Globetrotter ! HILFE!

Danke pursang, gute Idee, den kann ich mal anschreiben!

Warum darf mich dann der Germane mit abgelöaufenen Pickerl drangsalieren??? Oder der TSCHECHE noch schlimmer???

WARUM bekomme ich dann OHNE gültigen Pickerl kein Kennzeichen…???

…wenn das die Auskunft deienr Versicherung ist dann ist alles klar… mir erklärt es sich trotzdem nicht warum ich dann ein gültiges Pickerl zum Anmelden brauche???

Also zur Versicherung kann ich euch beruhigen.
Oft wird dabei vergessen, daß die Haftpflichtversicherung für DEN ANDEREN da ist und nicht für uns selber (bis auf den lächerlichen Umstand ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren).
Also eine Versicherung „steigt nie aus“, weil sie nicht aussteigen kann.
Eine Versicherung hat aber, wie jeder Mensch und jede juristische Person, das Recht, auf zivilem Wege zu klagen (=Regress).

Aber der Ansprucsteller sind ja nicht wir, sondern unsere Unfallgegner und da ist es völlig blunzen ob ein versichertes Fahrzeug verkehrstauglich war oder nicht und sogar ob der lenker verkehrstauglich war oder nicht.
Man Bedenke den Umstand, daß auch ein parkendes Fahrzeug ohne Lenker rollen kann und die verursachenden Schäden selbst dann versichert sind.

Ich will die Versicherungen aber nicht zuviel in Schutz nehmen. Natürlich gibt es Fälle wo sich die Versicherung weigert zu bezahlen, oft auch ungerechtfertigt.
Aber zu diesem Thema hat das nicht viel beizutragen, daß eben der Forderer eine bis dato unbekannte Person ist und ob die Versicherung zahlt oder nicht hat mit unserem Zustand oder dem unseres Fahrzeuges nichts zu tun, sondern ob „unser Fahrzeug“ schuld ist oder nicht.

Weil D und AT sowieso zuviele „Handschlagabkommen“ haben,
weil der Tscheche widdert, daß bei dir Geld zu holen ist,
weil diese dritte Frage die ersten beiden eigentlich ad absurdum führt, ja warum kannst du denn dein Fahrzeug mit gültiger deutscher HU nicht in Österreich anmelden?
Genau, weil dieses „Pickerlthema“ sowas fürn A&F ist, daß unsere europäische Union absolut keinen blaßen Schimmer hat, wie sie die Fahrzeugüberprüfung auf einheitlichen Standard bringen soll.

s.o. Du brauchst nicht „ein gültiges Pickerl“ sondern genau das von dem Land wo du anmelden möchtest, und das erklärt eigentlich schon ziemlich genau, daß alle fremden Pickerl keine rechtlich bindende und gesetzmäßige Aussage über den örtlich geforderten Fahrzeugzustand treffen können.

…hod prinzipiell nur von ana Soch an Schimmer… wie sie UNSA Göld vablost…

I was trotzdem ned warum es im Auslaund bis Ende nie da Versicherung wuarscht ist ob des Pickerl obgelaufen ist i owa beim AUNMELDEN a gültiges (no na HIESIGES) brauch??!!
Wo doch da ZUSTAND bei an Unfall viel wichtiger ist ois ob do a Pickerl drauf is oda ned…

Ja, das ist wohl wahr. ABER (!) wenn der Zustand beim Anmelden schon unter aller Kritik ist, dann wird er von selber ja ned besser. :wink:

Klar… ABER was wenn ich das Krad für zwei Jahre abgemeldet habe… ALLES in Ordnung, jetzt muaß i wegen dem Schaß an Transport zum Mochshinika organiesiern, weil ich des Teil ned nochbringen derf, owa OHNE Nummer derf i ned foahrn!
UND es miassad jo, wenn des olles stimmt ehhh SCHEISSEGAL sein, so laung i kan Busara hob!

Nanana, du filetierst jetzt a bissl zuviel. Das ist normal mein Ding. :stuck_out_tongue:

Also die Versicherung verlangt ja mal gar keine Überprüfung, sondern der Gesetzgeber. Die Versicherung nimmt sowas nur als Anlass daran mal den ordentlichen Zustand eines Fahrzeuges zu knüpfen.
Der Gesetzgeber hat verschiedene Motive, und unter anderem, ohne wem was unterstellen zu wollen, die fahrzeugspezifischen Kosten soweit wie möglich hoch zu halten, denn mit jedem cent, den dir dein Fahrzeug kostet, gehen direkt auch 20% an den Fiskus und weitere x % indirekt durch Gewinn, Abgaben und sonstige Steuern.

Also bei Vorschriften nach dem „Warum?“ zu fragen, bringt selten a befriedigendes Ergebnis.

Und nochwas: Doch du darfst natürlich mit deinem KFZ fahren, selbst in komplett desolatem Zustand, dazu brauchst du nur die komplett überteuerten Überstellungskennzeichen beantragen und bekommst im Gedanken dafür einen Solidaritätspreis. Irgendeinem kleinen Kind hast damit sicher 2 Monate Kindergarten finanziert. :smiley:

…DER Sotz erklärt schon OLLES, Danke…

…wies ich ja darauf hin das es mich WAS KOSTET, weul i des JETZT GLEI brauch…oder Taferl, beim Oarsch Mariiii! :sob: :rage: :rage: :rage: :rage: :rage:

Wenn du ein Überstellungskennzeichen beantagst brauchst du ein Aktuelles Prüfzeugniss.
Überstellungskennzeichen

Bei Probefahrtnummern brauchst du es nicht. Diese Tafeln bekommst du allerdings nicht so einfach.
http://www.karosseriefachbetrieb.at/intern/bundesinnung/information/doc/kurzleitfaden-probefahrtenmappe.htm

Gruß Babenberger

Du musst genau lesen. Das gilt nicht allgemein, da es ja auch Fahrzeuge gibt, die eben nicht zugelassen sind.

Deswegen steht in deinem link ja auch:

Und im entsprechenem Gesetz findest du folgenden Text:

nun weiter mit §56

Nachdem wir von einem „ordentlichem Zustand“ ausgehen, glaube ich nicht unbedingt, dass ein aktueller Prüfbescheid mitgeführt werden muß, wenn das Fahrzeug - wie in unserem Szenario - eben zur Prüfstelle gefahren werden will.

In der Praxis würde das ja kein normal denkender Mensch machen, aber rein theoretisch gibts ja auch noch so komische Sachen.

Für eine Überprüfung muss das Fahrzeug nich angemeldet sein.
Und im Rest deiner Zitate steht nirgens das du keine Überprüfung brauchst.
Ist aber auch klar.
Wer gibt irgendjemand die Gelegenheit um Legal mit einem völlig desolaten Fahrzeug zu fahren. Wo liegt die Verantwortung.
Der Staat übernimmt sie sicher nicht. Der Antragsteller kann sich auf unwissen herausreden.
Jedes KFZ das auf Öffentlichen Strassen fährt braucht ein gültiges Gutachten. Ausgenommen Probenummer.

Es steht aber auch nicht, daß ich eines brauche, wenn keine Bedenken bestehen, dass sich das Fahrzeug in verkehrs- und betriebssicherem Zustand befindet.

Ok, das „völlig desolater Zustand“ nehme ich zurück, das war etwas blöd. :wink:

Also ich werd mal ein bissl weiter recherchieren bei den PartnerClubs in Europa, aber grundsätzlich DANKE an euch, ich denke cooler kann ich das auf alle Fälle sehen! Werd euch dann berichten obs in der Zeit diesbezüglich jemals Schwierigkeiten gegeben hat. DANKE !

… Kroaten besonders schlau … die erkennen ein abgelaufenes Pickerl weils ja auch nicht wirklich schwer ist bei unseren Planketten. Zwei Löcher gestanzt … Beispiel 04-14 … was könnte das bedeuten ??? :wink:

@SUSI … schön dast hier nachfragst aber hier bekommst nur Meinungen - geh zum ÖAMTC, der liefert Fakten.

lg

Ich bin zwar blond :wink: hab mich aber klar doch beim ÖAMTC erkundigt, mittlerweile auch bei der Landesregierung angerufen und auch dort nachgefragt. Die gesetzliche Lage ist mir bekannt aber grundsätzlich gibt es fast immer und überall AUSNAHMEN! darum hät ich eben hier im Forum gemeint es hätte jemand vielleicht damit ERFAHRUNG!
Von der Landesregierung habe ich dann auch die Auskunft bekommen, die mir DB_Killer auch schon geschrieben hat. In den PartnerClubs die landesübliche Überprufung machen lassen und den Prüfbericht immer dabeihaben, in Österreich dann "nachtragen " lassen. Alles offensichtlich kein Thema !

… ich geh auch immer zum Klub … die wissen da immer Bescheid. Die Kraten wie gesagt sind da (wenn man angehalten wird was aber selten ist) sehr genau. Wir hatten vor Jahren eine Überprüfung wo der Herr Inspektor sehr wohl wusste wie das mit unsern Pickerl so ist :wink:

Also darf man gute Reise wünschen und auf fesche Fotos hoffen … lg

… jetzt übahaupt ned.

Ausserm Pannedienst is de Vaeinigung nur zum giften. :rage: