Habe mir im Dezember ein Motorrad gekauft, Pickerl klebt am Motorrad gültig bis Mai 07, Verkäufer hat den dazugehörigen Pickerlbeleg verschmissen. Gibt es eine Möglichkeit das Motorrad ohne diesen Beleg anzumelden? Gruß Seki
beglaubigten Kaufvertrag des Verkäufers.
Du bekommst dann bei der Anmeldung sowieso ein neues Pickerl mit deinen Kennzeichen.
der kaufvertrag muß nicht beglaubigt sein
und ohne altes gültiges pickerl bekommt man kein neues einfach so beim anmelden
dann kann ich ja jede scheißkarre einfach jedes jahr neu anmelden und brauch nie zur pickerlüberprüfung
… so ein Blödsinn!!
er braucht zum anmelden
kaufvertrag (muß nicht mehr beglaubigt sein!)
typenschein
meldezettel
und den letzten, gültigen pickerlbericht!
soll bei der werkstatt, wo er das pickerl machen hat lassen, ein duplikat anfordern
Sonst geht nix.
Zu § 37 Abs. 2 lit. h KFG 1967
Bei Fahrzeugen die der wiederkehrenden Begutachtung
unterliegen, ist ein gültiges, positives Prüfgutachten
(Prüfergebnis: „Das Fahrzeug entspricht den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit.“) vorzulegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist, wobei die viermonatige Toleranzfrist gemäß § 57a Abs. 3 KFG 1967 jedenfalls zu berücksichtigen ist.
PS: kann das „Verlieren“ des Gutachtens ev. ein SChmäh des Verkäufers sein, um Mängel zu vertuschen ?
(vergessen, sorry)
die Versicherungsbestätigung über den Abschluß einer Haftpflichtversicherung …
du kannst auch mit dem typenschein und dem bike am hänger ein pickerl machen lassen, aber zum anmelden brauchst definitiv den prüfbereicht, kaufvertrag, verischerungsbestätigung, meldezettel einen ausweis und ca. 150 euronen