Bremsschläuche/Stahlflex EU/ABE

das Die Trachtnvareinla Vielleicht ned so Amused sind wenn man sich Die Stahlflexn selber drauf schraubt , aussa man hat a Eigenen Werkstatt weil man Dessen Einbau Bestätigung mitzuführen hat …

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Austauschbremsscheiben mit den selben Abmessungen wie die serienmäßigen, auch gelochte und geschlitzte Bremsscheiben sowie Stahlflex-Bremsleitungen gelten als Austauschteile und sind eintragungsfrei . Ein Prüfbericht, und bei Bremsleitungen eine Einbaubestätigung , sind im Fahrzeug mitzuführen!

und wenn ichs Ganz genau wissen wollte , daun ruaf i dort halt an und da Brems Kaas is bissn, ein für alle mal :grin:

"…bei Bremsleitungen eine Einbaubestätigung, sind im Fahrzeug mitzuführen! "

de werdn immer blöder - wenns ned ein’baut waradn, warn de leitungen jo ned mitgeführt … :wink:

de wern wirkli imma bleeda :grin: , weil i des a no ned gwusst habe das da scho wieda anscheinend wos diesbezüglich geändert wurde :wink:

oba was sois i hob den Gschmarri eh Serie :grin:

Aber -Irgend wia kimmt ma vor das imma was Neichs gsuacht werd damit gscheid ab kassiert werden kann. :rage:und de Sessl Bicka a a Hackn hobn :grin:

Die Verursacher solcher Texte ham nix anderes zu tuan, als sie sinnvoll zu gestalten. Wenn die obige Version so im Gesetz steht, kann mir demnach die Mali-Tant, I sölba oder auch der Waschmaschinenmechaniker bestätigen, daß sie eingebaut sind, meinetwegen nachträglich ‚wurden‘ … daß dies eine zertifizierte Werkstätte machen muß, geht aus dem Text ned hervor und ‚des is eh kloar‘ is fian Oasch in an Gesetzestext, weil mißverständlich…
… und solche Blindgänger -und des is garantiert a ganzes Schippl, die solche Sachen auf Vollständigkeit usw ‚prüfen‘- kriagn aa a Gehalt und a Pension …

und was Lerne ich daraus :grin:, dasd zwar Recht hast , aber mir des nix Bringen tät :grin: , daun bei einer Vorladung bei da Landesprüfstelle mich mit Denan auch noch rum zu streiten :cold_face: …des hätte eh nur aussicht auf Erfolg , wemma a Scheich :sunglasses: is oda ,wenn ma a Guate Recht- Schutz hod , und vorausgesetzt die dadn a dabei mitspielen und es ned glei verneinen zwecks keine aussicht auf erfolg :cold_face:-wie auch immer mit da Damaligen CBR und da TZR warad i Heitzutog Sauber eigfoahrn :sob:, im Fall der Fälle -weil ich da auch Nur es Material Gutachten bzw ABE da Flexn dabei hatte , aber Keinesfalls a Werkstatt Einbau bestätigung weil ichs mir eh Selber drauf gschraubt hatte .

… des a werkstatt machen muß, steht ned im text.

woas i eh auch :wink:…Nur es ist eben davon auszugehen nach DENEN Ihrer Meinung, und Die Zählt halt amal mehr -als Deine und meine Meinung … daß Eine Einbau Bestätigung von am Zertifizierten KFZ Meister Betrieb , mit Pickerl Berechtigung gemeint ist …und wie schon geschrieben …probiers halt aus :grin: …und Streite Dich mit Denen - Nötigen Falls halt vor Gericht. :wink: Ned falsch vertsehn Hr Olpo , aber des is doch mehr als Kindisch . :sunglasses:…ist doch a Allgemein Gültige aussage , dos damit ned Die Einbau Bestätigung von zb.am Brezn Dreh Maschinen Hersteller :grin: gmeint woarad .

auch mit ana Selbst ausgedruckten oder beschafften Einbau Bestätigung wäre ich mehr als Vorsichtig …sowas kann ziemlich Übel enden wenns hart auf hart kommt . :wink:…dann gibts obn drauf a no aun § -Urkundenfälschung

dazu kann ich nichts sagen. nur ich denke dass der heinz in seiner zusammenstellung, die es ja auch als druckwerk gibt, nichts drinnen hat das fachlich falsch ist, würde im ja auch beruflich schaden oder sogar von der anwaltskammer sanktioniert werden.

übrigens für kraftfahrzeuge und deren betrieb sind nicht nur das kfg und die stvo zuständig, es gibt einen haufen andere gesetze und bestimmungen rund ums kfz, die oftmals von laien gar nicht gesehen werden

musstest du diese teile mit dem (nationalen) abe eintrgen lassen. wenn du das vor ewigen zeiten nicht gemacht hast bist eh jahrelang illegal gefahren. soweit ich mich erinnern kann war bei zulassung mittels teilegutachten festgelegt dass die teile vom zulasser mindestens 5 jahre nach produktions (oder verkaufs-) ende noch im orginalzustand vorlegbar verwahrt werden müssen. oder du schreibst die firma einmal an ob es eine EG zulassung gibt, ist ja bei so langlebigen teilen durchaus möglich. oder du fährst so weiter bisher nach dem motto

legal - illegal - scheißegal :grin: :grin: :grin:

ich kann mir die einbaubestätigung auf grund meiner ausbildung selber schreiben :grin: :grin: :grin:

ich auch … :wink:

Das will ich niemanden unterstellen und ich hab auch absolut keine andere Ansicht darüber.
Dennoch darf ma an Anwalt immer nur soweit trauen wie eben dem gegnerischen Anwalt. :wink:

Würde alles so klar sein, bräuchte man bei Gericht ja nur einen in Summe und nicht pro Partei. :stuck_out_tongue:

Nein, ich will dazu gar nix besprechen. Hat mich nur irritiert weil’s bei den angeführten Paragraphen eben nicht dabei steht.
Soll aber ned heißen, dass es deswegen falsch ist.

nicht :grin: …da keine Offizielle Ausbildung als KFZ Meister oder Techniker , und selbst wenn Ausbildung , heist des auch Nicht Automatisch an Eingetragenen Real Existierenden KFZ Meisterbetrieb , mit Pikerl Berechtigung zu haben , weil den Betrieb braucht ma eben dazu um überhaupts so an Wisch ausstellen zu dürfen …nicht mit können zu verwexln -weyl Einen Ausstellen können kann Jeder-is koa Kunst :sunglasses: …Aber so sind eben Die Gesetze …mir ists a Wirkli wurscht wos da Jeder jetzt für sich entscheidet , zu dem Thema , und auch ob- und mit welchem Wisch Er Letztendlich ummadumm foahrt , für mi ist des halt Nix . Weil Die ofach am Längerem Hebl sitzen und wenn mas Recht Dratzn duad daun findns halt wos anderes wenn ma eh scho bei da Prüfstelle ist (zb .Auspuff , Lautstärke , Lampaln -usw usw es gibt genug vo ma gscheid Gfixxt werdn kaun wauns des Wirkli woin tätn :wink:…Es Tafal is glei furt , und wenn mas als Werkstatt übertreibt auch Die Pickerlberechtigung , gerade in Wean , weil ofach scho Genug Schindluder , mit da Berechtigung in Richtung Gefälligkeits Pickerl grennt ist . Und um Die Berechtigung wider zu erlangen , kann ma sich ganz schee anstrengen , kenne zwei Firmen denen ist genau des passiert .

Jetzt soll man mir der Herr im Blauen Gewand auf der Strasse mal nachweisen, dass mein Moped nicht mit Stahlbremsschläuchen ausgeliefert wurde. Frage mich wie das gehen soll!!

Solche Kleinigkeiten gehen mir am Ar… vorbei wann ich ehrlich bin.

Wenn eine Werkstatt von mir verlangt, die gummitteile wieder ranzuschrauben, war ich das letzte mal dort.
war schon mit vielen Mopeds verschiedener Fabrikate beim ÖAMTC, prüfen genau, aber so an Schaas hab ich noch nie dort erlebt!!

lg

Wia des geht :grin:

In dem das Er in Die Daten Bank eineschaun kann , wenna Lust und Zeit auf a Bissal Arbeit hat ,oder halt per Abfrage eineschaun lassen kann :grin: . Bei Einer Prüf Bussi Kontrolle ist des zb. scho amol überhaupts koa Problem , Weil Die kennen sich sehr Gut aus und fast jeden Schmääh -und daher wissns dann schon was Original vom Jeweiligem Hersteller auch Original ausgeliefert wurde -oder was zusätzlich angebaut wurde :wink:…weist -ich habe Diesbezüglich scho einiges erlebt :cold_face: …und hab a Bleed gschaut :rage: , und Billig wars auch ned , vor allem wenn ma eam a Bissal bleed kommt :grin:…also wie gsagt -Jeder wie Er will -Nur bleed sinds sicha ned , auch wenn mas gern denken will :grin:

ich für meinen Teil Spiel mich mit Denen sicha nimma :wink: -Danke hat ma greicht . :wink:

Ps : Nur damit da koa Mißverständnis aufkommt :wink: …i hob de Gesetze ned erlassen -Gell :grin:

… jetzt host mi! :wink:

Mir is wichtiger, daß des Glumpat urdentlich montiert is, davon kaun a Lebm (am ehesten meins) obhängan.
Des Papiergschmarrio is nur Hirnwixerei fia de Sesselpforza!

… schreim kaunst? :face_with_open_eyes_and_hand_over_mouth:

:smiling_face: :grin: :grin:

(Des kaun I a! Nur lesen miassat I no lerna, damit I waas wos I gschriem hob … :cold_face:)

http://www.spiegler.de/images/documents/2220768.pdf

hi , schauts mal in dem wisch auf seite 6 , laut dem brauchst für spiegler bremsleitungen keine einbaubestätigung , oder sich i des falsch ? :wink:

Mike

… keine ahnung, ob du des foisch siechst, daß ma keine einbaubestätigung für spiegler-leitungen braucht - I siech nur folgendes:

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Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
[/center]

ähmmmm,…die pdf is frei zugänglich im internet ?? :wink: