Frage zu unfall

hi, ich habe eine frage zu dem gestrigen unfall meines vaters.

nachdem er 30 jahre unfallfrei auf der reibn unterwegs ist hats ihn jetzt auch endlich einmal gelegt. das ganze passierte gestern vormittag auf der äußeren mariahilfer stadteinwärts auf höhe vom intersport kurz vorm wbh. autofahrerin vor ihm blinkt rechts weil es eine möglichkeit gab rechts abzubiegen oder parkplatz oder sie wollte auch einfach stehenbleiben zum ein/austeigenlassen, wär alles möglich. mein vater wollte an ihr vorbeifahren (macht jeder, inkl. polizei aber dürfen tut mans ja nicht weil auf den straßenbahnschienen eine sperrfläche ist. in der fahrschule wurde mir erzählt man müsste eigentlich stehenbleiben und warten, auch bei den spezies die mit dem lkw entladen etc.

jedenfalls blinkt sie rechts und biegt dann links ab, was sie ja eigentlich dürfte. mein vater haut eine vollbremsung hin und steigt über den lenker von seiner cbr1000f ab, wobei er sich den lenker so in die brust gsteckt hat, dass er jetzt 2 wochen im stand ist. die autofahrerin steigt aus und die ersten worte waren zu meinem am boden liegenden vater „ich bin aber nicht schuld“. meiner meinung nach ein freibrief für diverse handlungen die sie für den rest ihres lebens nie wieder ein blödes wort sagen lassen…

die handlung selbst ist ja tolleriert, machen ja alle und wass solls aber was denkt ihr wie dass ausgeht? mmn ist er quasi selbst schuld weil man auf ner sperrfläche nach definition ja nicht fahren darf…

lg

Die gegnerische Versicherung wird, sollte Dein Vater der Unfallgegnerin gegenüber Forderungen stellen, sicher einwenden, dass keine Berührung stattgefunden hat. Bei Kfz-Haftpflichtschäden ist immer Voraussetzung, dass eine Berührung stattfindet. Abgesehen davon werden sie einwenden, dass Dein Vater seine Geschwindigkeit anzupassen hat und jederzeit sein Fahrzeug anhalten kann.

Sollte Dein Vater eine Unfallversicherung haben, bitte die Polizze genau anschauen, ob er Taggeld und/oder Spitalgeld auch versichert hat. Beim Taggeld bekommt er für die Zeit des Krankenstands eben Taggeld ausbezahlt. Sollte er in den nächsten Tagen ins Krankenhaus müssen, bekommt er für den stationären Aufenthalt auch Geld. Voraussetzung, dass er ein paar Tage im Krankenhaus ist und dies auch in der Unfallpolizze versichert ist. Viele Unfallversicherungen enthalten auch den Pasus „Knochenbruch“. Einige Versicherung zahlen auch, wenn „nur“ ein Haarriss entstanden ist. Aber das ist am besten mit Eurem Versicherungsvertreter/-makler abzuklären. Noch was: Bitte unbedingt alle Befunde, Aufenthalts- und Krankenstandsbestätigungen, etc. bei der Meldung an die Unfallversicherung einreichen.

Ob er gegen die Unfallgegnerin sonst was unternehmen kann, ist am besten mit einem Rechtsanwalt abzuklären.

LG Bernie

Ja, das kann schon so gewesen sein. Aber da muss man dem Unfallgegner eine grobfahrlässige Handlung nachweisen können. Aber nachdem in diesem Fall die Unfallgegnerin schon ihre Absicht angezeigt hat, wird die Versicherung die Nichtberührung einwenden.

LG Bernie

war ehh das volle programm, polizei, unfallkomando ma70, also die „richtige“ rettung etc

die dumpfbacke streitet halt ab rechts geblinkt zu haben, der typ vom unfallkommando meinte auch er solls jedenfalls probieren, meinte aber das es wegen den punkten fahren auf der sperrfläche, nicht angepasste geschwindigkeit, keine „feindberührung“ und der möglichkeit dass ers vllt geschafft hätte zu bremsen wenn er nicht im schock voll einezangelt hätte warscheinlich weniger rausschaut, wobei außer dem billig seitenkoffer und fast nicht sichtbaren kratzern an verkleidung, lenkerausgleichsgewicht ehh nichts ist.

im endeffekt gehts ja darum zu nerven weil „ich bin nicht schuld“ die schlechtester aller möglichkeiten für einen ersten satz an einen gestürtzten motorradfahrer ist… ich glaub eher, dass die rechtschutz ein paar hunderter lockermacht um ihn davon abzubringen überhaupt nen anwalt zu konsumieren.

im endeffekt wars für mich und ihn eine ermahnung wieder a bissal mehr aufzupassen und in voller kampfmontur hackeln zu fahren. und ich muss wieder lächeln an düringers interpretation des vertrauensgrundsatzes denken :grin:

Bei uns im Bz. Zwettl is a Motorradlfahrer wegen eines Pkw der in ana Kurfn überholt hod, aufs Bankett und dann hods eam durchn Grabn und über die Wiesn gstreckt.
Auch ohne Berührung.
Den sucht die Polizei nu immer. :sob:

…mir a Rätsel das sich da keine Zeugn finden,da er mehrere Fahrzeuge schon vorher Riskant überholt hod.
Das i do nur was das es a dunkler Audi wahr (laut Zeugen) is schon mager.
Wenn i in so aner Situation sich das der stürzt und wer stehn bleibt das erm höfn, gas i sicher au das i zumindest des Kennzeichn von dem Oasch hob.
Aber leider is die Gesellschaft scho so das si jeder sogt nur kane Bresl sama froh das wir ned do gfoan san. :sob: :cry:

waren auch die ersten Worte von Uwe Scheuch. Und der Richter hat ihn eines Besseren belehrt. :grin:

LG Bernie

Das ist ein Gschichtl, beim meinem Unfall (Auto will links abbiegen ohne Blinker, und ich schon beim überholen mitn Moped) gab es auch keine Berührung, trotzdem habe ich 100% recht bekommen, obwohl der Autofahrer das auch nicht wahrhaben wollte.

Sag

naja

dazu

stimmt nicht zumindest nicht ganz

offtopic

thx