Hi Zusammen,
kann mir wer sagen, ob ich für einen Slip On Endtopf MIT e-Zeichen (der für meine Speed Triple vom Hersteller eine EG bzw. ABE Zulassung besitzt) auch noch ein extra Papierl mitführen soll, oder ob dem kontrollierenden Organ das e-Zeichen mit der Genehmigungsnummer die ja am Endtopf eingestanzt ist, genügen MUSS.
Laut Homepage des (deutschen) Herstellers, muss kein extra „Genehmigungsblatt“ mitgeführt werden.
Bin mir aber in Österreich nicht so sicher, vielleicht weis ja wer Bescheid.
Many thanks for responding
Speedtri
hallo,
ja musst du mitführen.
aber am einfachsten ist es wenn du das ding von deiner versicherung in den zulassungsschein eintragen lässt - dann brauchst du nichts mitführen.
g
tom
Grund: Bei einer Kontrolle bedeutet die E-Nummer nur das dieses Teil für irgendein Fahrzeug typengenehmigt ist, aber um es verwenden zu dürfen muß es genau für dieses Modell/Typ genehmigt sein. Also Kopie der Typengenehmigung mitführen oder eintragen lassen (wahlweise). Bei einer Eintragung wäre aber eine ev Änderung (zurück auf den Originalauspuff) wieder einzutragen.
Aktuelles Beispiel hier im Forum:
[url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1719578]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1719578[/url]
Das ist der Grund warum man diese Papiere mitführen muß. Die Idee irgendeinen Auspuff auf ein Motorrad zu schrauben haben leider recht viele…
Servus
Ully-Bär
Schönen Dank für Deine Hilfe, ich werd mir das Papierl doch besorgen
mfg
Speedtri
werd mal mit dem Versicherungsmann meines Vertrauens plaudern,
Danke
da muss eine eintragung im TYPENSCHEIN vorhanden sein, damit die das machen. und änderungen im typenschein macht die landespruefstelle.
- christian
hallo christian,
da bist du leider etwas falsch informiert. die versicherung kann und macht es auch.
ich selbst habe es letzte woche eintragen lassen - und auch die rennleitung fand alles ok.
es ist NICHT notwendig in den typenschein einzutragen.
g
tom
machen, duerfen die das noch lange nicht.
da kannst du dir das gleich selber mit der schreibmaschine reinschreiben.
du hast mich aber neugierig gemacht und ich hab mit der ma46 und mit der infoline fuer strasse und verkehr geredet man muss mit dem gutachten und einer einbaubestätigung einer fachwerkstätte zur landespruefstelle und die tragen das in den typenschein ein. erst wenn ein entsprechender vermerk im typenschein vorhanden ist kann die zulassungsstelle den einzeile in den zulassungsschein eingeben.
alternatiev kannst due eine gutachtenkopie mitführen.
dass die polizei damit zufrieden war ist schon klar, die koennen nicht mehr feststellen, ob der schalterbedienstete bei der zulassungsstelle richtig gehandelt hat.
ueber sinn und unsinn dieser bestimmungen will ich nicht streiten, da sind wir sicher einer meinung ![]()
-christian
hallo,
da hast du vollkommen recht!
g
tom
gut zu wissen…