Frage an die Exekutivler bei 1000ps.at bezügl. Speed

Mal eine STVO-rechtliche Frage an unsere Spezialisten…
Ich hatte am Freitag eine „Lehrstunde“ in Sachen STVO, die Herrschaften waren recht freundlich aber lästig.
Zum Glück bin ich in der 80’er Beschränkung „nur“ 94 km/h gefahren, also problemlos laut dem Herrn Gendarm.

Auf meine Frage hin, warum ich keine Strafe bekäme (So blöd muss man mal sein… gggg), hat er gesagt:
Die 80’er Marke darf ich um 21 km/h überschreiten (also mit 101 km/h im Kampfmodus fahren), dann würde es mich genau 21,- Euro kosten. Ab 25 km/h zuviel müsste ich allerdings schon mit einer Anzeige rechnen…

Kann das Stimmen? Das würde ja eine Art Freibrief bedeuten, um zB in der 50’er Zone mit rund 70 zu brettern oder auf der Bundesstrasse mit 120 km/h herum zu glühen.
Ist die Regelung mit dem „Spielraum“ (21 km/h find ich schon a bissl viel) in ganz Österreich so oder liegt eine Strafe im Ermessen des Exekutivorganes?

Ich kenn mich echt nimmer aus!

Wo sind unsere Straßenrechtsexperten bei 1000ps.at?

Danke für die Infos

LG da Harpyr
Stefan

mich da nicht drauf verlassen. Prinzipiell kannst du für jede Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden.
In der Praxis gibt es zwar Toleranzen, aber das hängt auch viel vom Kieberer ab, der die Amtshandlung vornimmt. Es gibt ja auch sowas wie ein kostenlose Verwarnung. Guckst Du:

Absehen von der Strafe

§ 21. (1) Die Behörde kann ohne weiteres Verfahren von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Sie kann den Beschuldigten jedoch gleichzeitig unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid
ermahnen, sofern dies erforderlich ist, um den Beschuldigten von weiteren strafbaren Handlungen gleicher Art abzuhalten.
(1a) Die Behörde kann von der Einleitung und Durchführung eines Strafverfahrens absehen, wenn die Verfolgung aussichtslos erscheint oder der hiefür erforderliche Aufwand in einem Missverhältnis zum Grad und zur Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden Verletzung öffentlicher Interessen steht.
(1b) Unter den in Abs. 1 genannten Voraussetzungen können die Verwaltungsbehörden von der Erstattung einer Anzeige absehen.
(2) Unter den in Abs. 1 angeführten Voraussetzungen können die Organe der öffentlichen Aufsicht von der Verhängung einer
Organstrafverfügung oder von der Erstattung einer Anzeige absehen; sie können den Täter in solchen Fällen in geeigneter Weise auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam machen.

wenn auch lästig, aber er hat mir aus purer freundlichkeit keine strafe aufgebrummt?

hmm, eigentlich schade… (nicht wegen der strafe, die ich nicht bekommen hab, sondern wegen des spielraumes, den ich da gesehen hätte gg)

danke für die info

lg. da harpyr

die toleranzgrenzen sind von bundesland zu bundesland verschieden. wurde einmal geblitzt und bin zurückgefahren um das schlimmste zu verhindern. hab mich dann mit dem typen unterhalten. der hatte überhaupt eigene „regeln“. hat nur fahrzeuge geblitzt die über 20 km/h schneller als erlaubt waren (bundesstraße) und am ende des tages hat er die langsamsten 5 kandidaten auch noch freigesprochen. nur der rest bekam eine anzeige. war echt ein netter kerl.

also du bist schon ein EI…ggg

„wieso muß ich denn jetzt keine strafe zahlen ??“
„ich bestehe aber darauf…“
„jetzt bestraf mich endlich du sau…“

hähähähähä

du könntest ne beschwerde einlegen weil du nicht bestraft wurdest…gg

mfg

da Topfinger

und dann auf den parkplatz rausgewunken. ich hab eh schon das schlimmste befürchtet, aber ich bin ja „nur“ 94 in der 80’er gefahren, also nix tragisches offensichtlich…

wenn das jeder so handhaben kann wie man will, wonach soll man sich dann richten? sind wir uns doch ehrlich: die genaue geschwindigkeit hält doch kaum ein verkehrsteilnehmer ein (weder autos und schon gar nicht bikes), ein paar km/h ist man gleich mal drüber…

da harpyr

ich als rechtschaffener staatsbürger habe ein anrecht auf eine dem tatbestand entsprechende bestrafung.
wo kommen wir denn da hin, wenn das alles so lasch gehandhabt wird?

wollte schon nach der dienstnummer fragen, aber der herr revierinspektor war mit meinen tröten derart beschäftigt, dass er meine bitte nach bestrafung bzw. die frage nach der dienstnummer nicht mal ignoriert hat. loooooooool

da harpyr

Bezirkshauptmannschaft anders gehandhabt.
Grundsätzliche Geschwindigkeitsschätzung ohne technische Hilfsmittel (Laser, Radar) hält idR im Berufungsverfahren nur, wenn am Exekutivbeamten VORBEIGEFAHREN wurde;
bei technischen Hilfsmitteln gibts Meßtoleranzen im Prozentbereich, welche von der abgelesenen Geschwindigkeit abgezogen werden - allerdings geht der Tacho zumeist ungenauer (schneller) als obige Toleranzen zu berücksichtigen sind.
Berücksichtigt wird sicherlich auch oft der Verkehrsfluß - so würde es in Wien wenig Sinn machen, jeden 53km/h-Lenker am Gürtel zu blitzen.
Exekutive vor Ort kann unter bestimmten Voraussetzungen abmahnen, was in diesem Fall auch geschehen sein dürfte. Scheinbar durfte er ab 21km/h nicht mehr abmahnen (Sofortzahlung) und ab 25km/h müßte er eine Anzeige schreiben - anderer Tag, andere Laune, einen Radfahrer überholt und schon hätte man gezahlt!
dasu

einer Abmahnung.

Das Problem an der Sache ist das der § 21 VStG von manchen Juristen sehr eng ausgelegt wird. Danach kann es sich bei keiner Geschwindigkeitsüberschreitung um kein „geringfügiges Verschulden“ handeln, da es immer eine Vorsatztat sei. Folglich sei der § 21 nie anzuwenden und es müsse ab der gesetzlichen Toleranz, zB 3 km/h bei Lasermessung, bestraft werden.

Die Staffelung der Strafen ist von 4 km/h bis 20 km/h Überschreitung 20 Euro, 21 - 25 km/h 30 Euro 26 - 30 km/h 35 Euro. Darüber Anzeigen. Das gilt für die Steiermark. Andere Bundesländer haben andere Strafsätze die Staffelung ist aber in ganz Österreich gleich.

Wenn nun der Beamte vor Ort anders entscheidet ist es sein persönliches Entgegenkommen. Keinesfalls sollte man hier im Forum oder woanders genaue Daten veröffentlichen (zB Standort, Uhrzeit, Datum), damit kann man den netten Menschen nämlich uU in Probleme bringen. Da es hier schon zu Schwierigkeiten kam sind viele Beamte nicht mehr bereit Abmahnungen auszusprechen. Wenn die private Geschwindigkeitsmessung flächendeckend eingesetzt wird, wird die Toleranz 3 km/h sein, das heißt 4 km/h drüber ist zahlbar! Egal wo. Mit digitaler Datenverarbeitung ist das auch kein Problem der Stückzahl. Während man noch unterwegs ist, wird er Zahlschein schon automatisch versendet. Also normal verhalten . dann geht ev noch einiges.

Wär der Beamte wirklich „lästig“ gewesen hätte er die Amtshandlung in ganz andere Bahnen gelenkt.

Servus
Ully-Bär



deine sicht der dinge ist durchaus nachvollziehbar, vor allem wenn gepostet wird, wo und wann solche „netten“ kontrollen statt gefunden haben… das kann den herren exekutivbeamten sicher ein blaues auge bringen.

was ich unter lästig verstehe, war, dass er wirklich alles kontrolliert hat: tröten, profil, beleuchtung, verbandpackerl, „pickerl“ usw.
nicht nur bei mir, sondern bei allen motorrädern, die auf der strasse gefahren sind. autos wurden keine rausgewunken, nur bikes. das finde ich lästig.

dass er mir keine strafe aufgebrummt hat, find ich sehr nett von ihm, vor allem da ich jetzt weis, dass er mich ordentlich hätt bluten lassen können. also ein echter wohltäter.

was ich auch noch super-cool gefunden hab ist, dass ich auch einmal mit der pistole einen bürgerkäfig lasern durfte, weil mich die technik der laserpistolen interessiert…

nervig finde ich, dass es keine ö-weite gesetzliche regelung gibt… aber was solls, hab ich mich ob des schönen toleranz-spielraums zu früh gefreut und muss halt vom kampfmodus wieder in den geldbörsl-schon-modus wechseln ggg

lg. & danke für die infos
da harpyr

wieweit du andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hättest, oder ob die Straße in einem Wohngebiet,
Industriegebiet oder Freiland (alle 100 m ein Haus/Gebäude) usw. also geschwollen gesagt unter
welchen örtlichen Gegebenheiten sie dich erwischt haben.
Liegt meiner Meinung nach im Ermessen des Beamten
und du hast noch einmal Glück gehabt.

LG. Andi

Das ist einfach die Standartkontrolle. Ich versuche auch bei kraftfahrrechtlichen Kontrollen, egal ob bei LKW, PKW, Motorrad möglichst alle Punkte abzuhaken. Aus mehreren Gründen: Erstens ist es meinr Meinung nach einer der wichtigsten Teile meines Berufes darauf zu schauen, das möglichst nur verkehrssichere Fahrzeuge unterwegs sind. Zweitens entgeht man so der blöden Nachrede. Der hat nur wegen dem Tempo gemault und meine glatzerten Reifen gar nicht bemerkt etc … und drittens bin ich bei Motorradfahrern gerne etwas toleranter, vorausgesetzt das Motorrad und die Ausrüstung ist in technisch einwandfreiem Zustand.

Servus
Ully-Bär

ich hab gar nichts gegen kontrollen, das muss so sein (vor allem, wenn man sich manche fahrzeuge anschaut sollt ma froh sein, dass es die kontrollen gibt). ich hab nur was dagegen, wenn nur die motorradfahrer kontrolliert werden, nur weil es halt motorradfahrer sind.

wie sonst ist es zu erklären, dass an einenm warmen april-freitag-nachmittag - wo nach langer regenpause viele bikes unterwegs sind - nur bikes aus einer elendlangen und fast durchgehenden kolonne von fahrzeugen rausgewunken werden. ich bin auf dem parkplatz ca. 20 min. gestanden und hab fast mein bike zerlegt für die kontrolle gggg - aber auto wurde keines kontrolliert, dafür haben sich hinter mir so an die 10 motorradfahrer eingeparkt (übrings: prüfbus war keiner dabei…).

oder ist es so, dass die mähr von den schwerpunktkontrollen hinsichtlich biker wirklich existiert (so etwa: „heut ist’s mal wieder schön, diesmal kontrollieren wir die biker“ - ähnlich den lkw-schwerpunktkontrollen…)?

na jedenfalls war’s mir eh wurscht, ich zähle mich zu jenen bikern, die halbwegs auf ihr zeugs schauen (zB dass man e-nummern auf den zubehör-tröten hat, dass das verbandpackl dabei ist usw.; gscheite reifen sind sowieso eine art lebensversicherung bei meiner fahrweise ggg).

der langen rede kurzer sinn: mich hat lediglich die aussage wegen der geschwindigkeitsübertretung etwas überrascht, da ich mit immerhin 94 km/h gelasert wurde und (zum glück) davon gekommen bin (zu meiner verteidigung: ich hab in der 80’er-zone einen kleinlaster überholt…).

bitte nochmal info: hast du selber den spielraum festzulegen, ob und wen du mit welcher strafe belegst, solange irgend eine toleranzgrenze eingehalten wird?

danke und lg.
da harpyr

Der Spielraum laut Gesetz sind 3 km/h. Alles andere was darüber „toleriert“ wird ist sozusagen persönliches Risiko des Beamten. Ich strafe natürlich immer bei 4 km/h Überschreitung, mache sicher keine Dienstpflichtverletzung, eh klar - ggg!!!

Servus
Ully-Bär

zumindest dann nicht, wennst im dienst bist… fürcht
weil 3 km/h sind a lercherlschas. das heisst also auch, wenn vor mir einer lt. tacho genau 80 fährt (in der 80’er beschränkung) kann ich nicht überholen, da ich ja eine strafe befürchten müsst. 3 km/h speedüberschuss beim überholen - das dauert ja ewig, bis ich an dem fahrzeug vorbei komm lol

wos bist du denn im dienst (nur dass ich die umgebung auf der karte rot markiere - zur sicherheit gg)?

aber wenn ich schon so lästig bin beim fragen…
welche toleranz wird den bei den tachos gemessen bzw. welche erfahrungswerte gibt es da…
ich geh mal davon aus, dass mein digitaler aprilia-tacho auch eine abweichung hat(sprich: weniger anzeigt als tatsächlich gefahren).

da harpyr

Ich glaub Du hast mein Posting falsch interprediert. Schau mal auf die „gggg“. Auch bei mir ist nicht immer alles ernst was ich schreibe! Aber ich werde hier sicherlich nicht öffentlich schreiben, das ich zB 15 km/h Überschreitung toleriere. Das würde ja einer Dienstpflichtverletzung gleichkommen. Und darum würde ich das nie schreiben.

Tacho: Die Tachoabweichung ist in der KDV geregelt. Tachos dürfen grundsätzlich niemals weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen. Die erlaubte Abweichung der Tachoanzeige habe ich nicht im Kopf. Ist ein Spezialwissen für Kfz-techniker. Soweit ich mich erinnern kann, war es einmal - 100 km/h 5 Prozent bis 130 km/h 10 Prozent, darüber keine Regelung.

Servus
Ully-Bär

Grundsätzlich kommt es darauf an, welches Meßgerät zur Feststellung der Geschwindigkeit verwendet wurde. Im Falle einer im Volksmund genannten „Laserpistole“ schauen die Toleranzen wie folgt aus: bis 100km/h gemessene Fahrgeschwindigkeit sind 3 km/h vom Meßergebnis als Toleranz abzuziehen. Über 100 km/h gemessene Geschwindigkeit 3 %.
Das würde bedeuten, dass rein rechtlich bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h die Strafbarkeit ab einer gemessenen Geschwindigkeit von 54 km/h (abzügl 3 km/h Toleranz also 51 km/h) beginnen würde. Das macht aber Gottseidank kein Ordnungshüter sondern es wird die Grenze nach oben geschoben (kommt eben auf den Gendarmen oder Polizisten an, wo er zu strafen beginnt meistens im Bereich von 58 bis 60 km/h)
Die Strafsätze hinsichtlich Organmandat sind wie folgt eingeteilt:
bis 20 km/h Geschwindigkeistüberschreitung - 21,- €, 21 - 25 km/h - 29,- €, 26 - 30 km/h 36,- € und ab 31 km/h Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde!

So schauts genau aus - für weitere Fragen steh ich jederzeit zur Verfügung :wink:

Grüße

Servus Carver!

Andre Länder - andere Sitten - andere Strafsätze. Wie ich schon oben gepostet habe. In der Steiermark
- 20 km/h 20 Euro
- 25 km/h 30 Euro
- 30 km/h 35 Euro
darüber Anzeige.

Servus
Ully-Bär

Sind die Dokumentationen von Verkehrskontrollen eigentlich so vollständig, daß es noch Monate später nachvollziehbar ist, wer bei welchem Dienst wieviele Leute mit den entsprechenden Geschwindigkeitsübertretungen abgemahnt, bestraft bzw. angezeigt hat?

lg Harry

Die Dukumentation treibt sogar so seltsame Blüten, das man nach einem Nachtdienst eine Stunde mit dem Ausfüllen diverser Listen und Verzeichnisse zubringt. Anzeigen und Organmandate lassen sich sowieso dem einzelnen Beamten leicht zuordnen. Bei Abmahnungen oder grundsätzlich der Frage wer, wann, wo kontrolliert hat läßt es sich auch sehr genau rückverfolgen.

Servus
Ully-Bär