Betrifft:
Verwaltungsstrafverfahren
Strafverfügung
Sie haben als Zulassungsbesitzer folgende Verwaltungsübertretung begangen:
Zeit: mittags
Ort: Kaumberg (stehender Zustand)
Tatbeschreibung
Sie haben als Zulassungsbesitzer dieses Fahrzeuges nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht:
Das Fahrzeug hat folgender/n kraftfahrrechtlicher/n Vorschrift/en nicht entsprochen:
1. da die hintere Originalradabdeckung komplett entfernt wurde. € 21
2. da die hintere Kennzeichentafel verändert wurde (die untere Hälfte im Winkel von ca. 45 Grad nach oben gebogen). € 43
3. da das Kraftrad nicht mit einem hinteren nicht dreieckigem Rückstrahler im Sinne der Richtlinie 92/61/EWG (Motorräder) ausgerüstet war. € 43
4. da anstelle der Originalfahrtrichtungsanzeiger vorne und hinten weiße nicht typisierte Blinker montiert waren. € 43
Gesamt: € 150 oder 102 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe!
Da ich nun schon seit einiger Zeit kein Motorradfahrer mehr bin, kann ich nur jedem raten, nicht in dem Lilienfelder Bezirk herumzukurven, oder nur im wirklichen Originalzustand!
mfg
auf so nette Herren kannst überall treffen und das ist das traurige daran
greez
ist mir dies ziemlich egal.
fahre ja leider nicht mehr moped.
das jucken ist aber bald nicht mehr auszuhalten!
greetz
wegen der Lächerlichkeit weil dann habens das erreicht was sie wollten…weiterfahren ist die Devise
nicht deswegen.
eher aus gesundheitlichen gründen!
hatte durch unfall letzten jahres einen bandscheibenvorfall erlitten, und das mit 25 jahren. hat mir einwenig zu denken gegeben. werde mal einwenig kürzer treten, aber nicht damit aufhören, irgendwann kommt mir wieder eine ins haus!
mfg
greg
alles gute für deine Zukunft und deinen Bandscheiben ,-))
greez