Globetrotter !! HILFE !!!

… mei Mobile is leer …

SERVUS,
z.b. Slowenien stellt das Fahrzeug sofort sicher wenns pickal abgelaufen ist. heimtransport kannst dir selber organisieren. Deutschland meldet an die österreichischen Behörden. anzeige garantiert. Spanien nimmt dir die taferl weg, Fahrzeug wird abgeschleppt(kosten im jahr 2003 - € 980.-) weiterfahrt erst mit neuem pickerl. kannst aber in Spanien machen, kommt jedes Monat der ADAC, zumindest da wo ich war.(Port Andratx). In Frankreich der Bule hat sofort nach der Plakete geschaut, mögliche Konsequenz weiß ich nicht da alles in Ordnung. Italien hat gewiss eigene regelungen, kommt bei denen auch auf die Jahreszeit an, im sommer sind die sicher schärfer, wenn viele touris unterwegs sind. Skandinavien ist bekannt für strenge Kontrollen und saftige strafen.

also MK, schreib ned so an Blödsinn, rund um Österreich drohen saftige strafen wenns dich ohne pickerl erwischen, vor allem kann die Versicherung aussteigen, na dann prost mahlzeit

Also, laut Landesregierung ( tel. heute) ist das alles kein Thema wenn ich im Reiseland wenn das Pickerl fällig ist in einer Werkstätte die für dieses Land die Pickerl macht eine Überprüfung durchführen lasse und den Bescheid mitführe! Dies gilt aber nur für Länder der EU!

Kannst du das auch belegen oder ist das jetzt einfach nur eine Erzählung von dir?

Zb. gelten als Obliegenheitsverletzung (zur Leistungsfreiheit oder Leistungsreduktion der Versicherung):
mehr als erlaubte Personen zu transportieren,
das Fahrzeug nicht in der richtigen Klasse versichert zu haben,
das Fahrzeug ohne Lenkerberechtigung zu benutzen,
das Fahrzeug alkoholisiert zu benutzen,
das Fahrzeug ohne Kennzeichen zu benutzen (zb Wechselkennzeichen),
das Fahrzeug in gefährlichem Zustand zu benutzen.

Von einem abgelaufenem Pickerl finde ich nichts im Versicherungsvertragsrecht.

Zu den Strafen im Ausland:
Nach welchem Gesetz wird hier geahndet?
Gibt’s in Österreich auch so ein Gesetz, nach dem ein ausländisches Fahrzeug einem ausländischem Standard entsprechen muss, bei sonstiger Strafe?

…DES hod mit da EU zu tun und das de Strofn WAS I, weul bei de Bömer hobn an von unsara Fa. mitn Lkw uandlich gwezt, weul de Pikerl VERKEHRT geklebt woarn, oisa GÜLTIG owa da Auflieger auf da Zgm und de Zgm aum Auflieger… woar gaunz scheen teia! Waunn des de ois nix aungehn würde WIE KENNAN DE DAUNN STROFN???
Oda glaubst de Bude peckt des freiwillig wenn do nix gerechtfertigt wäre!!!

Na gut, dann mal andersrum, weil ja Österreicher wohl die einzigen sind, die überall zahlen (und weil hier alle soooo gscheit sind). :wink:

Der letzte Absatz ist für die Gscheiten hier sicher interessant, alles andere auch für SusieQ

Was sagt denn der ADAC zu den Deutschen diesbezüglich?

TÜV im Ausland
Während eines längeren Aufenthaltes im Ausland kann es passieren, dass bei Ihrem Kfz die TÜV-Plakette abläuft. Hier kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie Ihr Kfz zum Zweck der Hauptuntersuchung (HU) nach Deutschland zurückbringen. Aufgrund der TÜV-Überziehung kann durch die Polizei in Deutschland aber Anzeige (§ 29 StVZO) erstattet werden.
Dies können Sie vermeiden, indem Sie nachweisen, dass

Ihr Kfz bei der Ausreise aus Deutschland noch einen gültigen TÜV hatte und
Ihr Kfz danach ständig im Ausland war.

In diesem Fall kann statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes eine gebührenfreie Mängelanzeige verhängt werden. Sie müssen in diesem Fall Ihr Kfz unverzüglich nach der Wiedereinreise nach Deutschland bei einer Prüfstelle zur HU vorführen und dies der Anzeigebehörde (meist Polizeidienststelle) mitteilen. Sie können Ihren Auslandsaufenthalt auch durch ein Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle glaubhaft machen.

Achtung: Diese Prüfprotokolle besitzen jedoch nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland von TÜV oder DEKRA erteilten Prüfplaketten. Auch ersetzen die Protokolle nicht die Eintragung im Kfz-Schein.

Sollte Ihre TÜV-Plakette abgelaufen sein, darf dies nicht durch ausländische Behörden beanstandet werden. Ihr Versicherungsschutz bleibt grds. weiterhin bestehen, sofern Ihr Kfz verkehrssicher ist.

Hier noch was Österreicher betreffend:

Auracher-Jäger: „Das Pickerl, die ‚Wiederkehrende Begutachtung nach §57a‘, gehört zu den Ausrüstungsvorschriften. Ausrüstungsvorschriften betreffen das Fahrzeug selbst und werden nach dem Recht desjenigen Staates beurteilt, in welchem das Fahrzeug zugelassen wurde.“ Verhaltensvorschriften hingegen, so die Juristin, betreffen das Verhalten des Lenkers im Straßenverkehr und richten sich immer nach dem Recht desjenigen Staates, indem sich der Lenker befindet. Trotz geltender Rechte empfiehlt der Autofahrerklub allen Urlaubern, mit einem gültigen Pickerl auf die Reise zu gehen. ARBÖ-Generalsekretär Rudolf Hellar forderte Verkehrsminister Hubert Gorbach (B) auf, über das Außenministerium „diese Schikane für österreichische Staatsbürger schnellstens abzustellen“.

Vermutlich sind die heimischen Berater einfach übervorsichtig …

Und nochmal eine Rechtsauskunft …
Es ist nicht alles Blödsinn, nur weil man es nicht kennt.
Es ist nicht alles Recht was andere Länder einfach so probieren …

In Österreich haben Autofahrer vier Monate nach Ablauf des „Pickerls“ Zeit, die fällige Fahrzeugbegutachtung nachzuholen. „Rechtliche Konsequenzen gibt es deswegen - auch wenn es fälschlicherweise immer wieder behauptet wird - keine. Es darf weder eine Strafe verhängt werden, noch ein Nachteil im Schadensfall entstehen“, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler am Mittwoch in einer Aussendung. Im Ausland ist aber scheinbar alles anders. Obwohl die „technische Fahrzeugüberwachung“ bezüglich der periodischen Überprüfungen prinzipiell dem Recht des Landes unterliegt, in dem das Auto zugelassen ist, gibt es laut der Organisation oft erhebliche Schwierigkeiten mit abgelaufenen Pickerln.

„Vor allem an der ungarischen oder slowenischen Grenze kommt es immer wieder zu massiven Problemen“, sagte die Juristin. „Verärgerte Kraftfahrer berichten uns laufend, dass ihnen mit Hinweis auf ein angeblich abgelaufenes ‚Begutachtungspickerl‘ die Einreise verweigert wurde.“ In vielen Staaten gelten nämlich keine oder kürzere Toleranzfristen als in Österreich.

Kennzeichen können abgenommen werden
„Häufig wird gleich eine Geldstrafe verhängt, die aber keinesfalls eingehoben werden dürfte“, erklärte Verena Hirtler. Manchmal muss das Fahrzeug auch zu einer technischen Untersuchung in eine vom Beanstandungsort oft weit entfernt liegende Prüfstelle. „Im schlimmsten Fall werden noch vor Ort die Kennzeichen abgenommen. Auch das ist leider keine Seltenheit“, sagte die Juristin. Der Tipp: Abgelaufene Pickerl sollten noch unbedingt vor der Urlaubsfahrt erneuert werden.

Diese Nummer sollte man sich vielleicht ins Handy speichern wenn man so lange weg ist:

Sollte es wegen eines abgelaufenen Pickerls im Ausland zu Problemen kommen, empfiehlt die Clubjuristin, mit der Einsatzzentrale der ÖAMTC-Nothilfe unter +43 1 25 120 00 Kontakt aufzunehmen. Von dort wird sofort die Verbindung zum diensthabenden ÖAMTC-Juristen hergestellt.

Und DER SOTZ allanich genügt ma schon!!!

I scheiß nämlich an RIESIGEN HAUFN, auf des wos ned olles „ned Rechtens“ ist, wenn i im Nirvana mit owegschraufte Kennzeichen steh, weul sich a Karpatenscherrif, oda sunst irgend a Überfleißiger dazu bemüßigt fühlt… do nutzt ma daunn de Töll. Nr. von dena a NIX, weul owegschrauft ist OWEGSCHRAUFT!

Allanich den Trara, erspoar i ma wenn i erst goarn ned mit ohgrenntn Pickerl irgendwohin in’s Auslaund foahr, so denk i zumindest darüber.
Und i bin NED obergscheit, ich schreib nur wofür mir Strof zoiht hobn… fois des zu Unrecht woahr, daunn hobn ma hoid an deppatn Juristn im Haus… is owa eehhh ned mei Göld!

Danke MK1971, finde super was du alles rausgefunden hast. Beruhigt mich schon sehr! Also Ende März gehts auf alle Fälle los und das selbstverständlich und das war ohnedies nie ein Thema, mit aktuellem Pickerl und wenns abgelaufen ist werd ma dann egal wo ma sind mal einen intensiven Checkup brauchen ( wenn nicht schon vorher mal) . Da schau ma dann mal wo wir sind und lassen uns das dann auch bestätigen. Vor Österreich selbst hab ich die wenigste Angst wenn ich da nicht mehr über die Grenze rein kann so erstrebenswert ist unser Land dann auch nicht ! :wink:
Danke nochmal für deine /eure Bemühungen![sm=Thumbs.db]

Du kannst auch entführt, erschossen oder vergewaltigt werden …

Vieles kann sein. Mir geht’s ned darum, dass nichts passieren kann, sondern nur darum, dass die Leite denken es sei rechtens wenn man dafür gestraft wird.

Klar sollte alles in Ordnung sein, aber wenn man zwei Jahre ins Ausland fährt, dann ist man eben mit solchen Umständen konfrontiert.

Deppen gibt’s überall. Auch hier im Forum. :wink:

Bitte gerne.
Schrieb ich ja von Anfang an, hab’s eben wieder erst alles suchen müssen. :wink:

SERVUS,
gern in spiegel, gelle!
MK du schreibst um den kaiser seinen bart, abgelaufenes pickerl hat im Ausland Konsequenzen. ist so und du wirst es nicht ändern, und wennst noch 100x schreibst die dürfen das nicht.
wnn das pickerl abgelaufen ist kannst auch mit der Versicherung ordentliche Probleme bekommen,- wenn ein Gutachter festellt das ein Sicherheits relevantes teil am Unfall schuld war oder der Auslöser dann wird sich deine Versicherung an dir schadlos halten, frag dein versicherungsheini wennst es mir ned glaubst.
und du kannst Argumente bringen wie du willst,- du hast trotzdem nicht recht, mit abgelaufenem pickerl hast Probleme!!

@suzi, gut das du herausgefunden hast das du bei partnerclubs die Begutachtung machen kannst, würd mich auf jeden fall daran halten,- Wünsch euch auf jeden fall viel spaß und Gesunde rückkehr

du hast vollkommen Recht in Kroatien darfst nicht mal in der Überzugsfrist fahren, und Unfall möchte ich ohne Pickerl im Ausland nicht haben schon gar nicht mit Personenschaden da ist man sehr schnell hinter Gitter

…hast du dich für mich DISQUALIFZIERT und ich genier mich das du von meinem Land bist…

Ich war 7 Jahrer in Afrika, NICHT für die „Heilsarmee“… JEDER der hier Leben DARF, müsste normalerweise Tag und Nacht Dankgebete sprechen… klar sind manche Zustände a Frechheit, aber im Verhältnis zu Anderswo ist das, Jammern auf TOP-Niveau!!!

aso so Leuten gehört sofort die Staatsbürgerschaft entzogen

SERVUS,
in MK gleich mit, weil was der für an topfen schreibt geht ja auf ka kuahaut mehr. i glaub dem tuat de chemieluft ned guat in Linz.

fahr a mal ins mühlviertel du dogga dann blasts das hirn wieder a wenig durch und du denkst nach vorm tippen.

Glaubst echt ich hab das getippt?
paste & copy nennt man das, beschwer dich bei den Verfassern, sind ja teilweise angeführt.

Völlig wuarscht, weu de Blonde braucht unsa Laund ehhh ned wirklich!!!

UND… i bin ned nur der Meinung, sondern bin ÜBERZEUGT, wenn du in da Pampas stehst und zwa duartige aufmagazionierte Scherrifs hoidn die auf, nehman da ois weg inkl. Taferln und Mowed, wird wohl zu 99% a JEDA do herinnan de PAPPN HOIDN und vielleicht SPÄTER wos unternehmen… und genau DES is owa da Springende Punkt für mi, ned ob de des eigentlich goar ned diarfn, sondan WOS SIE MOCHN (kennan)!!! :eyes: