Gebraucht Kauf von Händler ohne Gewährleistung

Danke für eure Antworten da es sich erledigt hat wie kann ich dieses Thema ( Beitrag ) wie immer löschen .
Oder Beenden bin neu hier

Jo warum Löschen :grin: …i find das des durchaus Intaressant ist zu Lesen …Außerdem find i des ned in Ordnung , dosd ned nennst warum sich des Thema jetzt Erledigt hat :wink: . Wennsd in Deinen Beiträgen oben Rechts auf Edit klickst kannst Deine Eigenen Beiträge Löschen , Nicht aber Die Zitierten von Dir -Anderer. Ansonstn an den Forums Betreiber wenden .

Lg Pg

Händler müssen für 1 Jahr eine Gewährleistung auf gebrauchte Motorräder geben. Lass Dich nicht verarschen! Informiereund wehre Dich!

Vor ein paar Tagen sprach ich mit einem Bekannten über diesiges.
Der hat einen Bekannten, der ist Rechtsanwalt… und ein Arsch.
Er kauft immer Gebrauchte Autos u lässt sie dann reparieren, u die Rechnung zahlt immer der Verkäufer, egal ob draufsteht: ohne Garantie u Gewährleistung!

Das einzige was in diesem Fall hilft ( dem Verkäufer) : Das Fahrzeug wird ausdrücklich als Ersatzteilträger verkauft.

Da die amerikanische Klagefront auch bei uns zu greifen beginnt wohl eine Option.

Gruss Sigi

Jo i loß mi eh ned Verorschn :sunglasses: …zumindasd ned leicht :wink: …Und Jo wenns mir passiert wäre , dad i Trotzdem zu am Anwalt gehn WENN DA HÄNDLA NED VORHER DOCH NOCH EINLENKT …weil es Wie schon gesagt auch Einige Ausnahme Klauseln geben mag …Und nochdem Du und ich koa Anwalt sind , solltn ma Den Boi a Dementsprechend Niedrig halten …von wegen 1 Jahr Gewährleistung-usw …Wos da Die Gewährleistung Tatsächlich ist , und warum Diese evtl gegeben oder Nicht gegeben werden muß -Entscheiden hier zu Lande imma Noch Die Gerichte bzw Richter …ob des immer Richtig ist was Die Entscheiden is Natirli a Andere frage.Und eha Zweitrangig nach am Gegebenem Urteil zu Besprechen -Wie gsagt Hätt , i wär i , war i …Dummes Geschwätz und sonst Nix .

Desweiteren in Zukunft aufn Bezug Achten …weil mir brauchsd des ned schreibn :grin: -Danke :wink:

Lg Pg

Wär ka grosse Sache.
Die Gewährleistung bedeutet ja nur, dass die Sache die zugesicherten Eigenschaften hat, bzw solche, die gewöhnlich vorausgesetzt werden.
Wenn ich sag „Die Kistn is im Oasch und ich fahr keinen Meter damit, weil ich nicht lebensmüde bin“ ist das so gut wie „Das KFZ wird unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft“ :wink:

Das solltest du dir sehr sehr gut überlegen. Wenn du Gewährleistung übernimmst, zahlst du ALLES, was in den ersten 6 Monaten hinüber ist und nicht grad offensichtlcih von einem Sturz oder unsachgemässer Benutzung herrührt.

Stell dir vor, der Käufer fährt recht viel. Und nach 5 Monaten und 6000 km ist plötzlich das Getriebe futsch. Dann kannst für die Reparatur aufkommen. Sowas kann sich nur ein Händler leisten, der natürlich das Risiko eines solchen Defektes auf mehrere Verkäufe aufteilt und natürlich zumindest den höheren Händlerpreis nach Eurotax berechnet als Verkaufspreis verlangt.

Und wenn der Händler dann einen Schaden hat, ist die Reparatur eine verbuchbare Ausgabe für das Unternehmen. D.h. er zahlt umso weniger Steuern. Während du die Reparatur aus der Kohle zahlen musst, bei der schon deine Sozialversicherung, deine Lohnsteuer und der Arbeitgeber-Anteil abgezogen wurde. Das kostet dich also grob geschätzt das drei- bis vierfache dessen was es den Händler wirklich unterm Strich kostet.

Lies nomal genau, was ich geschrieben hab.

Schau mal ob du sowas wie einen Vertragsrechtschutzversicherungsvertrag hast.
Der wäre für sowas da.

Wenn nicht dann geh zum Konsumentenschutz, es hanfelt sich ja um ein Konsumentenschutzgesetz. Auch der wäre für sowas da.

In beiden Fällen kommst du mal gratis raus, selbst wenn du verlierst.

Für die Schlaumis hier: Gewährleistung ist nicht für Mängel da, die das Ding hat, sondern für versteckte Mängel.
Man kann natürlich UnfallFahrzeuge kaufen, trotzdem muss das Getriebe ok sein, wenn der Händler meint Motor und Getriebe ist ok. Dafür gibt’s dann die Gewährleistung.

Garantie ist übrigens ganz was anderes …
Garantie gibt’s aber eh nur als Benefiz und ned als Gesetz.

Ja stell dir vor du bist Käufer und nach 5 Monaten ist das Getriebe futsch … Wer kann sich dann das leisten?

> Die Gewährleistung bedeutet ja nur, dass die Sache die zugesicherten Eigenschaften hat

Nein, was eine Gewährleistung ist, ist rechtlich klar definiert und geht weit darüber hinaus. Ich würde jedenfalls kein Sterbenswort einer Gewährleistung in einen Kaufvertrag schreiben.

> Ja stell dir vor du bist Käufer und nach 5 Monaten ist das Getriebe futsch … Wer kann sich dann das leisten?

Kann ich mir gut vorstellen. Ändert aber nichts an der rechtlichen Situation. Kauf von privat ist immer unsicherer als vom Händler. Daher auch der Preisunterschied.

Übrigens kann sichs der Verkäufer halt evt. auch nicht leisten, das Getriebe des verkauften Fahrzeugs zu reparieren. Vielleicht hat er mit dem Geld aus dem Verkauf schon was neues gekauft. Insofern ists aus dem „moralischen Standpunkt“ auch wurscht, wer für die Reparatur nun aufkommen muss. Fällt unter die Kategorie „Pech“. Genauso wie, wenn man vom Händler kauft und das Getriebe geht erst 2 Monate später kaputt. Dann steht man vor dem Problem der Beweislastumkehr. Und wie soll man beweisen können, dass das Getriebe schon vor 7 Monaten kaputt war.

Aber wer anderen nichts böses tut, der hat ein gutes Karma und dem passiert sowas nicht. :smiley:

Haha „moralischer Standpunkt“ ist gut.
Ich täte sagen es geht nicht um Moral oder darum wer es sich leisten kann, sondern nur darum ob das Teil schon kaputt war oder erst danach kaputt gemacht wurde.

Will man „Garantie“, dass das bike jahrelang hält, muss man es neu kaufen und fachwerkstattlich servicieren lassen. Dann kann zwar auch was kaputt werden, aber der Hersteller garantiert eben, daß es den Schaden kostenlos behebt.