Hat in der Oeffentlichkeit die Frechheit besessen, einen amtlich bekannten und (auch dafuer zu Zuchthaus verurteilten Strizzi) eine Strizzi zu nennen.
Dafuer hat er 7,000.- Euro Strafe erhalten.
Auf der anderen Seite wurde ein OEVP-Buergermeister trotz vollzogener Vergewaltigung freigresprochen, weil er (TROTZ verbaler und taetlicher Gegenwehr) nicht erkennen konnte DASS ES EINE VERGEWALTIGUNG ist
Eine Gerade ins Gsi-Gfriss waere standesgemaesse Strafe, aber eine Anzeige VON einem Strizzi, UND eine Geld/Vorstrafe weil man den Strizzi ‚Strizzi‘ nennt, ist wohl voll sch… ;-(
Das ist der Wink mit dem Zaunpfahl, damit der normale Poebel sich schon gar nicht mehr wagt irgendwo genau hin zu schauen, oder gach sMaul aufmachen wenn die besoffene Obrigkeit am hellichten Tag quer uebern Dorfplatz ballert um einen Hirsch zu erlegen.
Ist alles rechtlich gedeckt, weil der Bsoffne ein schwarzes Buechl im Sack hat
Beim steuerzahlenden Poebel kommt die Kobra mitm grossen HK-Hammer, wenn der Blockwart-Nachbar eine Luftdruckpistole durchs Fenster sieht
Oder man steht vor dem Richter, weil ein Einbrecher vom Dach faellt und sich dabei das Genick bricht.
Wegen Verursachung seelichen Leidens der Zurueckgeblieben durch 'Gebaeude nicht sicher genug abgesperrt und abgesichert, 55555.
Der Buergermeister wurde sogar wieder gewaehlt, zeugt vom Hausverstand des Poebels