… mit ~ 142 km/h auf einer Freilandstrasse …
? was kann man da so erwarten und wie lange zieht sich das hin
lt. letzten Infos von Führerscheinentzug und Sperre für Italien alles möglich
thxs
jamber
…Öamtc kostet dir der Spass 357 Eier.
lg Jürgen
mit ÖAMTC
…auf der öamtc-Steite steht folgendes:
„Alle zwei Jahre werden die Strafen in Italien angehoben. Begründet wird die Anhebung mit dem üblichen Anstieg der Lebenshaltungskosten. Bei mehr als zehn km/h über der erlaubten Geschwindigkeit sind 143 Euro statt bisher 137,55 Euro fällig. Ist man mehr als 40 km/h über dem Erlaubten unterwegs, sind 357 Euro statt bisher 343,35 Euro zu bezahlen.
Unerlaubtes Parken wird in Italien mit mindestens 35 Euro und maximal 143 Euro geahndet. Schwere Parksünden, wie die Benützung eines Behinderten-Parkplatzes, werden mit mindestens 71 Euro und maximal 286 Euro bestraft. Bisher lagen die Bußgeldbeträge für Falschparken zwischen 33,60 Euro und 137,55 Euro, bei schweren Parkvergehen zwischen 68,25 Euro und 275,10 Euro.
Wo es noch teuer werden kann Kroatien hat bereits im August 2004 das Bußgeld angehoben. Bei der nächsten Urlaubsreise müssen neben der 0-Promille-Grenze und der Lichtpflicht am Tag auch höhere Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen beachtet werden. Eine Überschreitung von zehn km/h wird außerorts mit 40 Euro, im Ortsgebiet mit 70 Euro geahndet.
Kein Pardon für Autosünder kennt die Schweiz: Auch hier kam es mit 2005 zu massiven Verschärfungen des Strafenkataloges. Im Ortsgebiet sind bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung von fünf km/h 40 Schweizer Franken (knappe 26 Euro) fällig.
Freuen dürfen sich nur Frankreich-Urlauber: Entgegen der allgemeinen Trends haben die Franzosen zumindest die Strafen für kleinere Geschwindigkeitsübertretungen - um weniger als 20 km/h - gesenkt statt erhöht. Wer außerorts um bis zu 20 km/h zuviel am Gaspedal steht, der muss 68 Euro statt bisher 135 Euro bezahlen.
Wer seine Urlaubskasse schonen will, sollte jedenfalls auf die regionalen Verkehrsbestimmungen achten. Alle Details zu den Bestimmungen - von Warnjacke bis zu Licht am Tag - findet man in der ÖAMTC-Länderdatenbank.“
lg Jürgen
dann werde ich die Summe schon mal auf die Seite legen ;O)
Mich haben’s letztes Jahr mit 64km/h im Ortsgebiet gebitzt. Habe dann einige Monate später ein Ticket über EUR 240,- erhalten. Nur gut, dass es damals noch keine Verfolgung im Ausland gab. Darf halt jetzt nicht mehr nach Italien.
lg,
KaskSchreck
würd sagen „abwarten und tee trinken“
2003/11/0120 vom 24.06.2003; § 7 Abs. 3 Z.4 FSG – Geschwindigkeitsüberschreitung – Lenkberechtigungsentzug; Geschwindigkeitsüberschreitung von 55 km/h in Triest, 1-monatiger Entzug des Führerscheines durch die italienischen Behörden.
Das österreichische Generalkonsulat in Triest hat eine Strafverfügung der Präfektur der Provinz Udine an die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur übersandt. Mit Beschluß vom 14.03.2003, G203/02 u.a. hat der Verfassungsgerichtshof den diesbezüglichen Gesetzesprüfungsantrag des Verwaltungsgerichtshofes abgewiesen, der VwGH hatte mit Beschluß vom 04.07.2002, A 2002/16, einen diesbezüglichen Gesetzesprüfungsantrag an den Verfassungsgerichtshof betreffend § 26 Abs. 3 und ein Teil des § 26 Abs. 7 FSG gestellt.
VwGH: Eine auf § 26 Abs. 3 FSG gestützte Lenkberechtigungsentzug kommt nicht in Betracht, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland begangen wurde.
auch jetzt noch?? ich glaube seit 1nem Jahr ist Lenkerberecht.entzug EU weit möglich
Wennst Hilfe brauchst meld dich per Mail ;-).
lg Harry
!! ich werde halt doch mal abwarten und kaffee´tschi trinken…
ansonsten dann mit euch auf a bierli und 1 monat zuschauen …
was würden manche machen wenns den Harry ned hätten aber Steirer müßen ja zusammenhalten gell ;-))
greez Werner