Ein Blitz in Oesterreich

Hallo zusammen,

Wohne am Genfersee (CH) und fuhr in July in Urlaub mit meiner Frau: Italien, Slowenien, Crotia und zurück durch Oesterreich.

Musste gestern zur CH-Polizei, da wir in A geblitzt wurden. Kein Problem, dachte ich, wir fahren seit 35 Jahren, immer korrekt besonders in Ortschaften. So sollen es ein Paar km/h sein.

Auf dem schönen Foto stand aber 67 km/h (- 5 km/h) aber auf eine Strasse mit 30 km/h.
(Ortschaft : Dragantschach, Gailtalstrasse, B111, km 16,200, Fahrtrichtund Hermagor)

Da wird es schlechter, mit einem überschritt von 32 km/h, werden uns die CH-Behörden den Lappen wegnehmen (min. 3 Monate)

Aber wenn mann genauer guckt, sieht mann dass:

  • der Datum nicht stimmt: es steht 16.07, aber wir fuhren dort am 17.08!
  • auf dem Bild sieht mann meine schöne (für mich) Aprilia Caponord auf einer Hauptstrasse, ausserorts, keine Haüser in sicht, an einem Wald entlang.

Für mich handelt es sich um ein Irrtum, denn ich würde NIE so schnell fahren, wo es mit 30 beschränkt ist, oder auch erst mit 50 km/h.
Meine Frau fuhr hinter mich mit Ihrem BMW und hat auch nichts gesehen (für Sie sind es sogar 68 km/h !).

Also meine Fragen:

  • kennt jemand diese Strecke, im Wald, und ist es möglich dass dort eine Tafel mit 30 km/h steht ?
  • der „Auswerter“ und der „Zeuge“ sind die selbe Person, ist das rechtlich ?
  • habt Ihr schon von Irrtümmner gehört ?

Vielen Dank

P.S.: sorry Für mein Deutsch: ich rede Französich

die sache ist schon gegessen wenn du nachweisen kannst, dass das foto an einem anderen tag gemacht wurde…
einspruch erheben und den rechtschutz einschalten.

vielleicht weiß hier jemand genau, ob es da eine 30er beschränkung gibt

also wie jetzt, juli oder doch august??? du meintest vermutlich den 17.7. ??? oder???
wie schon der chris geschrieben hat, wenn du nachweisen kannst, dass du an diesem tag nicht an diesem ort warst dürftest schon gewonnen haben ^^

gg das sagen viele :grin:
will dir jetzt nicht unterstellen, dass du bewusst zu schnell warst, aber das geht eben leichter/schneller als man denkt und ein brieferl kommt heim :wink:

lg marion

i stell jetzt nur eine vermutung an. dort ist die ortschaft st. paul. kann es nicht sein dass dort ein kirchtag oder fest war? dann ist dort eine 30 km/h beschränkung.
dass mit datum oder uhrzeit kannst bzw musst beeinspruchen.
viel glück dabei
lg aus kärnten

Du hast recht: es war am 17.7 !

gg das sagen viele :grin:
will dir jetzt nicht unterstellen, dass du bewusst zu schnell warst, aber das geht eben leichter/schneller als man denkt und ein brieferl kommt heim :wink:

lg marion

[/quote]

Das ich mich versehen habe, ist ja möglich. Aber meine Betty dazu, kaum möglich, mit Ihren guten Augen ![sm=rolleyes.gif]

Auf dem Bild scheint nicht spezielles zu sein:

[/URL]

aber auf dem bild rechts vor dir auf der anderen straßenseite is sehrwohl a rundes schild das ma verdamt nach einem beschränkungsschild von einem fest ins st.paul ausschaut(schau genau des is keines das ständig steht)
i denk du wirst des andere auf deiner straßenseite leider übersehen haben ament is ein auto davor gstanden und du hast des einfach  übersehen
lg aus kärnten

Und die Radarfalle würde einige Meter vor dem Ende der 30er Zone blitzen ?

Nicht sehr fär !

Und für die Sicherheit unnötig…

… aber sehr gut für die Staatskasse !

In einem Punkt kann ich dich beruhigen:

Es sollte zu keinem Ausweisentzug kommen: Bundesgerichtsentscheid: 128 II 133:
[url=http://www.polyreg.ch/d/informationen/bgeleitentscheide/Band_128_2002/BGE_128_II_133.html]http://www.polyreg.ch/d/informationen/bgeleitentscheide/Band_128_2002/BGE_128_II_133.html[/url]

Meines Wissens entzieht Österreich den Ausweis bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 32 Km/h innerorts nicht! Für einen Ausweisentzug müsste einerseits die Situation in der Schweiz gegeben sein (ist sie) aber auch im Land der Überschreitung, d.h. in Österreich.

Daher dürfen die Waadtländer Behörden den Ausweis nicht entziehen!

Zitat:
Der schweizerische Führerausweis
darf deshalb nur noch entzogen werden, wenn auch der Tatortstaat die
Fahrberechtigung für sein Staatsgebiet entzogen hat, eine Verwarnung
darf nur noch ausgesprochen werden, wenn auch der Tatortstaat eine der
schweizerischen Verwarnung entsprechende Massnahme verfügt hat.

sind zwei spezielle Sachen, die eine korrekte Messung unmöglich machen.
Der waagrechte Wildschutz in Höhe des TopCase.
Der waagrechte Wildschutz in Höhe des Kennzeichens.
Der Messbereich des Radars/Lasers sollte frei von Gegenständen im Mehrwegsbereich des Radars sein.
Auswerter und Zeuge des Bildes müssen 2 Beamte sein.
Das Datum kannst du wohl mit Tank/Kreditcard Rechnungen beweisen ?

lg
willi

bittschen jetzt erklär des bitte mol

den einspruchgrund tat i gerne mal genauer lesen den du da anführts.

Das würde mich jetzt auch interessieren!

Vielen Dank, Ich werde besser schlafen !!! :wink:

Mich interessiert es auch ! :smiling_face:

Kann man dass gesetzlich benutzen ?

Rechtsschutzversicherung hast, kontaktiere diese.
Wenn nicht, kostenlose Erstberatung beim Anwalt.
Es gibt Anweisungen, welche die Polizisten einzuhalten haben.
Und zwar nicht ein Polizist, sondern zwei !
Auf dem Bild ist das Datum abgeschnitten und nicht klar ersichtlich ! ?
Grundsätzlich steht es dir gesetzlich zu, ein Meßprotokoll anzufordern, welches von zwei Beamten unterzeichnet sein muß.
Daher gesetzlich in Österreich benutzen, ja !

rabu

20100827: Je nach Bundesland oder Dienststelle kann es in Österreich auch nur ein Beamter sein.

Ach ja, Gratulation an den Genfer See. Als Kleinverein wie Lausanne gewinnt man auch nicht jeden Tag gegen Lokomotive Moskau…  :smiling_face: :smiling_face: :smiling_face:

Aber eigentlich wäre das ja der Part des FCSG gewesen… :sunglasses: :sunglasses: :sunglasses:

Lausanne gegen Moskau: wie David gegen Goliath (und wie ein armer Motorradfahrer gegen fremde Radar…)

Wohl eher Klein-David gegen Gross-Goliath :grin: Viel grösser können die Unterschiede gar nicht mehr sein. :wink: Irgendwie erinnert mich das an den FCSG gegen Chelsea, aber leider ist das auch schon wieder fast 10 Jahre her… :eyes:

Allez Lausanne! :wink:

Immerhin sollten Radarfotos aus Österreich bezahlbar sein. Bis du dort auf 200€ kommst , musst du einiges anstellen… :eyes:

möglicherweise hat sich die polizei einfach nur am datum verschrieben, dann hast auch schon so gut wie gewonnen…

Auf dieser Reise waren noch andere überraschungen: Gerlospass: 4 Euros + Grossglockner 18 Euros. Ich sagte dem Beamten, ich wolle nicht die ganze Strasse kaufen, sondern nur durchfahren !
Aber 18 Euros für eine Strecke sind für Vielen kein Problem, wenn man sieht wieviele Autos und Motorräder dort queren.

Zum Glück darf man in den Dolomiten oder schweizer Alpen 10 Pässe pro Tag fahren, ohne zu bezahlen.

In Österreich ist jeder Hügel (Ausnahmen bestätigen die Regel, d.h. alle Pässe die über den Winter offengehalten werden sind Mautfrei) eine Mautstrasse. Die grösste Frechheit finde ich die Silvretta-Hochalpenstrasse. Persönlich finde ich die Tiroler Seite langweiliger als die Autobahn über den San Bernhardino… :rage: und die kostet 10.50€… :cold_face:

Was es aber auch häufig gibt in Österreich sind solche, die vor der Mautstation umdrehen. Den Grossglockner habe ich mir bis heute erspart, da fahr ich lieber Pragel-Klausen-Furka-Grimsel-Susten-Gotthard-San Bernhardino an einem Tag. :smiling_face: Schöner als der Galibier kann auch der Grossglockner nicht sein. :sunglasses:

Was kostet eine Fahrt mit der Zahnradbahn aufs Matterhorn ? :wink: