Autobahnvignette...!!

Aber dann ist zu klären:
Wurde die Bezahlung an Ort und Stelle angeboten?
Warum wurde kein Erlagschein ausgefolgt?

Denkbar wäre zB das es sich um eine Polizeistreife gehandelt hat, die nur ausnahmsweise auf der Autobahn unterwegs war und keinen ASFINAG-Erlagschein mitgehabt hatte. Das wäre dann zu berücksichtigen und es müßte der Betrag der normalen Ersatzmaut verrechnet werden.

Servus
Ully-Bär

hätte ich eine ersatzmaut zahlen können (65.-)??
ansonsten wirds eine verwaltungsübertretung und die kostet angeblich mindest. 400.- !

stimmt das?

aber wie weise ich das jetzt nach?

Da stellt sich die Frage, warumn wollte er keinen Erlagschein hergeben? Hatte er keinen mit? War er dazu nicht ermächtigt? Alle diese Gründe könnten dazu führen, das der beamte eine Anzeige erstatten muß. Dann wäre aber die normale Ersatzmaut fällig. Hat er Dir angeboten die Ersatzmaut an Ort und Stelle zu bezahlen?

Servus
Ully-Bär

Ja - das stimmt! - nT

ich hatte 80.- mit und die waren ihm zu wenig

anbietet - wessen schuld ist das dann?

das Problem liegt in der abgelaufenen Einspruchsfrist. Ansonsten wären die Beamten dazu zu befragen. Die müßten dann aussagen, welchen Erlagschein sie ausgefolgt haben, und wenn nicht, warum nicht. Wenn sie einen Erlagschein ausfolgen ist der Aktenlauf ein anderer als bei einer „normalen“ Anzeige. Das müßte sich nachvollziehen lassen.

Wie gesagt das Problem ist die Frist. Ich würde - dringend - mit dem zuständigen Juristen Rücksprache halten und ihm freundlich die Sache erklären, von wegen Urlaub und so. Vielleicht läßt sich etwas machen.

Servus
Ully-Bär

vom Magistrat?

Das wäre eigentlich ausreichend gewesen. Wie gesagt gehört unbedingt abgeklärt.

Servus
Ully-Bär

ok, danke jedenfalls - notxt

Ich kenne die Verhältnisse in Wien nicht so exakt. Aber Rücksprache grundsätzlich immer mit der Stelle die den Bescheid ausgestellt hat. Du müßtest auf dem Bescheid eine Rechtsmittelerklärung finden und da ist alles genau angegeben.

super , danke - notxt

magistrat und hab mich erkundigt.

1. die ersatzmaut gilt nur bei fahrabhängiger maut (nicht bei zeitabhängiger) also hätte man mir keine ersatzmaut einräumen müssen.
2. der kieberer hätte mich lediglich gleich zahlen lassen können, das wollt er nicht weil ich nur 80.- mithatte(!!). und mich mit geld später aufs komissariat kommen lassen wollt er offensichtlich auch nicht (!!!)
3. geirrt hat er sich auch noch weil er keine ahnung hatte was die ganze anzeige kosten würde (er hat gemeint unter 200.-). die verwaltungsstrafe fängt aber erst bei ca. 400.- an…!

was schließe ich daraus: es sei also jedem geraten der ohne vignette unterwegs ist: nur net stehnbleibn! wahrscheinlich ist davonfahren billiger-wenns ka maus is!

ein lustiges detail am rande: vor ca. 2 wochen ruft mich ein polizeiinspektor an und bittet mich - bzw. meine firma - um eine unterstützung für die Polizeizeitung mit dem dezenten hinweis er würde mir auch ein polizeipickerl dazugeben !!
stark was?? bin ich froh das ich nicht gespendet habe…und natürlich auch nie spenden werde…!
hätte sich der polizist wenigstens etwas entgegenkommend verhalten hätte sein verein vielleicht jetzt um eine spende mehr…

schön wärs wenn er das lesen würde…!

sorry ulli…ich mußte meinem ärger lauf lassen!

danke trotzdem für deine infos - ich gebe dir hiermit auch ein paar infos zurück!

lg whats

gibs aber auch.

im punkt 10.3 der mautordnung sogar extra angeführt:
„„10.3 Ersatzmaut 10.3.1 Art der Begleichung Wird der Kraftfahrzeuglenker von den in Punkt 9 Mautordnung Teil A I genannten Kontrollorganen betreten, ist die Ersatzmaut unverzüglich nach Aufforderung durch diese in bar oder mit den unter Punkt 10.3.4 Mautordnung Teil A I genannten Zahlungsarten bzw. Zahlungsmittel zu begleichen. Dem Kraftfahrzeuglenker wird hierüber eine Bestätigung ausgestellt…““

Als Zahlungsmittel gemäss Teil A I sind
Barzahlung, Quick, diverse Kreditkarten und Bankomatkarte angeführt.

Die Mautordnung inkl der Anhänge gibs unter
[url=http://www.asfinag.at/maut/mautordnung/mautordnung_start.htm]http://www.asfinag.at/maut/mautordnung/mautordnung_start.htm[/url]

ciao chris

inzwischen auch schon angesehen. wahrscheinlich wissen die das vom Magistrat auch nicht…!
bin eh morgen beim öamtc werd aber wahrscheinlich keine chance haben weil der ganze scheiß bereits rechtskräftig ist.

trotzdem werd ich eventuell dem kieberer eine belehrung zukommen lassen, wenn das möglich ist.

er hätte mich nämlich gleich zahlen lassen können.

lg

noch zum nachtrag: die beim Magistrat haben mir wahrscheinlich die falsche Auskunft gegeben, daß bei einer zeitgebundenen Maut keine Ersatzmaut möglich ist.

Die Mautverordnung sagt aber was anderes…
demnach hätte mich der Polizist zahlen lassen müssen (allerdings weiß ich nicht: müssen oder können??)

Nun versuche ich mal die Polizeistelle rauszukriegen und außerdem bin ich morgen eh beim ÖAMTC.

die frage ist nur: wie schaut’s mit der Tatsache aus das das ganze bereits rechtskräftig ist? würde das trotzdem kippen können?

lg whats

Is die Strafe net (als Richwert) die doppelte Jahresgebühr? Obergrenze liegt bei 4000.-, soweit ich weiss.
Als Ersatzbetrag, wenn sofort gezahlt wird, hab ich beim ÖAMTC 65 Euro für Einspurige rausgefunden.

Wenn in der Geschichte alles stimmt erscheinen mir 550.- auch a bissi viel.

Könnt mir vorstellen, dass der Jurist in der Anzeige „Roller“ gelesen hat und des sofort mit 50ccm assoziert. Dann könnt ich mir des vorstellen.

Is aber schwer. Dazu wärs gscheit gewesen, wenn Du des Brieferl net abgeholt hättest.

Wurde der Brief während Deines Urlaubes zugestellt (hinterlegt) und Du warst auch am Tag des Ablaufes der Einspruchsfrist noch im Urlaub?

Eventuell gibts die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Dh, dann bist wieder in der Einspruchsfrist und kannst zurückschreiben.

es ist der Bereich der Verwaltungsabgabe einfach 400.- bis 4000.-

hätt mich der …kieberer die Ersatzmaut zahlen lassen (des hat er wahrscheinlich net gwußt) hätt ich nur 65.- gezahlt…!