Führerschein Klasse A bzw. Vorstufe A

Mindestalter:
18 Jahre


18 - 20 Jahre für Motorräder bis 25 kW und maximal 0,16 kW/kg Leistungsgewicht (Vorstufe A – kann nach 2 Jahren zu vollwertigem A-Schein umgeschrieben werden)


Ab 21 Jahren unbegrenzt (alle Motorräder - vollwertiger A-Schein).
Um die Einschränkung des A-Scheins auf die „„Vorstufe A““ aufheben zu lassen und somit uneingeschränkt „„schwere““ Maschinen lenken zu dürfen, ist es lediglich notwendig, sich nach Ablauf der (2jährigen) Wartezeit/Einschränkung einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen. Kein Attest und keine Prüfung nötig.



Nachzulesen unter [url=http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1101236.html]http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1101236.html[/url]



Bedeutet das jetzt, dass wenn man z.B. den Schein mit 20 macht man 2 Jahre warten muss, bis man einen vollwertigen A-Schein bekommt, oder, dass man ihn doch schon mit 21 erhält?



Mfg

Ich mach auch grad in A-Schein, bei mir im kurs is einer, der wird im April 21jahre. War dabei wie er das den Fahrlehrer gefragt hat, es ist so :
Du kannst die Kurse und fahrstunden schon machen, aber wenn du die Prüfung vor 21j. machst werden dir die 2 jahre angehängt also Vorstufe bis 23j. !

Also, mach die Kurse und Fahrstunden, dann wart bist 21 bist, dann die Prüfung. Und du hast gleich den ,Vollen" A-Schein und kannst alllllllle Bikes fahren.

mfg Fischer

Hab den Schein schon, darf jetzt warten bis ich 23 bin. Find bei dem Gesetz hat sich wieder mal jemand selbst übertroffen - komplett hirnfrei sowas… Aber mir egal, dafür fahr ich hald offen rum!

bin dann ja doch erst 22. rechnen ist schwer :wink:

aber ob 21jährige dann ohne 2 jahre vorstufe das motorrad besser unter kontrolle haben…?

Wer im Zeitraum vom 18. bis zum 21. Geburtstag die Prüfung für die FS-Klasse A macht, darf ab Ausstellungsdatum zwei Jahre lang nur Kraftfahrzeuge der Vorstufe A fahren!
Z.B.: Führerschein Kl. A + B mit 18 → Probeführerschein von zwei Jahren auf Kl.A + B

Wer die Prüfung nach dem 21. Geburtstag besteht, kann Motorräder udgl. ohne Gewichts- bzw. Leistungsbeschränkung fahren.

Die Probezeit von 2 Jahren muss 1x im Leben absolviert werden. D.h:
* Führerschein Kl. B mit 18 → Probeführerchein 2 Jahre lang ab Austellung, also bis 20. Lebensjahr
* Führerschein Kl. A mit 21 → keine Beschränkungen und kein Probeführerschein, da die 2 jahre mit Kl. B „abgeleistet“ wurden

Klicke Lenkberechtigung an und such dann Mindestalter:

[url=http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm]http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm[/url]

MfG, Heinz

Wennst in mit 20 mochst, konst 2 Joahre warten und erst dann host an vollwertigen Schein (oiso mit 22)

mach Dir nicht in die Hosen. Es gibt welche hier, die haben noch eine Prüfung machen müssen, um den grossen Schein zubekommen.