Drosselung nicht mehr als 50%?

Servus

Ich hab vorher grad mitn Rainer telefoniert wegen einer Drosselung und er meinte es würde ein Gesetz geben wo man eine Drosselung von mehr als 50% nicht genehmigt bekommt von der Landesregierung. Er glaubt das des für Bikes gilt die ab 2008 hergestellt worden sind. Weiß da evtl. jemand genauer weiter?

Thomas

gredt.
Und die habn alle gsagt dass aner der sie net vorstellt, nur depperte Antworten kriagt.
Hoffe geholfen zu haben.

,und wanna Glick hod,üwahaupt koane :grin: :wink:
lgpg

gar keine Antwort wär unhöflich, und so wollte ich ihm zeigen dass wir alles sind, wenig hilfreich z.B aber nicht unhöflich.
Das sind nur die Leute die sich nicht vorstellen.  :wink:

,Werter Herr Centauro,da haben Sie nun wieder Recht :smiling_face:,Genauso wia manche hoid ned jeden Tag a Glick ham :eyes:,Jo und Die griagn hoid koa Antwort :grin:,kann leida a Nix dafür :grin: :grin: oba so ists hoid amoi :worried:
lgpg

i glaub das da rainer eam kennt…

Fein :grin:,dann hatta Ja eh schon amal Glick ghabt :smiling_face:
,Herz was willst Du mehr? :grin: :grin:
lgpg

Es gab sowas mal, so ab 1991 bis etwa 1998.
Da war aber noch mehr begrenzt beim „AL“.
Derzeit gibt es sowas nicht.
In Zukunft wird es die Klasse A2 geben die vorschreibt dass man nicht mehr wie 48 PS (35 kW) haben darf und ungedrosselt nicht mehr wie das doppelte davon.
Da werden sich alle jene Fahrzeugbesitzer freuen die 98 PS eingetragen haben, die dürfen jetzt nicht mehr drosseln und es einem Fahranfänger fahren lassen.
Und das Leistungsgewicht wird auf 0.20 kW/kg angehoben statt wie bisher auf 0,16.

Und weil wir gerade im richtigen Forum sind, was ist denn jetzt die ungedrosselte Leistung?
Wenn ein Fahrezug in AT mit 95 verkauft wird und ausserhalb davon mit 130.
Was gilt jetzt als ungedrosselte Leistung?
Was geht es den Gesetzgeber an wie stark ein Fahrzeug im Ausland ist oder gar ausserhalb der EU (mit ganz anderen Lärm- und Abgasvorschriften).
Was wenn ein Fahrzeug serienmäßig nur mit 95 verkauft wird, das aber schon nicht die „volle“ Leistung ist.
Ich denke da an Fahrzeuge wie die XJR 1300 oder sowas, die hat ja reichlichst Reserven und wird auch so mit ca. 100 verkauft (98 wird meistens eingetragen da das in DE eine Versicherungsgrenze ist)

was in Österreich typisiert ist. Und das Problem gibts ja nur für die nachträgliche Drosselung, und das auch nur für Motorräder, die noch nie gedrosselt waren.

Weil zB hat ein Motorrad, das mit 48PS typisiert ist, eben 48PS. Das es mit dem selben Rahmen, Fahrwerk, Motorgehäuse, etc. noch eine Modellvariante mit 98PS, 138PS oder gar 188PS gibt, ist irrelevant. Wenn man jetzt her geht und aus der 48PS-Variante die auch typisierte 100PS-Variante macht, einen findet, der einem den Umbau einträgt, fährt man eben legal mit 100PS. Wenn man die ursprünglich typisierte Variante wieder herstellen will, muss das auch möglich sein.
Achte drauf, dass ich bewusst von „Umbau“ schreibe und nicht von „drosseln“, weil das ist wurscht.

Übrigens soll ja aktuell die Regelung auch 34/68 PS sein. Da kann mir keiner erklären, wie eine 600er CBR in der Form verkauft werden kann.

Derzeit gibt es nur eine 25 kW Grenze und das Leistungsgewicht darf 0,16 kW/kg nicht überschreiten.
sonst gibts da nix.
Du kannst also auch ein 200 PW Motorrad auf 34 Ps drosseln und mit A beschränkt fahren.