Hi all,
es war einmal ein besonders fleißiger (RI)Revierinspektor der in seiner Freizeit mich bei einem BÖSEN, BÖSEN Delikt erwischte. Bei diesem BÖSEN, BÖSEN Delikt was nun zu einer "Anberaumung einer mündlichen Verhandlung(LADUNG)"führt passierte folgendes. Im Ortsgebiet habe ich den fleißigen RI bei einer Kreuzung rechts überholt weil er meinte beim 2x grün blinken muß er stehenbleiben.
Ich bin daher lt. Anzeige a. bei gelb in eine Kreuzung eingefahren und b. ein Fahrzeug rechts überholt obwohl es keine Zeichen gab das dieses links abbiegen wolle.
Bitte um Eure Erfahrungen und Hilfe!!!
Vielen Dank und lieb Gruß
Matt
sagen,das der ri bei grün stehenbleibt konntest du nicht ahnen,bist deshalb gerade noch,auf der rechten seite, vorbei gekommen,eigentlich wolltest du ihn anzeigen,wegen unvermittelten anhaltens bei grün. bist halt weitergefahren weil der schock recht gross war,hast gerade einen auffahrer verhindert.lg rudi
Ich würde es auf jeden Fall versuchen ! Wenn es nicht durchgeht , dann must du es eh hinnehmen !
Viel Glück
seh das genauso… -ntxt-
… ist die Sache mit dem „Grünblinken“ so:
Wenn du dich mit einem Fahrzeug einer Kreuzung näherst und die Signalanlage blinkt grün, darfst du OHNE die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten mit deiner bisherigen Geschwindigkeit, bremsbereit weiterfahren.
Wenn die Signalanlage auf Gelb wechselt und du dich weniger als den Bremsweg (bei 50 km/h laut Faustformel 25 Meter, real aber weniger) vor der Haltelinie befindest, darfst du in die Kreuzung einfahren und diese so rasch wie möglich verlassen (Dauer der Gelbphase in Österreich: mindestens 2 Sekunden).
Du DARFST NICHT Beschleunigen, wenn du dich der Kreuzung näherst und MUSST bremsbereit fahren, sobald du das „Grünblinken“ bemerkt hast.
Bei „Grünblinken“ anzuhalten bedeutet ein grundloses Anhalten und darf nicht erfolgen, da man im Falle eines Auffahrunfalles schuld trägt.
Wenn der RI bei „Grünblinken“ bereits anhielt, ist dies EIN Vergehen gegen sie StVO.
Rechts vorbeizufahren weil „es nicht mehr anders ging“ gilt hier nicht, weil man ja immer so fahren muß, dass man jederzeit anhalten kann. Du hättest ausserdem in Anbetracht der grün blinkenden Ampel bremsbereit fahren müssen.
Genau genommen liegen hier 4 Verstöße deinerseits vor:
- Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes (sonst hättest du anhalten können).
- Nicht bremsbereit fahren (sonst hättest du anhalten können).
- Rechts überholen (rechts Vorbeifahren ist nur erlaubt, wenn du dich auf einem anderen Fahrstreifen befindest).
- Einfahren in den Kreuzungsbereich bei Gelblicht.
Wie weit du mit der vorgeschlagenen Begründung kommst ist fraglich, aber ich schätze, das wird nicht wirklich viel bringen. Wenn du eine Fahrzeug-Rechtsschutz-Versicherung hast, dann frag mal einen Anwalt.
LHG, Schlucki
dass bei grünblinken anhalten hier gegen die StVO verstösst wage ich zu bezweifeln.
Wenn man der Meinung ist, dass man nicht mehr drüber kommt, bis es Gelb wird, kann (muss) man schon anhalten. Abgesehen davon, dass man immer anhalten darf, weil das anhalten im Gegensatz zum „halten“ durch die Umstände erzwungen ist.
da eher mal behaupten das der vor mir fahrende pkw bei grün seine fahrt verminderte und bei grün blinken stoppte und da das fahrzeug ziemlich in der strassenmitte unterwegs war (sonst wärs ja schwer möglich oder erlaubt rechts vorbei zu fahren) der eindruck erwecht wurde er will links abbiegen ohne blinker - du aber großzügig über dieses fehlverhalten hinweggesehen hast *g
was da aber rauskommt und ob ein RI im privatleben nur 1 wie du oder 10 zählt (wie üblich) ist ungewiss
gruß
Grün-Blinken.
Das Anhalten (stehenbleiben ) bei Grünblinken ist verboten, gibt sogar ein OGH Urteil dazu.
dem nächsten schieb den kofferaum ins handschuhfach dann fährt er beim übernächsten mal weiter was er auch sollte ;-))
dachte schon, du bist fahrlehrer oder soetwas in der art…(hab auf deiner hp aber etwas anderes gelesen)
wenn nicht, dann hast vermutlich beim führerscheinkurs recht gut aufgepasstg
von wo her hast du das wissen, wenn ich fragen darf?
ich stimme im grossen und ganzen mit deinem geschriebenen überein.allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, was das „halten“ des ri beim „2 x blinken“ der ampel angeht.
steht einen die entscheidung über das halten in diesem fall nicht frei? ich bin mir hier nicht ganz sicher.
ansonsten spiegeln einige der einträge zu diesem thema genau das wieder, was ich mir oft denke, wenn ich den einen oder anderen eintrag im forum lese…viele leute haben absolut keine ahung und das schlimme bei der sache ist, dass sie dann auch noch anderen ratschläge erteilen…naja.
ich hoff, dass wirkt jetzt nicht allzu überheblich oder präpotent, aber es ist meiner meinung nach oft so…
deshalb an alle die diesen beitrag hier lesen: seits vorsichtig mit dem was im forum gepostet wird, glaubts nicht alles und informiert euch vorsichtshalber noch bei der einen oder anderen quelle…
mfg xrvcrawler
ps.: gut, dass es leute wie dich gibt, die nicht nur fragwürdige/merkwürdige geschichten posten…
Ich bin kein Fahrelhrer, aber um zu wissen, was ich darf, muss ich „up to date“ sein, also informiere ich mich (unter anderem bei Fahrlehrern).
Ich versuche immer die für mich günstigste Auslegung der StVO zu kennen und fahre so, dass mir (von überhöhter Geschwindigkeit abgesehen) eigentlich niemand „einen Strick drehen“ kann.
Deshalb fahre ich auch schon seit 20 Jahren ohne nenneswerte Abgaben an die „Rennleitung“.
LHG, Schlucki
ist es nicht,denn du kannst ja mal versuchen bei grün,und dazu zählt auch blinken,stehen zu bleiben,wenn dir dann jemand in deinen kofferraum fährt kannst versuchen die schuld auf ihn zu schieben,alles schon da gewesen,selbst miterlebt,gott sei dank nicht als direkt beteiligter,du hast danach glück sollte die sache 50 zu 50 ausgehen.natürlich,es ist nicht unwichtig wie weit vor der kreuzung das ganze passiert,wenns weit genug wäre,würden wir aber hier nicht diskutieren,hab auch schon den fall gehabt,das der bremser die volle schuld hatte,gerichtsurteil,also nicht alles und alle die hier schreiben haben keine ahnung.schönen tag noch,lg rudi
das hast davon du ROWDY
keine gnade für verkehrssünder!
ab in häfn du VERBRECHER![]()
bei uns immer recht (da hast keine chance)
es ein Halten, was ja verboten ist. :))
Hab das angeschaut. Die Entscheidung ist aus 1978 (8Ob193/78). War mir neu, aber ich lern ja immer gern dazu.
Allerdings hat der OGH 1985 (8Ob19/85) gesagt:
„Fahrzeuglenker, die sich bei grünblinkendem Licht einer Kreuzung nähern, müssen zufolge des dadurch angekündigten unmittelbar bevorstehenden Endes des Zeichens ‚Freie Fahrt‘ (§ 38 Abs 6 StVO) erhöhte Vorsicht anwenden, um noch vor der Kreuzung anhalten zu können, wenn sie bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit nicht mehr bei Grünlicht in die Kreuzung einfahren können (ZVR 1980/12; ZVR 1983/266 ua.)“
Das ändert zwar nichts an der obigen Entscheidung, heisst aber, dass man bei grünblinkendem Licht jederzeit mit bremsenden Verkehrsteilnehmern rechnen muss, weshalb man auch bremsbereit fahren sollte. Das bekommt vor allem dann Relevanz, wenn einer nicht richtig mitzählt (weil man kurz in den Rückspiegel geschaut hat zB) oder die Ampel nicht so blinkt, wie man sich das vorstellt. In Graz gibts einige Ampeln, die blinken dreimal und einige, die das viermal machen. Ich hab ja kein Problem damit, bei Gelb einzufahren. Aber einer, der die 3mal-Blinker gewöhnt ist, kann schon mal stehen, wenn die Ampel das vierte mal blinkt.
danke für deine antwort.
weiter oben (und auch unten)im thread war zu lesen, dass es zu dieser angelegenheit ein urteil des ÖGH gibt.
nachdem man aus dem posting von „besser“ nicht rauslesen kann, wie weit der „RI“ und er( „besser“) von der kreuzung(ampel) entfernt gewesen sind, kann man dazu auch keine 100%ige meinung abgeben.
wären sie nämlich noch relativ weit von der kreuzung entfernt gewesen, dann könnte es durchaus sein, dass der „RI“ genau zum richtigen zeitpunkt zum stehen gekommen wäre und dann wiederum der „besser“ bei gelb die kreuzung überfahren hätte…
hätte, wäre, wenn…
um möglichst viele unklarheiten aus der welt zu schaffen, hab ich mir gedacht, ich schreib mal eben den „absatz“ aus dem fahrschulbuch raus…
ich hoffe, der führt bei dem einen oder anderen zur aufklärung des sachverhaltes…
Grün blinkendes Licht…
bedeutet noch „Freie Fahrt“ und zeigt das unmittelbare bevorstehende Ende der „Freien Fahrt“ an.Das grüne Licht blinkt viermal, „pro Sekunde einmal“ (nach dem vierten Mal grün blinken folgt ohne Dunkelphase Gelb).
VERHALTEN
> Fahrzeuglenker, die von der Kreuzung noch so weit entfernt sind, daß sie bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht mehr bei „Grün“ in die Kreuzung einfahren können, haben die Geschwindigkeit so rechtzeitig zu vermindern, daß ein jähes Bremsen für den Nachfolgeverkehr überflüssig wird.
>Fahrzeuglenker, die noch vor dem Umschalten auf Gelb die Kreuzung erreichen, haben weiterzufahren.
mfg xrvcrawler
ps.:mit meiner aussage wollt ich auf keinen fall alle in einen topf werfen.es gibt ja auch viele gute und sehr gute postings.ich haben mich ja auch nicht nur auf diesen einen thread bezogen, sondern „generell“…
ich hab schon oft sachen gelesen, dass es mir die haare aufgestellt hat, deswegen.
ich hoffe, ich gehöre nicht zu denjenigen, die schwachsinn posteng wird mir aber sicher auch passieren oder schon mal passiert sein.niemand ist frei von „fehlern“ und jeder macht mal fehler…
nochmal mfg xrvcrawler
…zwar weiter unten schon mal gepostet,aber hier nochmal:
Grün blinkendes Licht…
bedeutet noch „Freie Fahrt“ und zeigt das unmittelbare bevorstehende Ende der „Freien Fahrt“ an.Das grüne Licht blinkt viermal, „pro Sekunde einmal“ (nach dem vierten Mal grün blinken folgt ohne Dunkelphase Gelb).
VERHALTEN
> Fahrzeuglenker, die von der Kreuzung noch so weit entfernt sind, daß sie bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht mehr bei „Grün“ in die Kreuzung einfahren können, haben die Geschwindigkeit so rechtzeitig zu vermindern, daß ein jähes Bremsen für den Nachfolgeverkehr überflüssig wird.
>Fahrzeuglenker, die noch vor dem Umschalten auf Gelb die Kreuzung erreichen, haben weiterzufahren.
quelle: sicher autofahren lernen
hoff, die sache geht gut für dich aus…
mfg xrvcrawler
gerne…g
na, wer weiss, vielleicht hast ja deinen beruf verfehlt?
vielleicht wär ja fahrlehrer deine berufung?g
ist sicher ne gute einstellung.
mfg xrvcrawler
Als Fahrlehrer wäre ich völlig ungeeignet.
Das behauptet zumindest meine Frau. ![]()
Aber Wissen weitergeben, kann ich ja immer noch.
LHG, Schlucki
…der eigene partner sagt, dann muss das nicht unbdingt was heissen…g
dem eigenen partner „kann“ man aus „beziehungstechnischen gründen“ sachen oft nicht so gut erklären, wie jemand anderes …g
partnerInnen lassen sich vom partner dinge oft nicht so „gerne“ derklären…das gilt für beide seiten, also sowohl für männleins, als auch für weibleins…
wollt niemandem mit diesen zeilen zu nahe treten…hihi…
nichts für ungut
mfg xrvcrawler