Elefantentreffen 2013

hallo leute.
 
in welcher region lassen wir 2013 das elefantentreffen stattfinden?
 
:wink:

indien?

[link]Elefanten – Wikipedia

ma z´weit - i warat fia Schönbrunn. :eyes:

im boarischen wald,na ja ,nit olle weil a paar fahren ja zum echten elefantentreffen :grin: :grin: :grin:
du und da mayabua waraten sicha a guates gespann :grin:
koane elefanten aba a gespann :wink:
lg silli

Elefantentreffen Allg. Informationen

is woll a schon wieda a paar jahrerln her und de drz gibts a nimm,na nit zerlegt sondan verkauft

da war i a noch nie,also eh gleich ,ob indien oda wean…

[image]http://bvdm.de/typo3temp/GB/31ce4bb78a.gif[/image]Die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter dem Stichwort „Winterreifenpflicht“ hat viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer einschließlich uns als Bundesverband der Motorradfahrer dahingehend überrascht, dass wir nach den Verlautbarungen des Bundesverkehrsministeriums offensichtlich und völlig praxisuntauglich von der Winterreifenpflicht erfasst werden sollen.Ein Fehler im Verordnungsgebungsverfahren, welches ja wegen eines Gerichtsurteils zur Untauglichkeit der bisherigen Winterreifenverordnung und auf die Schnelle durchgeführt wurde, scheint aber die Anwendung des neuen § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf motorisierte Zweiräder nicht zwingend vorzuschreiben.Durch entsprechende Verweise auf Verordnungen der Europäischen Union bezieht sich der Verordnungstext ausschließlich auf vierrädrige Kraftfahrzeuge und deren Bereifung. Dies war sicherlich von Seiten des Verordnungsgebers so nicht gewollt, aber der Wille ersetzt nicht einer saubere Gesetz- und Verordnungsgebung und die liegt hier unserer Meinung nach nicht vor, so dass entgegen allen Meldungen zur Winterreifenpflicht auch für motorisierte Zweiräder diese juristisch wohl nicht zu halten sein wird. Andererseits ist uns auch klar, dass dies nicht ohne Stress, Ärger, Diskussionen bei Verkehrskontrollen und letztendlich gerichtlichen Entscheidungen abgehen wird, denn wer gibt schon Fehler und Versäumnisse gerne zu.Diese juristische Diskussion geht aber für den Bundesverband der Motorradfahrer an der Tatsache vorbei, dass die sicherlich begrüßenswerte Forderung nach wintertauglicher Ausrüstung von Pkw und Lkw völlig an der Praxis der möglichen Bereifung für Motorräder scheitert.Eine Beteiligung unseres Verbandes im Zuge des Verordnungsgebungsverfahrens, wie sie ansonsten bei zahlreichen anderen Gesetzgebungsverfahren erfolgt,  ist hier leider nicht geschehen, sonst hätten wir auf folgende Tatbestände hingewiesen:Es werden praktisch keine „Winterreifen“ für Motorräder auf dem Markt angeboten. Die wenigen mit einer M+S-Kennzeichnung angebotenen Winterreifen sind so gut wie alle für die Bereifung von Enduros und Geländemaschinen vorgesehen. Sie sind für eher leistungsschwächere Motorräder mit entsprechend geringer Tragkraft und stark eingeschränktem Geschwindigkeitsbereich konzipiert und werden nur in wenigen Größen produziert, welche nicht den gängigen und in größeren Stückzahlen verkauften und am Markt befindlichen Motorrädern entsprechen. Zudem gibt es nur eine geringe Produktion und diese Reifen sind im Handel folglich nur schwer erhältlich.Hinzu kommt das deutsche Spezialproblem der praktizierten Reifenbindung.Die Benutzung dieser „Winterreifen“ ist selbst bei passender Größe, Traglast und Geschwindigkeitsindex wegen der nicht EU-Konformen Reifenbindung für Motorräder in Deutschland praktisch für die allermeisten Motorräder verboten oder wenn überhaupt nur mit einer kosten- und zeitintensiven Einzelabnahme durch den TÜV und Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich.Selbst das klimatisch sicherlich noch mehr auf Winterreifen angewiesene Österreich hat Motorräder von der Winterreifenpflicht ausgenommen, obwohl dort noch nicht einmal eine Reifenbindung existiert.Wir müssen deshalb feststellen, dass eine Umsetzung der Winterreifenpflicht, wie in den Veröffentlichungen beschrieben, einem Fahrverbot für Motorräder bei den dort beschriebenen Witterungsbedingungen gleichkommt.Rechtsfehler als Grundlage der Nichtanwendbarkeit der „Winterreifenpflicht“ für motorisierte ZweiräderDie geänderte StVO ist nach unserer Auffassung jedoch in Hinsicht der „Winterreifenpflicht“ auf Motorräder aus folgenden rechtsfehlerhaften Verweisen nicht anwendbar:§ 2 Abs. 3a StVO lautet in der neuen Fassung:„Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“Die aufgeführte Richtlinie 92/93/EWG ist nicht anwendbar für Motorräder. Die Richtlinie 92/93 des Rates vom 31. März 1992 handelt über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage.Die Verordnung regelt klar ihren Geltungsbereich: „Der Rat der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100a, auf Vorschlag der Kommission (1), in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament (2), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in Erwägung nachstehender Gründe: hat folgende Richtlinie erlassen:
Artikel 1, Im Sinne dieser Richtlinie

  • sind „Fahrzeuge“ alle Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG des Rates.
    Richtlinie des Rates vom 6 . Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger( 70/156/EWG ).“
    Die Richtlinie 70/156 des Rates lautet: “Der Rat der Europäischen Gemeinschaften - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 100, auf Vorschlag der Kommission , nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 1 ), nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 2 ), in Erwägung nachstehender Gründe: hat folgende Richtlinie erlassen:Kapitel I Begriffsbestimmungen, Artikel 1:
    Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger.“Damit erfasst der § 2 Abs. 3a StVO nicht motorisierte Zweiräder.Nachrichtlich sei erwähnt, dass Motorradreifen in der Richtlinie 97/24 unter teilweisem Bezug auf die Richtlinie 92/61 behandelt werden. Beide Normen werden im neuen § 2 Abs. 3a StVO aber weder erwähnt noch über Verweise mit einbezogen.Jenseits einer juristischen Diskussion und Auseinandersetzung streben wir durch Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium eine inhaltliche Klarstellung an, welche der Wirklichkeit für Motorräder auf Deutschlands Straßen Rechnung trägt. Dazu ist möglichst schnell eine offizielle Klarstellung für eine Ausnahmeregelung für Motorräder wegen praktisch komplett fehlender Umsetzungsmöglichkeit herbeizuführen.Über Neuerungen werden wir euch hier auf dem Laufenden halten.Artikel als PDF-DownloadUPDATE vom 11.01.2011:Auf die immer drängenderen Nachfragen wegen der Winterreifenpflicht, mit entweder nicht vorhandenen Winterreifen oder des Verbots deren Nutzung wegen der in Deutschland praktizierten Reifenbindung, hat das Bundesverkehrsministerium kürzlich in einer Antwort ein erstes Abrücken von der M+S-Kennzeichnungspflicht mit folgendem Wortlaut gezeigt: „Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist,hängt nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung nicht erforderlich. Dies kann auch auf einen Enduroreifen zutreffen. Ob ein Reifen die Eigenschaften erfüllt, sollte beim Reifenhersteller angefragt werden.“

Dies erfüllt nicht die Forderungen des BVDM nach einer praktikablen Neuregelung der Winterreifenverordnung, sondern ist höchstens ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Herr Silli - wost ma damit sogn mächst, is ma a Mysterium? :cold_face: :eyes:

Owa guat - nimm das:

http://www.pearl.de/pdocs/PE4682_11_16475.pdf

so soll es sein

sowas wia an standmixa hab i mal gehabt,hab ehm aba im buaben vermacht,
weil den kannst ja nit in gschirrspüler eine tuan :cry:
so und jetzt kannst über mittag schon wieda durchschreiben ,
:wink: de arbeitstunden moan i
…denk…oda a nitta…
lg silli

Sowos gibts in meina Branche eh net. :dizzy_face:

I hob meine Öffnungszeitn und im Börserl raschlts nur, waunn i an erfoigreichn Feindkontakt ghobt hob. Drum hob i a relativ vül zeit zum depp…, ähhhm gscheitsprechn. :wink:

 
…mir gefallen die mit den großen Ohren besser. :grin:

ja so kann´s oam gehen,i arbeit nix und es raschelt doch :wink:
aber wann i arbeit wia a viech :cry:  gibt´s a nit soviel mehr :rage:
na was soll´s, mit orbeit is eh noch koaner reich worden oda eba doch :smiling_face:
na i nit,sieht ma eh an meine olten mowed´s :cry:
lg silli,orme landmaus

da des a Trost is - mir ois Stodtrotzn gehts do a net aundas. :dizzy_face: :worried: :hushed: :cry: :wink:

du ,moanst nitta das wann im dezember 2012 das ende naht…
…grübel…
werd´s mitm elefantentreffen 2013
…wohl a nix ???
:eyes: :eyes: :eyes: :eyes:
hmm

do haummas daunn iwastaundn und de Elefantn gibts daunn nimma, weul de großn Säuga bei sowos imma zerscht draufgengan. :wink:

versteh i jetzt nitta,weil kühe sind in indien heilig :grin: :grin:
sag mal i hab gerüchte weisser vernomen das des neich flaggschiff vo de berliner,
locker so + an halben liter öl futtert ??? ups auf 1tkm…
des haben ja nit mal meine vorsintflutlichen suzukis zamgebracht
lg silli

kann ja nit sein das mei 11er saugerle scho wieda eingeht,
dann werd i ma um an turbo falken schauen miassen
lg

 
…recht, dann machen wir´s doch in Indien :grin:
 
Meine Q nimmt einen viertel Liter auf 1tkm, je gößer die Q umso mehr braucht sie. :grin:
 
Außerdem schmeckt dir der Salat ja auch mit Öl besser, oder? :wink: ev. sogar ein besonderes, eines aus der St.eiermark :wink: 
 
 

neidisch kann man da ja werden, ob dieser Wartungsfreundlichkeit. :eyes:

Ich muss das Alteisen jährlich zum Ölwechsel bringen - bei einem Tuttelbären passiert das offensichtlich automatisch. :dizzy_face: :wink:

:grin:[quote]
ORIGINAL: Alteisen

neidisch kann man da ja werden, ob dieser Wartungsfreundlichkeit. :eyes:

Ich muss das Alteisen jährlich zum Ölwechsel bringen - bei einem Tuttelbären passiert das offensichtlich automatisch. :dizzy_face: :wink:

[/quote]

 
…da is immer frisches Öl drinnen, nix ranziges :grin:
Allerdings hab ich mit ein paar Freunden letztes Jahr eine größere Rund gemacht und da hat sowohl der KTM-Kollege als auch der Honda-Kollege auch des öftern mal zum Ölkännchen gegriffen :wink:
 

bin ohne ölbixxen garnimma ausgfahren :rage:
de olte quartalsäuferinn de :rage:
aba letztes jahr wars 3 monat auf entzug und jetzt is sie nimma so ölabhängig,
ok des hochprotzentige sauffts jetzt  mehr :cry:
aba i finds schon bedenklich wann a neuentwicklung mehr öl braucht wia a uralt murl.
bmw aus freude am zahlen
lg silli

Gerüchteweise wird erzählt, daß die Berliner Bayern aus Kostengründen und zwecks Wartungsfreundlichkeit nun Peddigrohr-Kolbenringe aus Hindustan verbauen - und die gehören ordentlich geschmiert, sonst verbrennen sie ja; schlußendlich kann vom chinesischen Bruder auch Gutes gelernt werden, nicht bloß umgekehrt - SO funktioniert Marktwirtschaft … ;-]