Garantie - Gewährleistung?

Hallo Biker, bin noch immer auf Suche nach ner 12 Bandit, beim 2 Rad Wien 2 stehen zwei Stück, 99er Zweit- u. 98er Erstbesitz.

Laut Auskunft gibts keine Garantie auf Gebrauchtmotorräder, aber 2 Jahre Gewährleistung.

Kennt ihr euch da näher aus??

Viele Grüße, Rock

… muss Dir der Händler 6 Monate „Garantie“ auf versteckte Mängel geben, danach laufen 18 Monate Gewährleistung. Die umfasst sicher keine Verschleißteile, was da genau drinnen ist, weiß ich aber nicht. Was eine etwaige Nachbesserung in diesen 10 Monaten letztendlich kostet hängt dann von Deiner Hartnäckigkeit und Deinem Verhandlungsgeschick ab.
Frag aber mal beim ÖAMTC nach, solche Sachen wissen die genau.

LHG, Schlucki

…als Garantie. Frag mich jetzt bitte nicht nach den genauen einzelheiten, aber ich bin da im frühling mit einem freund (der ist anwalt) zusammengesessen und er hat mir gas ganz genau erklärt. nur war ich nach einigen bieren nicht mehr so aufnahmefähig. alles was ich noch weiß ist, dass die gewährleistung noch wesentlich weiter geht als die garantie, weil die garantie an bedingungen gebunden ist, die der hersteller auferlegt, während die gewährleistung an gesetze gebunden ist. du kannst zb unter gewissen bedingungen das motorrad zurückbringen und das geld rückverlangen (nicht nur ein ersatzmotorrad). am besten ist es aber wenn du dich an die rechtsabteilung des öamtc wendest. da kannst auf der homepage deine frage reinschreiben und bekommst rasch eine wirklich kompetente auskunft

…vertaglich ausgeschlossen werden. Auch wenn das händler immer wieder (bei alten geräten) versuchen, dir einzureden, dass es darauf keine gewährleistung gibt. Die ist gesetzlich verankert und kann nicht durch einen privatvertag ausgeschlossen werden!

nur schlucki zustimmen. würde auch einen ankaufstest machen lassen (öamtc, arbö).

cu
roman

ist eine durchsicht in einer werkstatt !!! die clubs sind zwar bei autos nicht schlecht, haben aber größtenteils von mopperl null ahnung !!!
traurig, aber wahr :-((

nur vom öamtc in traiskirchen sprechen und der hatte ahnung was er tut. aber o.k., wie überall gibt es unterschiede.

selber ein Biker sein denn die meisten haben echt „fast“ keine Ahnung von an Bike bei der Käfigclubs.
Und dann gibts dann noch die ,die net amoi von an Käfig a Ahnung haben leider.

sehe, dass bei uns alle leute den job machen den sie beherrschen oder wie?!? ggg

a so a gscheider ist kommen wie da Bayrische von an habschie stehenblieben ist.
Hat mit dem Schraubenzieher in die Vergaser herumgstochert und dabei die Vergaserklappen abgrissen sehr profihaft oder?
Im Endeffekt hat er a neue Benzinpumpen braucht plus Vergaserreparatur war damals sehr günstig beim denzel
aaaaaaahhhhrg
Deswegen scheis auf Öamtc und wie sie noch alle heissen wennst a gscheides Auto hast hast Mobilitätsgarantie drauf und kannst a Fachwerkstatt anrufen die nix kostet hehe

habe ich auch schon gehört. aber abschleppen können sie dich schon, oder?

aber für sowas zahl i kan Beitrag

do kaun ma sie des ane moi abschleppen lassen einen eigenen lkw kommen lassen für das was man so in fünf jahren einzahlt…

vom händler, oder privat(vertrag)?

[url=http://forum.geizhals.at/topic.jsp?id=82203&m=-1#415428]Umtausch- oder Austauschrecht?

Sollte iegtnlich alles klären!

Versteckte Mängel zum Zeitpunkt des Kaufs fallen in der Regel unter die Gewährleistung!

Gewährleistung deckt Mängel ab, die schon zum Zeitpunkt des Kaufes existiert haben. Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, in den folgenden 18 Monaten beim Käufer! Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt seit 1.1.2002 24 Monate!
Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung seitens des Herstellers, die an verschiedene Bedingungen gebunden ein kann!

chaos

[url=http://www.sbg.wk.or.at/handel/Gewaehrleistungsrecht1.doc]WKO.at das Portal der Wirtschaftskammern - Service - WKO.at

[url=http://www.wkw.at/docextern/rgp/wko/reklamation.htm]http://www.wkw.at/docextern/rgp/wko/reklamation.htm[/url]

in Erinnerung

Pete

so sicher, wennst ein radl vom händler kaufst und er hats in kommission dort stehn, also wenn im kaufvertrag beim verkäufer nicht der händler sondern eine privatperson aufscheint, dann gibts auch keine gewährleistung, ausser es wird im vertrag schriftlich verankert!!