Hallo!
Ein Wunschtaferl mit dem Format „LB XYZ 1“, also 2 Ziffern Bezirk, 3 Ziffern Wunschblabla und „1“ als Zahl:
wie sieht das genau aus (in Bezug auf die ZEILEN) ???
Geht das so:
L B
XYZ 1
oder kann auch folgendes passieren:
L B X
YZ 1
Kann man das mitbestimmen, oder ist das fix vorgegeben?
Meinst du nicht etwa YZF? 
Ich glaub (ergo ich weiß es nicht) eigentlich, dass es dann so aussehen wird:
LB 1
YZF
lg, navpp
und variante 2 schein mir wahrscheinlicher
Das Wunschkennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde, wobei die Bezirkshauptmannschaften wie Leibnitz 2 Buchstaben haben und immer neben dem Landeswappen stehen.
Da wirds schon sehr eng mit einem weiteren Buchstaben und ich bin überzeugt dass da auch keiner mehr stehen wird!
Danach kommt dann „die Buchstabenkombination mit der anschliessenden Zahlenkombination“ - was bei dir eigentlich nur mehr in der 2. Reihe stehen kann:
Mein Tip:
LB
XYZ 1
Aber leider ist das auch nur eine Vermutung von mir, weil es nicht gesetzlich geregelt ist, wo der Zeilenumbruch gemacht werden muß.
Wenn du ganz sicher sein willst, ruf doch dort an oder schreib doch ein Mail an die BH Leibnitz BH. Die werden wohl die einzigen sein die dir eine sichere Aussage geben können.
Telefonnummer:
+43 3452 82911
Mailadresse der BH Leibnitz:
bhlb@stmk.gv.at
variante 1 , es muss sogar so sein.
Ein Wunschkennzeichen kann sofort zugewiesen oder vorerst für die Dauer bis zu 5 Jahren reserviert werden. Die frei wählbare Buchstaben- / Ziffernkombination hat je nach Menge der verfügbaren Zeilen der Kennzeichentafel 3 - 6 Zeichen, muss mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden, die blockweise zusammengefasst sind. (Kostenersatz) Der Antragsteller muss mit dem Zulassungsbesitzer ident sein, da das Führen eines Wunschkennzeichens als höchstpersönliches Recht nicht übertragbar ist. Das Wunschkennzeichen ist auf den Wirkungsbereich der Behörde beschränkt und bei einer Standortverlegung des Fahrzeuges nicht übertragbar. Das Recht zur Führung erlischt nach Ablauf von 15 Jahren, dem Besitzer steht das Vorrecht auf eine neuerliche Zuweisung zu.
Eine Kennzeichentafel mit erloschenem Wunschkennzeichen darf nicht weiter am Fahrzeug geführt werden, sie ist unverzüglich der Zulassungsstelle zurückzugeben und es wird ein Standardkennzeichen zugewiesen.
ich würde dir zu einem 3reihigen nummerntaferl raten.
wenn du diese variante nähmest, könnte jeder auf anhieb sehen, wer das sagen im bezirk hat.
schlage vor:
[align=center]---------
[/align][align=center]LB
BOSS
1
[align=center]---------

[/align][/align]
Mich würde die Quelle deines Wissens interesieren - in Gesetzestexten habe ich nur die Stellen gefunden, die schon von anderen in ihre Beiträgen reinkopiert wurden, aber eigentlich keine Antwort auf die Frage geben.
Alle 2-stelligen, von der BH kommenden Taferl, die ich mit gesehen habe, haben die Variante 1.
Ich denke auch, dass alles andere extrem unesthetisch ausschauen würde- aber ist eine andere Variante irgendwo verbindlich ausgeschlossen?
es muss blockweise zusammengefasst sein , sprich die buchstaben müssen in einer zeile sein…
da oben schon zwei sind + das wappen wär für 3 weitere buchstaben kein platz mehr somit kommen sie in die zweite zeile.
AHA!
Möchte mich ja informieren; nicht dass man so viel Geld verklopft, und dann sieht blöd aus…
Danke!
is ganz sicher so , kannst dir ruhig machen… 
bissl zu spät , vor a paar monate hats noch um a eck weniger gekostet 