Entdrosseltes Moped

Hallo!

Ich hätte ein paar Fragen zu rechtlichen Lage beim Entdrosseln von Mopeds:

Als B-Führerschenbesitzer darf man ja Mopeds mit max 50 ccm Hubraum und v_max= 45 km/h fahren. Ein entdrosseltes Moped mit über 45 km/h zu fahren is also prinzipiell illegal, wenn ich weder A-Führerschein, noch Erweiterung zum B-Schein hab, oder?

Wie schauts aus, wenn ich die Erweiterung für 125ccm hab? Darf ich dann ein entdrosseltes Moped mit ca.70 km/h fahren, bzw. is es überhaupt legal, ein Moped zu entdrosseln und weiterhin mit rotem Taferl zu fahren?

lg Bertl

„Als B-Führerschenbesitzer darf man ja Mopeds mit max 50 ccm Hubraum und v_max= 45 km/h fahren. Ein entdrosseltes Moped mit über 45 km/h zu fahren is also prinzipiell illegal, wenn ich weder A-Führerschein, noch Erweiterung zum B-Schein hab, oder?“
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Richtig!


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„Wie schauts aus, wenn ich die Erweiterung für 125ccm hab? Darf ich dann ein entdrosseltes Moped mit ca.70 km/h fahren, bzw. is es überhaupt legal, ein Moped zu entdrosseln und weiterhin mit rotem Taferl zu fahren?“
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Nein, ein Moped mit rotem Taferl darf nicht mehr als 50ccm haben und 45 Km/h schnell fahren, sonst brauchts ein weisses Taferl.

Gruß Harry

die 15/16/17 jährigen die mit ihren entdrosselten mopeds fahren. fahren 1, ohne führershcein 2, ohne versicherungsschutz

wenn du jetz dne schein hast fährstu eben nur noch ohne versicherungsschutz… das is so als würdest du mit einem nicht angemeldeten motorrad fahren… kostenpunkt…dürfte im unteren dreistelligenbereich angesiedelt sein…

Ciao
Alex

Das heisst, wenn ich die 125er Erweiterung hab kann ich mein Moped entdrosseln und tunen wies mir taugt, lass es im typenschein vermerken, besorg mir ein weisses taferl und fertig.

eine ahnung was das kostet (neues kennzeichen und änderungen im typenschein)?

Von der Theorie her wäre es möglich. Aber für die Einzelgenehmigung würde man derartige viele Gutachten (ua Fahrversuche) benötigen, das es keinesfalls im Verhältnis steht.

Habe die Ehre

Ully-Bär

wie schauts aus, wenn ich das moped von einer werkstatt nur gscheit entdrosseln lass? brauch ich dann eine einzelgenehmigung, oder werden nur die entsprechenden änderungen im typenschein (höchstgeschwindigkeit) gemacht?

Es handelt sich bei dem Fahrzeug dann um kein Motorfahrrad sondern um ein Motorrad. Also ist eine komplette Einzelgenehmigung erfordlich. Das heißt das Verfahren ist das Selbe wie bei einem Komplettneuentwurf eines Motorrades. Das beinhaltet unter anderem
Materialgutachten
Fahrversuche
Bremsversuche
Lärm-und Abgasgutachten
Der ganze Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Erfolg. Man hat dann ein aufgemotztes 50-er Motorrad um einen Neupreis einer +1000-ccm-Maschine.

Steht nicht dafür!!!

Ully-Bär

ok, danke!