Die Laserpistolen

der Polizei - weiß jemand, wie groß die Reichweiter dieser Geräte ist?

Interessieren würde mich auch, ob die Lasermessung von der anderen Straßenseite einer vierspurigen Straße (Triester Straße) zulässig ist? Ich in der ersten Spur stadteinwärts, die Rennleitung hinter einem geparkten Polizeiauto auf der anderen Straßenseite stadtauswärts.
Normalerweise stehen die ja auf der gleichen Straßenseite, da müssen sie die Pistole nicht „nachziehen“, sondern einfach nur draufhalten. Das „Nachziehen“ könnte meiner Meinung nach das Ergebnis verfälschen.

Was meint ihr?

Ich frage bloß nur zur Sicherheit… :wink:

Gruß
klickman

… gibt es zig Beiträge.

Benutze bitte die Suchfunktion.

Zu deiner Information: Wenn die Messung nicht möglich ist unterbleibt sie. Ist sie möglich und du bist zu schnell gibt es eine Anzeige. Basta.
Wennst erwischt worden bist: Raunz nicht, zahl!

LHG, Schlucki

glesen aber des isch echt die krönung: „Wenn die Messung nicht möglich ist unterbleibt sie“

LOL einfach köstlich

Ciao
Alex

Suchfunktion hat geholfen.

„Ist sie möglich und du bist zu schnell gibt es eine Anzeige. Basta.“ Ist mir klar.

„Wennst erwischt worden bist: Raunz nicht, zahl!“ Noch keine Ahnung. Wird mir im Falle des Falles auch nichts anderes übrig bleiben.

Gruß
klickman

eine klasssische schlucki-meldung, fast schon perversionbiker level. macht dich das „law & order“ getue geil, du kleiner blockwart? zeit für einen einlauf…

bussi
öarp

… die Beamten sich auf den Rechtsstreit einlassen?
Die „Laserpistolen“ können mehr, als die Mehrheit der Autofahrer vermuten würde.

UllyBär kann das sicher bestätigen.

LHG, Schlucki

… auf die Nerven geht ist das ständige Geraunze.

Wenn man Scheiße baut, dann steht man dafür gerade. Ohne Zicken und Raunzen.

Ich verstoße eigentlich permanent gegen §20 StVO, aber ich übertreibe es halt nicht und so halten sich die Kosten in überschaubaren Grenzen.

Die „Böse-Buben-Masche“ hier im Forum ist aber auch echt zum Kotzen.

Würden mehr mit Hirn fahren, hätten die Beamten auch mehr Zeit Motoraddiebe und Einbrecher zu jagen. So lange aber mangelnder IQ mit Motorleistung und lauten Endrohren kompensiert wird, wird sich an der derzeitigen Situaton nichts ändern.

LHG, Schlucki



bin ich so schlau dass ichs auswendig weiß?

nein!
google hat bei „„reichweite + laserpistole““ folgenden link hergschmissn:

[url=http://www.radarforum.de/messages/4450/3348.html]http://www.radarforum.de/messages/4450/3348.html[/url]

mfg

hatte heute schon eine zensur …

Schreibt man im Motorradforum einen nicht polizistenfreundlichen link rein, wirds zensiert.

hier der link zum zeitungsbericht:

[url=http://www.kleinezeitung.at/regionen/kaernten/oberkaernten/492131/index.do]http://www.kleinezeitung.at/regionen/kaernten/oberkaernten/492131/index.do[/url]

mein kommentar beim posting: gratuliere, so gehörts gemacht, wenn die tepperten oberhelden glauben sie müssen auf die straße springen. (sie bringen ja sich und den motorradfahrer in gefahrg) die obrigkeitshörigen poster kannst dir hier geben:

[url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=2179641]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=2179641[/url]



schließlich haben sie im gegensatz zum beschuldigten nichts zu verlieren.

ist mir schon mehrmals passiert, und auch momentan läuft wieder ein derartiges verfahren, bei dem es an jedweder beweisführung durch die exekutive mangelt, soviel vorweg: den beamten ist es furzegal ob man zu schnell war oder nicht, und es ist ihnen auch egal ob sie beweise für ein fehlverhalten haben, sie geben sogar zu dass sie keine beweise haben und lassen sich dennoch auf einen rechtsstreit ein…

die meisten verhalten sich wie trotzige kleine kinder…

Ciao
Alex

Ich kenne die deutschen Richtlinien nicht, aber bei uns in Ö ist dies anders.
Man muß zwischen technisch möglicher und rechtlich zulässiger Reichweite unterscheiden. Technisch möglich weit über 600 m, aber dann wirds mit dem Erfassen schon schwierig. Rechtlich zuläassig in dem Bereich von 100 bis 400 m.

Ich persönlich würde nie vor das Fahrzeug „springen“ solange ich an meinem Leben hänge. Wozu auch, wenn es zu knapp wäre ist auch eine Anzeige aufgrund des Kennzeichens möglich. Egal, ich verwend des Ding sowieso sehr selten.

Im Bericht steht es aber wirklich anders: Zitat:
„Dieser beschleunigte jedoch und fuhr auf den Beamten zu, dass dieser zur Seite springen musste, um nicht überfahren zu werden.“

mfg Mervin

tja, ich glaub dein kollege wird mir da etwas übertrieben haben, mir kömmts in dem bericht eher so vor als ob sich der kibara (umgangssprache, sorry) zuerst rausgestellt hat, und dann vor schreck gleich wieder zurückgesprungen ist.

„der is jo voll auf mi zuagrast“ - und für die zeitung war der thriller perfekt.

du weißt welche art von (dorf)beamten ich jetzt meine.

ich glaub aber du wirst das über deine „berufskanäle“ aber besser in erfahrung bringen können als ich.

lg
haudi

sein, ich war ja nicht dabei. Ebenso kann es aber wirklich so gewesen sin, daß der Motorradlenker Gas gegeben hat und auf den Beamten losgefahren ist. Ist mir auch schon passiert - jedoch nicht durch einen Schnellfahrer, sondern bei einem Planquadrat. Ich denke die Wahrheit wissen nur der Polizist und der Deutsche.

Auch in der „polizeiinternen Umgangssprache“ gibt es den „Kiberer“, damit ist bei uns aber ein Kriminalbeamter in Zivil gemeint. Frag mich nicht woher das kommt.

mfg Mervin

das stimmt. nur die aufmachung der story alleine hat mich eben an meine mopedzeit erinnert (siehe post im anderen thread)

is ja net so dass ich ein polizistenhasser wär, aber diese unart (die es bewiesenermaßen gibt) stößt mir sauer auf.

lg

ist vielleicht etwas unglücklich formuliert, stimmt aber dem Grunde nach. Ein „Nachziehen“ oder verwackeln usw. führt zu einem Abbruch der Messung und einer „error“ Meldung am Display. Extreme Winkel sind nicht möglich, kleine Winkel verändern das Ergebnis zum Vorteil des Lenkers.

mfg Mervin

Ich bin keiner von denen, die alles was die Polizei betrifft verteidigen oder gutheißen. Es gibt mit Sicherheit Kollegen, die gerne den „Chef“ raushängen lassen und sich in ihrer „Machtposition“ sehr wohl fühlen. Nicht mein Ding.

mfg Mervin

noch lange nicht dass man nicht angezeigt / abgestraft wird… wenn der werte herr glaubt man war zu schnell interessiert ihn das ergebnis der messung herzlich wenig…

Ciao
Alex

keine Zahl steht, sondern eine error Meldung handelt es sich um eine Schätzung. Eine Schätzung eines herannahenden Fahrzeuges (wie es bei einer LaserMessung der Fall ist) ist nicht zulässig.

Dies sind die rechtlichen Voraussetzungen. Damit ist natürlich nicht gesagt, daß ein Beamter etwas anderees behauptet. Dies wird möglicherweise auch vorkommen, die Regel ist dies aber sicher nicht.

Mervin

dass ich dir zustimmen könnte

Ciao
Alex

im Vorbeifahren ist zulässig!!