die Fussrastenanlage der Sozia entfernen wenn man alleine fährt?
Nein, sobald Motorrad als zwei sitzer zugelassen ist.
wenn aber auch schon der soziussitz abgebaut ist…?
das is wie der auspuff der zugelassen aber zu laut ist. zu laut = problem, für 2 zugelassen = fußrasten.
wo kein kläger da kein richter.
bin 2x mit soziusabdeckung und ohne fußrasten kontrolliert worden - hat niemanden interessiert.
beim vorfahren würd ich die rasten aber schon raufbauen.
bin auch schon iefters von unserer rennleitung angehalteb worden hatte aber deswegen noch nie probleme!
schließlich darf man beim auto auch die sitze ausbauen …
wäre nett, wenn Du eine dezitierte Infoquelle dafür hast - oder es nur vom hören und sagen kennst …
!?!
el kid
sobald es so zugelassen ist musst du sie oben haben…
beim auto darf man zwar die sitze ausbauen aber nicht die gurte ![]()
So ist es, du musst das Motorrad auf Einsitzer umtypisieren wenn du legal unterwegs sein willst.
[url=http://www.jusline.at/26_Sitze_und_Kopfst%C3%BCtzen_KFG.html]http://www.jusline.at/26_Sitze_und_Kopfstützen_KFG.html[/url]
(4) Auf nicht geschlossenen Krafträdern müssen bei Sitzen für den Lenker und, außer in Beiwagen, bei Sitzen für zu befördernde Personen Füßrasten oder Trittbretter vorhanden sein; bei Motorfahrrädern können jedoch an Stelle der Fußrasten oder Trittbretter Tretkurbeln angebracht sein. Bei einem Sitzplatz für eine zu befördernde Person muß vorgesorgt sein, daß sich diese mit beiden Händen in geeigneter Weise anhalten kann.
D.h. wenn das Fzg. für zwei typisiert (Typenschein) ist mußt du auch Fußrasten haben. Egal ob Sitzabdeckung, Sitz demontiert oder sonstiges. Was zählt ist der Typenschein.
Naja, in dem Text von dir steht nur was von ‚zu befördernden Personen‘ - Was aber wenn ich keine Person zu befördern hab?
Bei meiner Z1000 zB habe ich am Soziussitz einen Halteriemen mit dem vorgesorgt ist: ‚…daß sich diese mit beiden Händen in geeigneter Weise anhalten kann.‘ - wenn ich jetz meinen Sitz gegen die Soziusabdeckung tausche (hierbei entfällt die Möglichkeit sich festzuhalten) darf ich auch nicht mehr fahren?
So sehe ich dass auch mit den Fußrasten: Wenn wer mitfährt müssens oben sein.
Also so wirklich ist genau das nicht herauszulesen.
„Bei Sitzen“ heißt in meinem Verständnis: „Wenn ein Sitz vorhanden ist“ und nicht „wenn ein Sitz im Typenschein steht“.
Wie gesagt: Im Auto muß ich ja auch keine Rückbank eingebaut haben …
wo hängst denn die gurte dann ein, beim vw-bus z.b. sind die gurtschlösser auf der sitzbank ![]()
grüße chemo
Da die Möglichkeiten des Umbaues (Umrüstung) von Fahrzeugen sehr vielfältig sind, hat der Sachverständige (SV) jeden Fall individuell zu prüfen ob eine Genehmigung erteilt werden darf.
Die nachstehende Übersicht (Zubehör) ist weder vollständig noch rechtsverbindlich sondern nur als Arbeitsbehelf für die Sachverständigen bei den Landesprüfstellen gedacht.
Liste der derzeit gebräuchlichsten Änderungen an Motorrädern:
Motorleistung, Kraftstoffbehälter, Auspuffanlage, Rahmen, Radaufhängung, Schwinge, Gabel, Kraftübertragung, Radabdeckung, Verkleidung, Beiwagen, Bremsanlage, Lenkstange, Bereifung, Felge, Windschild, Rückblickspiegel, Beleuchtungseinrichtung, Schutzgitter, Haltesystem, Gepäckträger, Fußraste, Ständer, Absperrsicherung, Kennzeichenanbringung, Geschwindigkeitsmesser, Schallzeichen, Körperausgleichsvorrichtung etc.
Als nachzuweisende Erfordernisse gelten:
die Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten,
das Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer geeigneten neutralen Prüfstelle (Technischer Dienst),
die Bestätigung einer Vertragsfachwerkstätte etc.
Eigentlich darfst du die meines Wissen nicht entfernen.
was versteht dr Gesetzgeber unter einer körperausgleichvorrichtung.
Danke!
Mangelnde körperliche Voraussetzungen können durch Behelfe und Anpassung des Fahrzeuges ausgeglichen werden. (Bedienungselemente wie Fahrtrichtungsanzeiger, Hand- und/oder Fußbetriebsbremse, Handwechselgetriebe und automatische Kupplung, nur mit Beiwagen etc.)