die Lautstärke vollkommen entsprechen - eh klar.


Ich denke das ist doch mal eine gute Nachricht - oder???

Servus
Ully-Bär

is mehr oder weniger

Es dankt

Mehr oder weniger …

Danke schön,

Im Namen vieler

100 dezibel

Danke für die Info

Es ist für uns alle wünschenswert, Informationen aus erster Hand zu erhalten, da sehr viele „Gerüchte“ im Umlauf sind.

Die Tatsache, daß es selbst für dich nicht leicht war, sofort an die Informationen zu bekommen zeigt, daß die Unsicherheiten weit gestreut sind.

LG Mister L

Die Information ist einfach zu erhalten. Da kann man ja in den Gesetzesbüchern nachblättern. ich hab mir aber den Spaß gemacht und verschiedene Leute angerufen die es wissen müßten. Und dabei habe ich festgestellt das die Meinungen eben weit auseinandergehen.

Servus
Ully-Bär

dass jene leute die die gesetze exekutieren es selbst nicht genau wissen, der nicht-jurist am motorradl muss aber schon? strange world…

gruss
e., dankbar für die klarstellung/info

Gesetze sind unklar formuliert und erlauben die verschiedensten Iterpretationen und genau deshalb kriegst wennst drei Rechtsgelehrte zu einem Thema befragst auch drei verschiedene Antworten.
Drum kommt es ja immer wieder zu Situationen wo deine Kolegen Leute wegen Miniblinker oder Ähnlichen zur Überprüfung schicken und die Leute von der Ma46 sagen dann das das gar nicht eintragungspflichtig ist. Als normalsterblicher kannst dich da sowieso nicht mehr auskennen
Im Paragraf A steht ein Querverweis auf Paragraf B
und dort steht dann wieder ein Querverweis auf C
und so weiter, und wenn sich das dann auch noch alles irgendwie wiederspricht dann haben wir genau die jetztige Rechtslage bestehend aus Meinungen und Interpretationen.
Früher einmal war alles einfacher, es gab 10 Gebote die für jedermann verständlich waren.
Vieleicht hätten wir es dabei belassen sollen.
Andererseits hätten wir dann 100000 Arbeislose Juristen die sonst nichts gelernt haben.
Ein Vorteil der 10 Gebote wäre allerdings das in keinen davon steht: Du sollst Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten, oder : Du sollst nicht montieren einen Auspuff der nicht Typengenehmigt ist.
;-)) Bawi

…das letztes jahr im frühjahr schon ausführlichst diskutiert, hab meiner z1000 damals anderer endtöpfe angedeihen lassen und da ich vielfahrer bin, mich genau nach den abe-regelungen erkundigt ;o))

i weiss eh, es tauchen die gleich fragen immer wieder auf, ka wunder, i würd a kana threads vom märz 2003 suchen ggg

greez, tuc

…di net so eine, sunst brenn i die dermassen her, das du beide fuhren glei unter gebrauchte annoncierst chrchrchr

;o)
lg, tuc

Ich hab zB einen Motorradzubehörhändler angerufen und mich blöd gestellt: „Ich wollte nur mal fragen, wie ist das usw usw…“

Dann beim ARBÖ, beim ÖAMTC, bei einer Versicherung und bei der Bezirkshauptmannschaft.
Und nur die BH hat, nach Nachlesen, zurückgerufen und mir die richtige Auskunft gegeben.

Servus
Ully-Bär

danke! :slight_smile: (ot)

Sunst sog i da Hanna, daß die wieder urndlich birnen soll, wennst fett herumliegst. :wink:

LG Mister L

ooops…bin scho ruhig ka text :o(

Fahr ma a Runderl? Jetzt gleich.

LG Mister L

keine Stelle in der Bibel, in der es heisst: Du sollst nicht Gasgeben.

:))