Händlerangaben über Vorschäden verpflichtend ?

Hätte mich für eine fast neue SpeedTriple bei einem ehemaligen Triumph Händler
im Süden von Wien interessiert.
Bei meiner Recherche über Ihr Vorleben stellte sich heraus ,daß Sie ein ehemaliger Motortotalschaden war.
Hätte der Händler das erwähnen müssen?

dich wohl informiert. Ansonsten kommt es wohl darauf an. Wenn alles fachgerecht repariert ist und der Preis passt, hasst du als Kunde ja nicht unmittelbar einen Schaden, schließlich muss der Händler Gewährleistung bieten.
Im Extremfall, wenn der Händler vorsätzlich falsche Versprechungen macht und den Kunden durch einen überhöhten Preis schädigt, geht es bis zum Betrugsverdacht.
Ich hätte zu diesem Händler jedenfalls kein Vertrauen mehr.
Grüße -007

mich würde interessieren wie du darauf kommst. ich geh davon
aus dass du mit jemandem dort gesprochen hast, evtl. sogar
probegefahren bist. was hast du dann recherchiert? hast einen
typenschein bekommen, fahrgestellnummer…
wie auch immer, ich frag mich nur warum stellst du diese frage
nicht der person, die dir das moped verkaufen wollte. offenbar
hast du das ding ja nicht gekauft und stehst somit nicht vor
einem rechtlichen problem. also was willst denn eigentlich?
eine rechtliche abhandlung darüber, ob ein händler mängel
verschweigen darf oder nicht? würde dir das helfen? offenbar
hast du ja herausgefunden dass dieses moped einen mangel hat,
aber warum nur sagst du das nicht dem(n) betroffenen und
postest es in einem forum? ich versteh das nicht.
ps: ich kenn weder diesen händler noch dieses moped
liebe grüße
castanetti

das der Motor neu ist? Dann ist es eh kein Problem, oder?

lg!

was ist ein ehemaliger Motortotalschaden ?

wenn der händler bescheid weiss, würd ich das auf jeden fall erwarten, sonst würd´s probleme geben…
es ist halt die frage, ob betreffender händler diesen schaden wissen kann oder net.
(z.b. wenn das bike ein vorführer ist und no nie einen anderen besitzer wie den händler hatte muss er wohl über den schaden bescheid wissen).
es kommt aber auch oft von, dass sich der händler irgendeine gebrauchte reinstellt, von der er auch net alles wissen kann…

vom gesetz her darf man jedenfalls wissentlich keine fehler oder mängel verschweigen.
ob das in diesem fall zutrifft - schwer zu sagen.

hab mal privat ein radl verkauft mit einem tauschmotor und das dem käufer schon gesagt.
das motorrad war auf jeden fall schwerer zu verkaufen, als wenn es alles „original“ wäre, was ja sicherlich ein grund wäre, sowas zu verschweigen, oder?

prinzipiell schaut natürlich a jeder händler so gut wie´s geht auf die eigene börse, also a bissl beschiss is bei den meisten dabei…



Der Händler hat das Fahrzeug neu verkauft ,beim 1000er Service die Ölablaßschraube nicht angezogen - Folge Motorschaden(klassischer Kolbenreiber ).
Daraufhin wurde nach Langem hin & her dem Kunden
ein Ersatz geboten.
Fahrzeug mit Motorschaden verschwand vom Markt -
heuer ist sie wieder da - wird fast zum Neupreis
offeriert - kein Wort von Vorschaden.

wenn ordentlich repariert sollte das kein
Problem sein. wegen so etwas muss man
nicht gleich das ganz Moped wegwerfen.

Bei nem Motorrad wird normalerwiese alles kaputte getauscht, deswegen ist ein Vorschaden im Prinzip völlig egal. Vorraussetzung der Rahmen ist ok.

wenn der Motor getauscht wurde
und net grad nur a Motortype im Typenschein drinnsteht, sondern aauch a Nummer
sollte das entsprechend berichtet worden sein

sonst gibts Probleme

ansonsten is ja Unfallfrei
also was solls
:wink:

mit Motorschäden ,-))

ach die 3-4 mal…


:wink:

a Suzie eben aber ihr gebts es ja nie zu ;-))

ich hoff jetzt hast dei Ruhe damit hast eh schon genug gelitten mit der Gixxn

tua net lästern!

einmal mit ner Yamaha RD350 (Kolbenreiber)
einmal mit ner Kawasaki ZXR750RR (Pleuelhalter)
einmal mit der Suzuki GSX-R1000 (Öl)
nocheinmal mit Suzuki GSX-R1000(Scheiss Reparatur)

beim letzten mal war der Motor aus Germany ja bedient und wurde generalüberholt
ergo noch kein Motorschaden gewesen…

:wink:

war ein eigenes Kapitel, kenne keine die nicht angerieben hat ,der Rest wird wohl deiner Fahrweise zuzuschreiben sein duckundrenn ,-))

hehe, na die RD is 2taktertypisch verreckt…

bei der Gixxn wars beim ersten mal meine Schuld
hab mich mit den km vertan (Service)
und net auf den Ölstand geachtet…

schäm

aber für die ZXR kann ich nix
die is geschunden worden
und ich bin beim Kauf drauf reingefallen
hat ne weile gedauert
aber ichhab die Kohle fast komplett wieder zurückbekommen…

mein Ex-Freund ist mit seiner 350er RD weit über 100.000km gefahren
bis sie langsam aber sicher an Altersschwäche verstorben is

lg, dagmar

…sowohl der händler als auch der private san nur verpflichtet, eventuelle unfallschäden anzugeben, auch wenn is bike völlig neu dasteht.

andere, technische probleme san, denk i, net verpflichtend zu erwähnen.

ist ja alles nur halb so schlimm für dich gelaufen ;-))

richtig bewegt ;-))