Hi Leute,
kennt jemand die StVO richtig gut von Euch?
Thema Sicherheitsgurt –>
wann muss ich den anlegen?
Vor dem Starten des KFZ?
Darf ich ohne Gurt einparken?
Darf ich am Strassenrand stehen mit laufenden Motor ohne den Sicherheitsgurt angelegt zu haben?
die sich besonders gut auskennen und vielleicht schon das eine oder andere mal was damit zu tun gehabt haben
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mervin
lupus
ullybär
diversionbiker
Servus
Zu Deinen Fragen:
kennt jemand die StVO richtig gut von Euch? Ja - ich denke ich hab halbwegs einen Überblick …
Thema Sicherheitsgurt –> Der findet sich jedenfalls nicht ind er StVO sondern im KFG (Kraftfahrgestez bzw der dazugehörenden Verordnung)
wann muss ich den anlegen? Beim fahren
Vor dem Starten des KFZ? Nein
Darf ich ohne Gurt einparken? Ja
Darf ich am Strassenrand stehen mit laufenden Motor ohne den Sicherheitsgurt angelegt zu haben? Ja
Kein Sicherheitsgurt ist erlaubt:
-
bei ganz geringer Gefahr, wie etwa beim Einparken oder langsamen Rückwärtsfahren, oder bei besonderer Verkehrslage, die den Nichtgebrauch des Sicherheitsgurts rechtfertigt,
bei Unmöglichkeit des bestimmungsgemäßen Gebrauches des Sicherheitsgurts wegen der Körpergröße oder schwerster körperlicher Beeinträchtigung des Benützers,
bei Einsatzfahrzeugen (§ 107) und bei Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die keine Einsatzfahrzeuge sind, wenn der Gebrauch des Sicherheitsgurts mit dem Zweck der Fahrt unvereinbar ist, und bei bescheidmäßig vorgeschriebenen Transportbegleitfahrzeugen von beeideten Straßenaufsichtsorganen bei der Absicherung von Sondertransporten, wenn durch den Gebrauch des Sicherheitsgurtes die Vornahme von notwendigen Regelungen des Verkehrs erschwert würde,
für den Lenker eines Kraftfahrzeugs in Ausübung des Taxi-Gewerbes bei der gewerbsmäßigen Beförderung eines Fahrgastes,
für Fahrten im Kraftfahrlinienverkehr mit einer Streckenlänge von nicht mehr als 100 km.
super danke ullybaer das ist ja besser als ich mir erhofft habe.
danke
Seas !
Also ganz einfach:
Ist ein Fahrzeug mit Gurt ausgerüstet besteht Verwendungspflicht !!!
(bei PKW vorne ab 01.01.1968 und hinten ab 01.01.1984 ausgestattet)
Ausnahmen:
1.) auf Strassen mit nicht öffentlichen Verkehr (Hauseinfahrt, Privatstrasse, Privatgrundstück,…)
2.) bei geringer Gefahr (Einparken, Rückwärtsfahren, Stau,…)
3.) bei Unmöglichkeit des Gebrauchs (körperl Gebrechen- auf Antrag v d Behörde festzustellen…Bestätigung)
4.) Polizei, Feuerwehr, Rettung, Strassendienste… wenn Verwendung mit dem Einsatz unvereinbar
4.) Fahrer bei gewerbsmäßiger Personenbeförderung (Taxilenker)
5.) Fahrer im Linienverkehr
Bei nicht Verwendung des Gurtes handelt immer die jeweilige Person gegen das Gesetz, dh zBsp nicht der Lenker muss zahlen wenn der Beifahrer unangegurtet ist, sondern der Beifahrer selbst.
Ausnahme:
Bei Personen von 0-14 Jahren haftet der Lenker für die richtige Verwendung des Gurtes.
Die Tat ist begangen, sobald ein Exekutivbeamter dies festgestellt hat. (anlegen während der Anhaltung = zwecklos !)
Wichtig!!
Anspruch auf Bezahlung eines Organmandates (dzt € 35,-) besteht, dh. der Beamte darf nicht gleich die Anzeige (meist höherer Strafbetrag) erstatten. –> Sonderfall !!! Gleiches gilt mit dem Sturzhelm !!!
Hoffe jetzt ist alles klar…
Gruss
RRBueller