Vorgeschichte siehe:
[url=http://www.1000ps.at/forum/tm.asp?m=2530764&mpage=1&key=tage&#2530764]Motorrad Tratsch: 3 Tage Führerschein haben ausgereicht - forum.1000ps.at
Dann bekomme ich vor ein paar Tegen ein Screiben der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahrten gegen den lenker eingestellt wurde und heute erreicht mich ein Schreiben des Rechtanwaltes mener rechtsschttuversicherung dass die Bewislage schwierig wird und mir von
Seiten MEINER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG €1.500.- für einen Schaden am Motorrad in der Höhe ca. €4.200.- annnehmen soll.
Ich bin verwirrt. Was will der Staat? Die armen Versicherungen vorm bösen Geldausgeben schützen?
Darf ich als Motorradfahrer automatisch als Freiwild betrachtet werden und damit niedergemäht?
Warum muss ich und der Gegener eine haftpflichtversicherung zahlen nur damit sie im scadensfall weder mir noch ihm etwas zahlen müssen?
Werte rechtskundigen, was sollte ich tun?
p.S Ich wurde im Krankenwagen ins Spitral gebracht, war 6 Wochen im Stand und die Schulter schmerzt heute noch.
Hat er die „Tat“ letztendlich vor dem Richter anders beschrieben?
Alles widerrufen?
Theoretisch und praktisch müsstest du einiges mehr an €s bekommen.
Warst du während deines „Zwangurlaubes“ in Therapie?
Ich hatte einen ähnlichen Unfall und damals in Summe 65.000,- ÖS bekommen.
Du kannst Dir wahrscheinlich nicht vorstellen, was da oft für haarsträubende Dinger gedreht werden. Ich möchte niemanden etwas unterstellen - aber am eigenen Leib erlebt: die probieren es gerne auf die ganz billige tour. lass dich nicht prellen. wenn der schaden 4000.- war kommt die Versicherung mit einem drittel nicht durch, wenn du dich querlegst. Sofort auf die Hinterfüße stellen! Wurde der schaden denn begutachtet bzw. dokumentiert? Wie kommst Du auf Deine Zahlen und womit begründet der Gegner sein Angebot??
Alex
[left]Aufgrund der unsicheren Beweislage halten wir einen Prozess für riskant und wirtschaftlich wenig [/left][left]sinnvoll. Um unserem Versicherungsnehmer ein unangenehmes und zeitaufwendiges [/left][left]Gerichtsverfahren zu ersparen, wollen wir Ihnen einen Vorschlag unterbreiten: [/left][left]Wir möchten unserem Versicherungsnehmer eine Prozesskostenablöse in Höhe von € 1.500,00 [/left][left]anbieten. Über diesen Betrag könnte er sofort verfügen! Bisher angefallene Vertretungskosten werden [/left][left]natürlich von uns getragen. [/left][left]Bitte besprechen Sie unser Anbot mit Ihrem Mandanten. Wenn er damit einverstanden ist, senden Sie [/left][left]uns bitte das beigelegte Formular ausgefüllt und unterschrieben zurück, damit wir die Überweisung [/left][left]durchführen können. [/left]Wir bitten um Ihre Stellungnahme.
Und das obwohl der Lenker sofort am Tatort der Polizei gegenüber zuegegeben hat dass er umdrehen wollte weil er einen Bankomat gesehen…
Shit.
Habe jetzt erst das „P.S“ gelesen.
Wenn sie dich mit dem Krankenwagen mitgenommen haben, und du in med. Therapie warst (nehme ich doch an oder?) dann liegt eigentlich „Körperverletzung“ vor.
Sollte für einen RA kein Problem sein zu deinen Gunsten etwas zu erreichen.
… bei welcher Versicherung hast du deinen Rechtsschutz?
„Unsichere Beweislage“?
Ich würde mal den Versicherer fragen, wo er da eine „Unsicherheit“ sieht oder wittert oder vielleicht riecht?
… Sachen gibts …
Versicherung will nur seine Haftpflichtprämie aber nicht meinen schaden.
Wie schade! Wenn das Schule macht sind wir als Biker alle im Arsch.
Vielleicht hat auch keiner den Akt gelesen, weils alle ins schwimmbad wollten.
Bezüglich der Einstellung von der Staatsanwaltschaft ist das ganz üblich. Wenn niemand schwer verletzt und keiner der Beteiligten beeinträchtigt war, wird in Wien üblicherweise eingestellt (Ausnahmen sind Unfälle mit Fußgängern und Kindern…)
Was hat eigentlich die gegnerische Versicherung gesagt? Normalerweise schreibt doch der Rechtsanwalt diese zuerst an. Da fordert man dann Schmerzengeld und den Schaden ersetzt.
Aufgrund der Schäden und(wenn vorhanden) Spuren, kann man schon feststellen, wer schuldig ist. Es kommt aber häufig vor, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Teilschuld auf den unschuldigen Lenker gegeben wird.
ORIGINAL: centauro
… bei welcher Versicherung hast du deinen Rechtsschutz?
DAS kann ich dir hier nicht Schreiben.
Habe ich mir eh gedacht (war auch nicht ganz „ernst“ gemeint
).
ORIGINAL: centauro
Vielleicht hat auch keiner den Akt gelesen, weils alle ins schwimmbad wollten.
Könnt ich mir vorstellen… ![]()
Jedenfalls ist in dieser Angelegenheit sicher nicht das letzte Wort gesprochen.
Jetzt muß man nur aufpassen, welchen RA dir die Versicherung aufzwingen will.
Hoffentlich hast freie Wahl…
mit 46 km/h unterwegs, sonst wäre es schlimmer ausgegangen. Das läss sich sicher anhand der Schäden beweisen. Den RA hat mir die ersicherung aufgezwungen, aber das scheint in alter Hase zu sein der lebt seit jahren nur von Verkehrsunfällen.Trotzdem finde ich es schlimm, dass die RSV sich überhaupt nicht für mich stark machen will, noch dazui wo alles für uns spricht.
die staatsanwalt hat ja nur das verfahren wegen der körperverletzung eingestellt, wahrscheinlich wegen des eher geringen verletzungsgrades. das andere liegt alles im zivilrecht das geht den staat eigentlich nix an
dass wenn die Staatsanwaltschft einstellt die Haftpflicht das als Persilschein ansieht. ![]()
aber da musst dich nur wehren dann kommst schon zu deinem recht, sofern die unfallaufnahme korrekt war
übrigens ich war mal 5 wochen im stand nach einem unfall (es hat ein autofahrer im halteverbot gehalten und die türe aufgerissen, ich mit dem knie da rein) und es wurde wegen geringer verletzung eingestellt. die polizei hat bei der unfallaufnahme zwar gut gesprochen aber nix geschrieben und daher blieb ich auf meinem schaden (schmerzen weil den sturz konnte ich verhindern) sitzen. also nochmals die akten studieren und dann einfach einfordern wenn notwendig am klagswege
Gratuliere!!!
zum 9.999ten Posting
![]()
Da gibts nur etwas: Zivilklage gegen die Versicherung!
Zum Glück waren die Versicherungen bis jetzt immer kulant. Egal ob es Zürich, Mobiliar, Alba,… oder sonst irgendwas war. Bis jetzt konnte ich das Fahrzeug beim Händler mit einer Kopie des Unfallprotokolls hinstellen und wieder repariert abholen.
Teilweise hat die Versicherung auch Ersatzfahrzeuge gestellt, wenn man die Notwendigkeit begründen konnte.
Deine Rechtssch(m)utzversicherung… no comment…
Ist ja öffentlich… ![]()
ORIGINAL: ignaz1
die polizei hat bei der unfallaufnahme zwar gut gesprochen aber nix geschrieben und daher blieb ich auf meinem schaden (schmerzen weil den sturz konnte ich verhindern) sitzen.
Arghhh!
Das passiert scheinbar dauernd!
Einer Freundin ebenfalls passiert.
Anstatt die Daten aufzunehmen haben die lieben „Freundlichen“ CSI gespielt und einen auf Richter gemacht „was jetzt wichtig ist und was nicht“…
Da gibts nur eines, wenn möglich sofort einen RA anrufen und fragen was zu tun ist.
Zustände wie in USA schön langsam…
ORIGINAL: centauro
mit 46 km/h unterwegs, sonst wäre es schlimmer ausgegangen. Das läss sich sicher anhand der Schäden beweisen. Den RA hat mir die ersicherung aufgezwungen, aber das scheint in alter Hase zu sein der lebt seit jahren nur von Verkehrsunfällen.Trotzdem finde ich es schlimm, dass die RSV sich überhaupt nicht für mich stark machen will, noch dazui wo alles für uns spricht.
Wenn der RA ein „alter Hase“ (hoffentlich nicht vom Birni gezüchtet kleines Scherzerl zum aufheitern
)ist, wie kommt dann die Versicherung dazu über mögliche „Konsequenzen“ zu spekulieren?
bei körperverletztung wird immer das unfallkommando gerufen.
dieses ist ausnahmslos für die festellung der fakten vor ort zuständig.
darauf folgt automatisch eine anzeige wegen körperverletzung.
die schuldfrage stellt der richter fest.
die höhe des schmerzensgeldes wird in mehrere kategorien von
schmerzen eingestuft. der zeitraum des schmerzensgeldes ist nicht
mit der dauer des krankenstandes ident.
nachdem du mehrere wochen im krankenstand warst, vermute ich, das es sich um
eine schwere körperverletzung handelt. somit gäbe es eine gerichtsverhandlung
wegen körperverletzung.
ich kann dir nur raten, bleib bei deinen aussagen (vernehmung durch unfallkommando)
und beharre auf deinen rechtsschutz.
bei aussage gegen aussage, entscheidet der richter im zweifelsfall zumindest auf 50:50.
sollte sich der unfallhergang anders abgespielt haben (Verletzungsmeldeung erst später),
ist das krankenhaus verpflichtet deinen unfallgegener anzuzeigen.
das gesetz, oder der staat, sind nicht so untätig wie es immer dargestellt wird.
ich habe bis jetzt jeden rechsschutzstreit gewonnen, muss aber dazu sagen, das 50%
der aktivitäten zur abwicklung, immer von mir kamen.
so long der deputy
D A N K E
hab den 10.000 glatt übersehen