hab mir vor 4 tagen ein gebrauchtes bike privat gekauft und heute hat sie motorschaden, wie schauts aus mit gewährleistung oder garantie (bin ca 300 km gefahren). Eher schlecht,oder ??? kaufvertag hab ich einen normalen abgeschlossen . Danke mal im vorraus
wenn dir der schaden verheimlicht wurde ist der verkäufer dran… wenn nicht wirds ziemlich schlecht aussehen…
woran hats den gelegen? alters/km bedingt?
ich würd mal vorschlagen mit dem verkäufer kontakt aufnehmen und anhören was der dazu sagt, an seiner reaktion solltest eh schon a bissi was rauslesen können.
eine möglichkeit wär zum öamtc und den schaden begutachten lassen, kommt halt drauf an was wert war. auch a rechtschutz versicherung in verbindung mit am brief von deinem anwalt kann viel bewirken…
mfg pedro
bei Privatkauf laut Konsumentenschutz sehr wohl, wenn es sich um einen sogenannten „Versteckten Mangel“ handelt, d.h., wenn der Verkäufer das Bike soweit z´sammpudert hat, dass das Ding eben besagte 300 oder 500 km rennt und dann niederbricht.
Wie schon gesagt: Anschauen lassen vom ARBÖ oder ÖAMTC, und dann über die Rechtschutz vom Anwalt an eher minderfreundlichen Brief schreiben lassen.
Wenn der Verkäufer keine komplett miese Kreatur ist und den Schmäh professionell betreibt, solltest du entweder Reparaturkosten (aufpassen wegen dem Zeitwert) oder Kaufpreis zurückerhalten
greez, Manfred
Der Schaden muss beim Kauf „verheimlicht“ worden sein…
Und muss dem Verkäufer nachgewiesen werden - das ist bekanntlich schwer bis unmöglich…
Schlaue Verkäufer schreiben auch immer rein das das Bike besichtigt und für in Ordnung befunden wurde… Für sowas bieten die Freunde vom Öamtc ja einen Ankaufstest an… Ist der gemacht worden!?
Aber wie gesagt - Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und die Reaktion wird alles zeigen…
der satz „besichtigt und für in ordnung befunden“ is lieb und schön, nur zählt er nix, da ma ned in motor reinschauen kann…
mfg peter
…Hat mir mal ein netter Herr vom ÖAMTC gesagt… Als ich vor Jahren, als keiner unschuldiger mit null Ahnung, mein Moped verkauft hab…
Das bezieht sich auf den Gesamtzustand… Sprich - Ich empfinde das Motorrad, so wie ich es besichtigt habe und evtl. Probe gefahren bin, als in Ordnung.
Die Rechtsgeschichten sind immer Auslegungssache…
so ca. wie: „eltern haften für ihre kinder“ auf baustellen oda dgl., das zählt auch nix… soll nur abschrecken.
gibts jetzt ein buch drüber, der autor war mal in stern tv, war sehr interessant und lehrreich.
mfg pedro
gibt es keine gewährseistung bei gebrauchfahrzeugen wenn im kauffertrag nix davon steht. Allso dumm gelaufen . Der nächste kauf ist bei einen händler !! (bj 1989, km 59.ooo ,motor gerade neu abgedichtet )
tut mir echt leid für dich - scheiße gelaufen. vielleicht kannst dir ja mim verkäufer einig werden, bzw. red wirklich mal mim arbö oder öamtc vielleicht hilfts!
Ich hab auch vor kurzem ein bike verkauft und der käufer meinte nach ca. 1 woche dieses und jenes sei kaputt gewesen und hätte ihm € 600 gekostet - hört sich blöd an, aber ich kann da auch nichts dafür! Trotzdem wünsch ich dir viel glück, dass du nicht ganz auf dem schaden sitzen bleibst!
is jo so guat gauna ! aber was soll (wisch trauertränen vom gesicht ) Was mach ich mit dem bike, kennt wer jemanden der auf kawa schraubt (raum oberösterreich) Währe echt dankbar !!!
nachweisen können dass er dich wissentlich falsch informiert hat bzw. einen „schweren mangel arglistig verschwiegen“ hat. wennst das kannst hast gute karten wenn nicht hast leider ein pech gehabt.
wenn du des radl gfohrn wärest, das du nämlich nix gemerkt hättest kann i ma ned vorstellen.
ned die konsumenten vorschriften lesen, sondern dir technisches hintergrundwissen aneignen.
g.
alfred