Gewährleistung?

Hallo!

Grundsätzlich ist es so:

Wie schon erwähnt gibt es einen großen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
In einem Kaufvertrag müssen nur die Daten des Käufers und Verkäufers, das Datum und der Kaufpreis eingetragen werden. Dann gilt dieser Wisch al Kaufvertrag. Für die restlichen nicht angeführten Sachen im kaufvertrag kommt das ABGB zum tragen.
Im Fall der Gewährleistung:
Der Verkäufer verpflichtet sich auf bewegliche 2Jahre und auf unbewegliche Sachen 3Jahre Gewährleistung zu geben.
Gewährleistung = Das die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei war. Versteckte Mängel sind da nicht ausgenommen, da hier geklärt werden muss, ob der Mangel durch den Verkäufer entsatnden ist oder, ob er schon beim frührern Besitzder (oder Händler)bestanden hat.

Nach einem halben Jahr nach dem Verkauf kommt es zur Beweislastumkehr. Das heißt: Von Zeitpunkt der Übergabe der Ware bis ein halbes Jahr danach muss der VERKÄUFER im Streitfall beweisen, dass die Ware bei Übergabe mängelfrei war. Nach eine halben Jahr muss der KÄUFER dies beweisen.

Wir haben das im unterricht vor kurzem durchgenommen.
Leider erst nachdem ich meine SUZUKI verkauft habe und ebenfalls nicht dei Gewährleistung ausgeschlossen habe…

Das oben Geschrieben gilt bei einem Geschäft zwischen Privatpersonen.

Wenn der Verkaüfer gewerblich ist und der Käufer Privat, kommt das KSCHG zum tragen.

Leider ist es in diesem Fall umgekehrt denn der Verkäufer ist Privat und der Käufer ist gewerblich…

Ruf am besten bei der ÖAMTC Rechtsberatung an (sofern du Mitglied bist). Die könne dir sicher weiterhelfen.

In diesem Sinne
Gruß Dally

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Grundsätzlich ist es Hoffentlich so das Der Bezug Deinerseits auf meinen Eintrag gemeint war :wink: wenn Nicht ist das zu Editieren und Dem Jenigen zuzuführen dem Dein Schreiben gilt.

Zweitens …Wurde auch in Deiner Aussführung -Leider vergessen Explizit darauf hinzuweisen was es mit einem Privat Verkauf einer Privat Person auf sich hat -im Gegensatz zu Einer Firma Die was an Private verkauft. Nach meinem Kenntnisstand gibts da Ganz Gewaltige unterschiede…sollte ich mich irren , Werde ich mich Entschuldiigen und mein Unwissen auch öffentlich eingestehn . Solange dem aber nicht so ist… sind hier Dementsprechende Gesetzes Texte einzustellen Die Genau das Untermauern dass ich mich geirrt habe. Auf Irgend welche wischi waschi aussagen kann ich …Jo eh scho wissn

Klartext: Wenn ein Privater was Einer Firma , oder einem Anderen Privaten Verkauft gibt es keine Gewährleistung , und schon gar keine Garantie …AUSSER ES WURDE EXTRA AUSSDRÜCKLICH UND ZUSÄTZLICH SCHRIFTLICH VEREINBART. Ausgenommen davon sind VORSÄTZLICH VERSCHWIEGENE MÄNGEL ZB NICHT GEMELDETE UNFÄLLE und dgl , Aber sicher wird EINEM PRIVATEN NICHT ZUGEMUTET ZU WISSEN DAS DAS FAHRZEUG in den Nächsten paar Kilometern den Geist aufgibt, zwecks zb einem Zylinder Dichtungs-schaden oder dgl. Letztendlich Entscheidet Nach Wie vor Das Gericht wer recht hat…Allfällige Gutachten Egal von Welcher Seite sind als Empfehlung aber keineswegs als VERBINDLICH an zu sehn.[/size]

Lg Pg

Laut AK-Konsumentenschutz muß ich die Reperatur zahlen, da man auch als Privater Gewährleistung geben muß außer es ist am KV aufgeführt, was in meinem Fall leider nicht ist :rage:
Also muß ich ihm ca. 800 Euro bezahlen :cold_face:
Naja der sieht mich nie wieder die weiteren Services werde ich wo anders machen !!
 
LG

Wie? Von den 2.500, wenn ich das richtig entziffere, für dein altes Motorrad musst du jetzt 800 zahlen? Das heisst, du kriegst quasi für dein altes Motorrad 1.700,-? Schau dich hier bei den Gebrauchten um, wieviel du für ein Motorad in ähnlichem Zustand kriegten würdest. Und falls du viel mehr kriegen würdest, dann sag halt, unter den Bedingungen wäre dir eine Rückabwicklung lieber.

Ich persönlich halte von dem „Drangeben“ von Fahrzeugen sowieso überhaupt nix. Ich hab bisher beim privaten Verkauf immer mehr gekriegt als beim Drangeben. Einen Rabatt beim Fahrzeugkauf kriegt man so oder so, und das Drangeben ist lediglich eine Bequemlichkeit bzw. für manche vielleicht einfacher für die Finanzierung, weil keine Zeit zwischen Alt-Fahrzeug-Verkauf und Neukauf liegt.

Als ich meine letzte gekauft habe, und auch die alte drangeben wollte und wir uns das gemeinsam durchgerechnet haben, hat der Händler auch gemeint, dass ich wohl besser aussteige, wenn ich sie privat verkaufe. Ist zwar halt nicht viel, aber was solls, wenns ein paar Hunderter sind, stell ich mich gerne am Wochenende auf die Straße und quatsch mit ein paar Interessenten. Gut, bei deinen 2.500 werden jetzt nicht unnbedingt ein paar Hunderter drin sein, aber 800 Reparaturkosten sind halt schon echt ein Batzen. Wäg das mal gegenseitig ab.

So um das Ganze abzuschließen, ich hab sie wieder zurückgekauft!
 
Danke an alle die sich beteiligt haben :smiling_face:

Gute Idee Deinerseits …Des war aber auch wirklich ein Vertrag von Denen :worried:
man muß Inzwischn wirkli Ganz genau schaun

Lg Pg

Jo. Aber vergiss nicht, den Motor trotzdem checken zu lassen.
Weil wenn du die jetzt verkaufst und der Käufer hat an Motorschaden, kannst Gewährleistung ausschliessen, wie du willst, das wird nix nutzen.