also die story. ich fahr einen renault r5 bj 90. am 15.4 ist mir ein opel hinten reingedonnert!
ich hab mein auto bei der gegnerischen versicherung schätzen lassen.
heute bekam ich die nachricht das mir nur 350€ zustehn. wenn ich das auto abmelde. somit bleiben mir nur 150€ überrig den das abmelden kostet 200€.
kann mir jemand helfen wie ich hier vor gehn kann.
ich kann nicht versehn das ihc mein auto verlier und noch dazu keine angemessene entschädigung bekomm!
um 150€ kann cih mir ja kein neues auto kaufen.
ihc bitte um hilfe.
thx im vorraus
mike
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zahlen die Versicherungen nur den Zeitwert, aber die Kosten fürs Abmelden werden nicht übernommen?
hätt’ schon geglaubt, daß die das zahlen!
sicher ist jedenfalls, daß keine € 200.- fällig werden, ist viel billiger
dasu
es wird halt immer nur der zeitwert minus des restwertes von den versicherungen bezahlt!
ist halt so - hast das nicht gewusst?
vimes, capt
ne ich habs nciht gewust. leider.
aber ich finde das enie frechheit. wenn cih das geld nehm, muss ich das auto abgeben bzw abmelden. um 350€ bekomm cih dohc kein auto.
ich hab für meinen renault 1000€ bezahlt.
das ist dohc eine frechheit.
ich bin unschuldig am unfall.
und ich muss für die dummheit auch noch draufzahlen. das gibts nciht.
Aber leider ist das die gängige Praxis, dass die Unfallopfer durch die Finger schaun. Ich kenne einen ählichen Fall, nach gleichem Muster, wobei ein betrunkener Lenker ein parkendes Auto vernichtet hat und sich eine 4 köpfige Familie kein anderes Auto leisten konnte.
Eigentlich pervers.
Ich denke aber, dass man bei der Versicherung nachfragen sollte (über Rechtsschutz, Anwalt oder ÖAMTC), ob man da nicht mehr zahlen will. Begründen kann man das mit durchgeführten Reparaturen, dem Zustand des Autos (besser als Listenpreis), Problematik der Abhängigkeit vom KFZ, usw. Ohne Aufstand geben sie natürlich nichts her!
Auf jeden Fall eine Sauerei!
das auto ist 350 wert,restwert?kann nicht 200 sein,bei dem zeitwert von 350,ausserdem ist das an abmelden extra mit 145 zu verrechnen,wann hast das auto gekauft?um 1000 ?wenn das noch nicht lange her ist,kannst mit dem kaufvertrag ,muss aber der preis draufstehen,zur vers. gehen und ihn vorlegen,danach wird ungefähr geschätzt wie viel die abwertung beträgt,und es sollten schon ca.700 rauskommen,wenn das kfz in einen guten zustand ist,is er tot vergiss es.vor dem unfall gesehen.ansonsten muss die vers.den havariehändler bekanntgeben der dir die differenz zwischen zeitwert-restwert gibt.du kannst ja immer noch überlegen ob du ihn behalten willst odernicht,nur vorsicht die versicherungen geben oft einen restwert bekannt der einfach zu hoch ist,und wenn der kunde einverstanden ist,is er der blöde dann,die müssen einen käufer bekanntgeben der den angegebenen restwert an dich bezahlt,kommt immer vor das es gar keinen gibt,dann müssen die den ganzen festgelegten wert überweisen und du behaltetst das auto.wennst mehr wissen willst schreib eine mail.lg rudi
die versicherungen verlassen sich da auf den bericht des gutachters - grossteils kein angestellter der versicherung - und der legt den wert des fahrzeuges fest!
was nützts dann, wennsd die versicherung vollraunzt?
vimes, capt
Die Gutachten der Versicherung sind immer das absolute Minimum und zumeist eine Frechheit. Otto Normalverbraucher schluckt das zu 95 %.
Aber gerade bei diesem Fall kann man zumindest den üblichen Kaufpreis einfordern. Stillschweigen und Nichts machen wird an der Sache wenig ändern.
In Anbetracht eines Rechtsstreits kann ich mir durchaus vorstellen, dass da plötzlich ein paar Hunderter mehr drinnen sind.
Obendrein soll er sich ansehen, ob er nicht bei anderen Punkten mehr rausholen kann (Ersatzwagen, Kosten für Amtswege usw.)
Ich denke da immer an einen Spezi, dessen Papa Anwalt ist. Kurz eine rein fiktive Geschichte :
Der Sohn hat einen Radunfall und der Papa läßt sich enorm Schmerzensgeld, komplette Bekleidung, Rad und sogar die Siegesprämien abgelten. (Anmerken muss man dabei, dass der Sohn noch nie etwas gewonnen hatte
…warsch.a bissl a Pech hobn - i kenn des a so…
Man bekommt halt nur das was des Auto geschätzt wert is, auch wenn si do kaum a naiges 4-Rad-gefährt ausgeht!! … mir a scho so ergangen → hab von Audi auf Hyundai umsteigen müssn …
Ciao,
Markus
ist gratis, gehst zur nächstne KFZ-Anmeldestelle von irgendeiner Versicherung mit Typenschein, Zulassungsschein und Kennzeichen.
LG
Werner
…ändert das die lage ein wenig.
die kistn hat dich 1000eier gekostet, du fährst damit 1-2 jahre rum, der gutachter gibt einen wert von 350, du willst streiten, bekommst letzendlich sogar das doppelte also 700 und jetzan musst dann auch noch den anwalt davon berappen, wennsd keine rechtsversicherung hast!
wieviel bleibt dann letzendlich über?
du kannst ja auch den schlimmeren weg gehen:
gegengutachten, anwalt, rechtsstreit vor gericht, einigung, halbe gerichtskosten!
was bleibt dir dann über?
du musst halt immer alles gegeneinander abwägen und schaun, was unterm strich rauskommt!
habe einmal meine zx nach einem rutscher für ein butterbrot weggegeben, weil mir eine reparatur soviel gekostet hätt, wie eine gebrauchte gleichen baujahres!
hast einen papa, der anwalt ist, zahlst ja auch keine anwaltskosten und die geier sind nicht billig!
vimes, capt
mir hat die Versicherung auch immer die Kosten für die Ab und Anmeldung übernommen. Ebenso wie die Kosten für ein und Ausbau des Autoradios, welches bei mir immer ein bißchen aufwendig war.
An dem Zeitwert von Deinem Auto wirst aber wahrscheinlich nichts ändern können, wobei meiner Meinung nach für einen Renault 350 Euro eh schon gut bezahlt sind. ggg
Aber wegen dem Rest einfach zu der Versicherung hinschreiben, daß Du damit nicht einverstanden bist und eben noch die Anmeldegebühren (bei einer Versicherung erfragen, was die verlangen) und den Radio Ein/Ausbau noch hinzkommt.
Auf jedenfall die Beträge extra hinzufügen und auch noch als Gesamtsumme ausweisen. Beim Radio wirst noch ca 100 Euro extra bekommen, außer Du hast ein bißchen mehr drinnen.
Michael
Kritsch nachfragen bei beiden Versicherungen kostet aber nichts ![]()
wozu dann rumstreiten?
kritisch nachfragen ist naturlich nicht verboten und auch nie falsch!
vimes, capt
einem Zivilverfahren gwinnst, zahlt die Kosten der Gegner.
hab ja was von einer einigung geschrieben. so enden nämlich ~80% aller zivilverfahren!
vimes, capt
war es (allerdings schon vor jahren) genauso.
die gegn. versicherung ersetzte abmeldung und autoradioumbau.
viel erfolg
QW
kostet NIX !!!
vielleicht ein kleiner trost, aber das einbauen für ein radio muß die versicherung ebenfalls bezahlen (waren früher ca 1.000 ATS), verschweigen sie aber ganz gerne
lg musik64