Händler kauf

b.1.) Gucken ob Vertragsrechtschutz für Kraftfahrzeuge mitversichert ist :wink:

Er hat irgendwas von 1.600€ geschrieben. Ich nehme an, dass ist der Betrag, den der Händler für die Reparatur für das Motorrad will, das er 200 km vorher grad noch verkauft hat.

Ja das hab ich auch gelesen, aber ich habs so verstanden, daß das Motorradl 1.600,- gekostet hat.
Immerhin kostet des Ding neu ja nur 2.500,-

http://www.1000ps.at/gebrauchtes-motorrad-1171358-daelim-roadwin-125-r?pos=0

Ach so, das ist evt. der KAUFPREIS?!

Na sewas - ich bin bei meiner schon froh, wenn ich nur für den Jahresservice nicht so viel zahlen muss, haha. :smiley:

najo, wir schreiben hir von an besseren Moped. :wink:

Werter Ritter, da ich bisher alle Schweizbesucher aus 1000ps, welche ich begleiten durfte, hierzulande mal zum Essen eingeladen habe (zum Glück kommen längst nicht alle, sondern bisher nur 6, sonst würde ich schon bald Privatkonkurs anmelden müssen) hatte wohl der Herr Gerry nichts dagegen mich mal einzuladen. :wink: :grin:

Ehrlich gesagt, hat er mich sogar zweimal eingeladen (fairerweise muss ich hinzufügen, ich ihn auch :wink:). :smiling_face: :grin:

Aber wenn wir schon beim Thema verschenken sind, ein Ritter aus dem Forum hat mir mal eine Tasse Kaffee versprochen. :wink: :grin: :sunglasses:
Du merkst, auch ein Spatzenhirn kann sich gelegentlich was merken und Dr. Google findet alles. :sunglasses:
http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=2669832

i hab scho imma gwusst dass GS-fahrer irre sind :grin: :grin:

des kost ja nicht amal bei meiner BMW a jahresservice :grin: :grin: :grin: und die is scho ned billig.

bin ma net ganz sicher aba denk 6 Monate Gewährleistung bei Gebrauchten…

[i]Neu oder gebraucht - der kleine Unterschied

Die gesetzliche Gewährleistung darf der Händler zwar nicht ausschließen, ihre Dauer kann aber beim Gebrauchtwagenkauf verkürzt werden. Wenn ein Fahrzeug länger als ein Jahr zugelassen war, ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr möglich. ACHTUNG: Diese Fristverkürzung muss der Verkäufer mit Ihnen vereinbaren! Ein Hinweis im „Kleingedruckten“ oder ein Kästchen zum Ankreuzen reichen nicht aus. Bestehen Sie in jedem Fall auf die Verwendung der neuen Muster-Vertragsformulare durch den Händler.

Wenn Sie als Käufer nicht ausdrücklich zustimmen und dies vertraglich festhalten, kann Ihnen die ein Jahr kürzere Gewährleistungsfrist nicht aufgezwungen werden. Sollte der Händler Ihnen aber von Haus aus nur ein Jahr anbieten, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie verhandeln über einen günstigeren Preis oder Sie kaufen anderswo. Doch egal, ob Sie ein oder zwei Jahre Gewährleistung vereinbaren: Die sechsmonatige Beweislastregelung zulasten des Verkäufers bleibt gleich.

Die Gewährleistung

…verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die eine gekaufte Sache schon von Anfang an - zunächst unbemerkt - hatte. Die Gewährleistung steht jedem Konsumenten gesetzlich zu und darf vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Auch ihre Dauer ist gesetzlich festgelegt. Sie verpflichtet den Verkäufer, die mangelhafte Sache rasch und kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine Preisreduktion oder - bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln - die Auflösung des Vertrages durchsetzen, das heißt, beide Vertragspartner geben zurück, was sie erhalten haben.
[/i]

A 5 Jahre alte Dealim um 16Kilo? Der hat dich ja beim kaufen schon beschissen!!! Und das ned zu knapp!!!

Auf alle Fälle zum Händler, die Reparatur verlangen, hoffe dann doch für dich das du diverse Dinge ned ausschließen hast lassen, ansonsten einem Anwalt übergeben, aber du musst vorher dem Händler die Möglichkeit einräumen das Motorrad in einer angemessenen Frist zu richten

… wanns di so oft damit auf de Bappn haut wia an durchschnittlichen GS Treiber, dann kost dei Service aso fui … :smiling_face: :grin: :wink:

ist juristisch korrekt
eine reduzierung der frist ist einseitig untersagt und keiner ist so doof, darauf einzusteigen
er muss darauf achten, dass der händler für die korrekturen nicht zu lang braucht, denn zeit spielt auf seite des verkäufers

daher dem verkäufer ordentlich auf die zehen steigen und jedesmal die rückabwicklung ansprechen, denn die ist zwar nicht easy, aber auch nicht unmöglich

schon mal bei der ak angefragt?

lg mario

hätte ich auch nicht besser kopieren können
genau so verhält es sich

probier die ak
konsumentenschutz - ein bissi mit der presse drohen beschleunigt auch uft die einsicht
anwalt

hast keinen ankaufstest von dem greibel machen lassen?
würde als istzustand beim verkauf helfen

lg mario

Bei an Händler macht ma normal kan Ankaufstest, darum geht ma ja zum Händler. :wink:

Man lässt ja nach an Service a ned a andere Werkstätte prüfen ob des Service korrekt durchgeführt wurde.
Sowas machen nur Anwälte, die Leben schließlich davon. :stuck_out_tongue:

einem gebrauchtkauf, völlig wurscht von wem, macht man das sinnvollerweise schon

liefert ja oft auch argumente um den preis zu drücken, bzw, mäbgel vorab beheben zu lassen, oder sich überhaupt ein anderes kfz zu suchen

ausserdem, falls beim ankaufstest mängel übersehen wurden, kann man sich doppelt schadlos halten

besser absichern, als nachher ärgern

lg mario

weiters, sind erwerb und instandhaltungsmassnahme, 2 verschieden paar schuhe
der begriff service ist definiert, die rechnung muss alle durchgeführten massnahmen anführen

lg mario