Führerschein weg...

… immer wieder schneller als 50 km/h gefahren und werde es auch weiterhin tun. Ich überschreite generell die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um ca 10% und da kommt man mit maximal einer Verwarnung davon. Ausserdem ist jeder Umbau meines Motorrades eingetragen oder aufgrund von e-Prüfzeichen nicht eintragungspflichtig. Sollte ich in eine Kontrolle kommen, dann kostet mich das maximal ein freundliches Lächeln.

Wheelie. Hmmm. Habe ich noch nie absichtlich gemacht. Passiert ist es schon 2 oder 3 mal auf 110.000 km, dass das Vorderrad leicht vom Boden abgehoben ist. Ich gebe auch gerne offen zu, dass ich Wheelies nicht beherrsche und auch gar kein Interesse an Wheelies, Stoppies, etc. habe.

Ich habe aber sehr wohl ein Interesse daran, noch lange ohne Repressalien Motorrad fahren zu dürfen. Schlimm genug, dass uns Einspurigen demnächst ein Sicherheitsvorteil per Gesetz genommen wird, weil alle mit Abblendlicht fahren müssen.

Was wir der Endeffekt sein? Die 30 Toten pro Jahr weniger werden nicht erreicht werden, weil Einspurige und Fußgänger schlechter sichtbar sind und die Studien, die besagen, dass das Licht am Tag ur-super ist, sind maximal zum A****-auswischen geeignet. Schuld sind dann aber sicher die Motorradfahrer.

LHG, Schlucki

weil die können dir den schein gar nicht wegnehmen. nicht an ort und stelle und schon gar nicht wegen 40 km/h zu viel…

den schein können sie nur nach eingeleitetem verfahren einziehen.

sofort klagen, klagen, klagen. bis die geiss nach texas reitet.

plop trummodus ein
übrigens habens mir auch einmal den deckel gerissen. stell dir vor am nächsten tag druck ich aufs knöpferl und die sau springt an. ich muss sagen ich bin eigentlich ohne schein auch ned schlechter oder weniger gefahren als vorher. musste nur einmal bei einer verkehrskontrolle leider gas geben. war aber sehr schlecht für den besitzer des nummerntaferls(welches ich geklaut hatte) :slight_smile:

plop traum aus

lg
steve

…genau so MUSS es doch sein oder ?

bei meinem beschriebenen Fall war es so:

ein paar wochen nach dem vergehen das schreiben mit der geldstrafe über EUR 238,00 !

dann großes aufatmen da bei 92km/h nur geldstrafe…dann noch auskunft bei rechtsabteilung ÖAMTC, die dazu sagten : Na da habens noch glück ghabt mit den EUR 238,00 - aber damit ist die sache wohl gegessen !!!

dann ein paar weitere wochen später der AHA - Effekt: nettes Briefchen mit Aufforderung zur Abgabe des Deckels…


wie es ist wenn einem die rennleitung an ort und stelle aufhält weiß ich leider auch nicht, würd mich aber interessieren…muss man dann auch zu fuß weitergehen ? oder ist das nur wenn man mit ein paar promille erwischt wird ?

Ja so wie man sieht können die alles!
Der meint ich würde weiter so fahren und hat mir den Führerschein weggenommen!

Najo ich sag ja nichts, ist meine Schuld!
Hab pech gehabt das es ein Zivi Motorrad war!

Ist das erste mal aber schauen wir mal!

Und mit Klagen erreiche ich sowieso nichts!
Die haben ja immer Recht!


…nochmal betonen: „ich hab ja auch noch nen wheelie hingelegt und meine blinker sind illegal! preist mich ich bin ein rebel!“

:frowning:

mfgmax
dersarkasmusübt

musste zufuss weiter gehen!

Was mir komisch vorkam er hat mich nicht mal gefragt ob ich getrunken habe oder ähnliches!

Kein Test nichts!

Hab schon erwähnt daß da so einiges nicht stimmen kann an der Story!

lg Harry

hah? Warum sollte ich da geschichteln erzählen!
Als ob das was besonderes wäre!
Wollte nur mit eingen die erfahrungen austauschen!
Was willst du hören?

„Bin mit 300kmh durch die Stadt und neben den bullen da ist mir leider das Benzin ausgegangen
und leider fühereschein weg…“

haben die meistens nicht recht und profitieren von einer scheinbar unüberwindbaren respekstmauer der leute gegenüber den behörden.

schlicht und ergreifend kenneich den akt nicht. fakt aber ist, dass er dir den schein nicht hätte an ort und stelle abnehmen dürfen. nicht mit der begründung der 40 km/h zu viel.

und da hätte ich den schon so derartig am arsch das es nur so tuscht…

trotzdem alles gute
lg
steve

zumindest vom ablauf her korrekt…
den schein darf er dir nur abnehmen bei gefahr im verzug und alkoholisierung. selbst bei 300 auf der autobahn dürfte er nicht abnehmen, soweit ich informiert bin…

lg
steve

gelesen was ich geschrieben habe oder du kapierst es nicht. Aber wennst eh so ein Profi bist dann laß dir das halt gefallen.
Fakt ist der Beamte hat dir niemals den Führerschein an Ort und STelle für 14 tage abgenommen!

So schaut´s aus!

§ 39. Vorläufige Abnahme des Führerscheines
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Straßenaufsicht haben einem
Kraftfahrzeuglenker, aus dessen Verhalten deutlich zu erkennen ist, dass er insbesondere
infolge Alkohol- oder Suchtmittelgenusses, Einnahme von Medikamenten oder eines
außergewöhnlichen Erregungs- oder Ermüdungszustandes nicht mehr die volle Herrschaft
über seinen Geist und seinen Körper besitzt, den Führerschein, den Mopedausweis oder
gegebenenfalls beide Dokumente vorläufig abzunehmen, wenn er ein Kraftfahrzeug lenkt, in
Betrieb nimmt oder versucht, es in Betrieb zu nehmen. Weiters haben die Organe die
genannten Dokumente vorläufig abzunehmen, wenn ein Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l
(0,8 Promille) oder mehr oder ein Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder mehr
festgestellt wurde oder der Lenker eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 lit. b oder c StVO
1960 begangen hat, wenn der Lenker ein Kraftfahrzeug gelenkt hat, in Betrieb genommen
hat oder versucht hat, es in Betrieb zu nehmen, auch wenn anzunehmen ist, dass der
Lenker in diesem Zustand kein Kraftfahrzeug mehr lenken oder in Betrieb nehmen wird.
FSG, Seite 45
Außerdem haben diese Organe Personen, denen die Lenkberechtigung mit Bescheid
vollstreckbar entzogen wurde oder über die ein mit Bescheid vollstreckbares Lenkverbot
verhängt wurde und die der Ablieferungsverpflichtung der Dokumente nicht nachgekommen
sind, den Führerschein, den Mopedausweis oder gegebenenfalls beide Dokumente
abzunehmen. Ebenso können diese Organe bei mit technischen Hilfsmitteln festgestellten
Geschwindigkeitsübertretungen, die mit einer Entziehung geahndet werden, den
Führerschein vorläufig abnehmen. Bei der vorläufigen Abnahme ist eine Bescheinigung
auszustellen, in der die Gründe für die Abnahme und eine Belehrung über die zur
Wiedererlangung des Führerscheines oder Mopedausweises erforderlichen Schritte
enthalten sind.
(2) Der vorläufig abgenommene Führerschein oder Mopedausweis ist unverzüglich der Behörde
vorzulegen, in deren örtlichem Wirkungsbereich er abgenommen wurde; wurde der
Führerschein oder Mopedausweis jedoch wegen eines außergewöhnlichen Erregungs- oder
Ermüdungszustandes vorläufig abgenommen, so ist er dem Besitzer wieder auszufolgen,
wenn dieser die volle Herrschaft über seinen Geist und seinen Körper vor Ablauf von zwei
Tagen, gerechnet vom Tage der vorläufigen Abnahme, wiedererlangt hat.
(3) Die im Abs. 2 angeführte Behörde hat den vorläufig abgenommenen Führerschein dem
Besitzer auf Antrag binnen drei Tagen, gerechnet vom Tage der vorläufigen Abnahme,
auszufolgen, sofern nicht ein Entziehungsverfahren eingeleitet wird.

Ganz in unserem Sinne oder?

UVS des Landes Oö. vom 19.6.2002, VwSen-420331/5/Gf/La*; exzessive Geschwindigkeitsüberschreitung und sofortige Führerscheinabnahme durch die Exekutive am Anhalteort - § 39 Abs. 1 FSG; Geschwindigkeitsüberschreitung am 1.3.2002 in Siegertshaft, Gemeinde Kirchberg bei Mattighofen: 191 km/h statt 100 im Freilandgebiet. Sofortige Führerscheinabnahme durch die Gendarmerie am Ort der Anhaltung. Der UVS Oö. Gibt der Maßnahmenbeschwerde nach Art. 129a Abs.1 Z.2 i.V.m. § 67a Abs.1 Z.2 AVG statt und erklärt diese Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (die Führerscheinabnahme) für rechtswidrig. Eins sofortige Führerscheinabnahme darf nur dann erfolgen, wenn aus dem Verhalten des Kfz-Lenkers deutlich zu erkennen ist, daß er nicht mehr die volle Herrschaft über seinen Geist und Körper besitzt. Wenn der Motorradlenker bei der Anhaltung angegeben hat, daß er nicht erklären könne, warum er so schnell gefahren ist, so ist er einem „Geschwindigkeitsrausch" unterlegen, der einen temporären Verlust der vollen Herrschaft über seinen Geist nach sich gezogen hat. Wesentliche Voraussetzung für die Führerscheinabnahme ist jedoch, daß über diesen Zeitpunkt hinaus angenommen werden muß, der Lenker werde weiterhin eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Hiefür finden sich hier aber keine Anhaltspunkte.

da bin ich vorsichtig. wenn der beamte ein beidl ist, was ich in dem fall glaube, dann hat er eventuell die hörigkeitshaltung des delinquenten ausgenutzt eigensinnig und gegen geltendes recht den deckel abzunehmen… das tun die schon ab und zu.

soviel ich weiss darf er mir den schein auch dann nicht abnehmen wenn ich mit 300 auf der autobahn erwischt wurde. gabs doch damals aufrihr weils dem piefke der 270 gefahren ist den deckel ned abgenommen haben. die waren halt korrekt. oder seh ich das falsch?

meines wissens (bitte um korrektur falls nötig) darf er den deckel nur bei alkoholisierung oder bei gefahr im verzug abnehmen. die gefahr muss er nachweisen können (im falle eines gerichtlichen verfahrens).

greets
steve

diesbezügliche Gesetzesstellen und Urteile gepostet. Den Schein kann er sich längst wieder holen wenns wirklich so war.

Wenns nur 40 km/h waren ist der Schein ohnehin keine 14 Tage weg.
Maßnahmenbeschwerde machen und die Sache hat sich!

lg Harry

also ich glaub du hast entweder nicth gelesen was ich geschrieben habe oder du KAPIERST da etwas nicht!?

So wies scheint bist ja du der Profi Mag. aber kapierst da einieges trotzden nicht!

Egal vergiss es!
Mich interresiert nicht deine Meinung!

Der Polizist hat mich aufgehalten und sagte mir das ich 90kmh gefahren bin das sind 40kmh übertretung in einer 50kmh Zone!

Seine Worte: " Sie Brauchen ihren Führerschein wohl nimmer? " Dann nahm er ihn mir weg und meite ich würde weiterhin so Fahren!

Um das gehts mir hier nicht sondern wollte wissen ob jemand schon erfahrung hat wie hoch die Anzeigen ungf. sein könnte!

Und die ganzen unnötigen Kommentare von den anderen Members wie das geschiet dir Recht und ich betone den Wheelie usw. ist sowas von Peinlich!
Als ob das wem interresiern würde wenns nicths gescheite antworten könnts dann schreibs Bitte lieber nichts!
Danke an alle anderen für die INFO

Das wars ende der Diskussion!

Verstand hättest würdest überreissen, daß ich die Gesetzestexte auch nicht dir geschrieben habe, sondern dem Stevemann. Bei dir wäre es „Perlen vor die Säue zu werfen“ weil du in der Tat ziemlich merkbefreit zu sein scheinst.

Freu mich jedenfalls in diesem Fall aufrichtig daß dein Schein weg ist und bei deiner Art der Argumentation wird die Strafe auch dementsprechend ausfallen fg.

dank geradezu unermüdlichem positiven informationsfluß meines freundes psychoharry bin ich zu einem wehrhaften menschen herangereift.

vielen dank für den umfassenden excerpt aus den gesetzen. ist ja sehr interessant. da lag ich ja dann gar nicht falsch.

interessant wäre, was nun passiert…

lg und vielen dank
steve

du bist ja wirklich unglaublich freu

ich brenne darauf dir endlich die hand zu schütteln. auch dieses urteil ist bereits ausgedruckt in die privatarchive des herrn steveman gewandert. schätze da werden sich noch manche einfinden hehehe :slight_smile:

na bitte so soll es ja sein.

die frage, die sich berechtigter weise jedoch stellt. wie geht es nach dieser beschwerde weiter und zu welchem zeitpunkt hat der kläger den deckel zurückbekommen. wie wird die behörde den schaden durch den ungerechtfertigt abgenommenen schein tilgen. ich würde ja ab abnahme nur noch mit dem taxi fahren und die rechnungen nach erfolgreichem uvs-urteil, vorlegen.

wie wird die behörde nun den kläger strafen… was passiert nach dem urteil…

bist du darüber auch informiert? mein telefon ist übrigens frei :slight_smile: wenn es deine zeit zulässt…

lg
steveman

Betroffenen denke ich mittlerweile daß der Beamte den Schein auch nicht wegen der 40 km/h weggenommen hat, sondern wahrscheinlich wegen mangelnder Verkehrszuverläßigkeit. Das wiederum würde bedeuten daß der liebe Alen noch ganz gewaltige andere Probleme bekommen kann wenn es schlecht läuft, denke du weißt was ich meine ;-). Hängt ganz davon ab wie die Anzeige formuliert wurde, werde mich aber hüten hier behilflich sein zu wollen fg.

lg Harry