Polizist erschoss Motorradfahrer: Freispruch rechtskräftig
11. Juni 2010, 17:09[/align]
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OGH wies Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft zurück
Wien/Korneuburg - Der Freispruch für den Polizeibeamten , der am 8. August 2008 in Wetzelsdorf (Bezirk Mistelbach) einen flüchtenden mutmaßlichen Motorraddieb erschossen hat, ist rechtskräftig. Wie die APA am Freitagnachmittag in Erfahrung brachte, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits vor einigen Wochen in nichtöffentlicher Sitzung die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft als nicht berechtigt zurückgewiesen.
Die Anklagebehörde hatte dem Beamten schwere Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zum Vorwurf gemacht. Das gegen den Freispruch eingebrachte Rechtsmittel bezeichnet der OGH in seinem schriftlichen Urteil allerdings als „substratlos“. Der Polizist hatte am frühen Morgen im Weinviertel mit Kollegen sogenannte AGM-Kontrollen durchgeführt. Dabei lag der Fokus auf - möglicherweise im Wiener Raum gestohlenen - „Risikofahrzeugen“, also hochpreisigen Geländefahrzeugen, Kastenwagen und Motorrädern.
Gegen vier Uhr Nachts näherte sich bei Gaweinsthal das spätere Opfer mit einer 182 PS starken Yamaha mit Wiener Kennzeichen. Beim ersten Versuch, ihn anzuhalten, bremste der Biker zunächst ab, beschleunigte aber kurz vor dem Beamten, der sich durch einen Sprung zur Seite rettete. In der Kellergasse von Wetzelsdorf errichteten der Angeklagte und eine Kollegin dann eine Straßensperre, indem sie den Dienstwagen schräg zum Fahrbahnrand stellten. In der Lücke postierte sich der mit einer Warnweste bekleidete 26-Jährige, eine Kollegin stand hinter dem Pkw. Das Motorrad näherte sich laut Staatsanwaltschaft mit etwa 70 km/h.
Diese info hab ich vom „derStandard.at“
Über dieses Thema wurde ja ausreichlich diskutiert.[/align]