fahren mit 15

Jede Veränderung an deinem Fahrzeug, sollte normalerweise typisiert werden, es sei denn, du veränderst etwas, dass man ändern darf (ABE), dann solltest du aber—> trotz eingestanzter Nummer, diesen „Wisch“ immer mitführen.

Das (ABE) betrifft aber nur optische und/oder technische Veränderungen, die zu sehen sind!

Wenn du jetzt zB. deinen Motor öffnest und den Hubraum vergrösserst, wirst zuerstmal keine ABE brauchen…man sieht es nicht…aber du solltest dann auch jedes Planquadrat mit Prüfbus meiden!!!;0)

Wenn du keinen Führerschein besitzt, darfst du auch nicht mehr als 50ccm fahren—> Fahren ohne Führerschein!

Wenn du nur den B-Schein besitzt und diese Prüfung (125ccm) gemacht hast und auch mehr wie 125ccm fährst, dann ist es auch „Fahren ohne Führerschein“!

kannst vergessen !
Habe mich unlängst deswegen beim TÜV erkundigt. Ein 50 cm³ - Gerät kann nicht als Motorrad angemeldet werden, weil es erst mit mehr als 50 cm³ ein Motorrad sein kann. Die Bauartgeschwindigkeit spielt dabei keine Rolle.
Eine Hubraumvergrößerung verlangt eine Einzelgenehmigung und da wollen sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers (wegen Bremsen, Schadstoffwerte usw.) - sofern du diese überhaupt kriegst ist es wegen Kosten und Aufwand sinnlos.
Ein entdrosselstes Moped darfst du übrigens auch mit A-Schein nicht fahren !
lG -007

Find ich blöd! Aber man kanns eh nicht ändern!