Die Frage stellt sich nicht in eigener Sache (habe das über Umwege erfahren bzw. die Frage gestellt bekommen) - trotzdem interessant & anbei die Schilderung:
Bei uns geht es zwar um einen PKW, aber mein Mann hatte am 17.8. einen Unfall (Frontal in einen entgegenkommenden Linienbus der ÖBB), weil ihm in einer Linkskurve in Mödling aufgrund einer Ölspur das Heck ausgebrochen ist und er auf die Gegenfahrbahn geriet.
Es war Abend, dementsprechend dunkel, nass und es regnete. A… hat den Ölfilm gar nicht bemerkt (es gab kein Warnschild) - die Spur wurde jedoch von der Polizei gesehen und protokolliert.
Wie gesagt, Warnschilder waren keine aufgestellt. Glück war auch, dass die Polizei gleich vor Ort war und bestätigt, dass A… nicht zu schnell gefahren sein kann (S-Kurve, bei zu hoher Geschwindigkeit hätte er schon die Rechtskurve nicht überlebt.) und der Ölfilm vom Auto aus unsichtbar war.
Die 1-er Frage ist jetzt halt, ob in einem solchen Fall (keine Warnschilder) der Straßenerhalter haftbar gemacht werden kann.
Imho stehen die Chancen schlecht, wenn man net zumindest grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann (z. B. nix Schilder trotz dessen, dass die Ölverschmutzung der Straßenmeisterei bekannt war).
Nehme einmal an, das Thema ist nicht ganz neu - trotzdem ein paar Meinungen bzw. Erfahrungswerte wären hilfreich. z. B. wann konkret haftet der Straßenerhalter?
TagDereh & mille grazie im voraus
vor ca. einem jahr zwischen feistritzwald und rettenegg.
ein motorradfahrer kommt in einer leichten rechtskurve zu sturz, erhebliche strassenschäden in dieser kurve vorhanden sind.
im polizeiprotokoll wurde festgehalten, dass der lenker nicht zu schnell unterwegs war (d.h. den strassenverhältnissen angepasst gefahren ist) und vom strassenhalter keine warnhinweise betreffend fahrbahnschäden aufgestellt waren (obwohl die schäden schon länger bekannt waren und auf diesem strassenabschnitt schon mehrere unfälle passierten).
der lenker klagte - auf anraten seiner rechtschutzversicherung - den entstandenen schaden an seinem fahrzeug ein.
nach fast einem jahr wurde von einem sachverständigen - unter einbeziehung von zeugen - ein lokalaugenschein durchgeführt und aufgrund seiner beurteilung die klage abgewiesen.
Begründung: der lenker dürfte aus anderen gründen !?!?!?! die kontrolle über sein fahrzeug verloren haben (no na net).
fazit: den strassenerhalter (gemeinde, land, bund) zu klagen ist eigentlich aussichtslos.
lg ret
Servus!
Der konkrete Fall schaut ganz klar aus: Der Straßenerhalter haftet hier nicht, weil die Ölspur nicht vom Straßenerhalter verschuldet wurde. Sollte der Verursacher nicht ausgeforscht werden, wird der Schaden vom Verband der Versicherungsunternehmen bezahlt.
Wenn es sich um einen Baumangel handelt (zB Fahrbahnsenkung, größerer Frostaufbruch) schauts anders aus, soweit man nachwiesen kann, das dieser Mangel dem Straßenerhalter bekannt gewesen ist und keine Absicherung (zB Tempolimit oder WarnVkz) vorhanden war. Dann könnte man (mit relativ guten Aussichten) versuchen den Straßenerhalter mit in die Pflicht zu nehmen. Ein Teilverschulden wird aber bleiben, da man ja seine Fahrgeschwindigkeit den Verhältnissen anzupassen hat usw usw …
Da der Staat der größte Straßenerhalter ist hat man sich staatlicherseits gesetzlich recht gut abgesichert.
habe die Ehre
Ully-Bär
Wie ich schon geschrieben habe hat sich da der Staat als mehrheitlicher Straßenerhalter recht gut abgesichert. Im „Anlaßfall“ wäre es natürlich besser gewesen wenn eine Ölspur von einem nicht ermittelbaren Fahrzeug oder verlorene Ladung eines nicht ermittelbaren Fahrzeuges (zB feiner Schotter) der Unfallauslöser gewesen wäre … dann würde es eine gute Chance geben zum Schadenersatz zu kommen.
habe die Ehre
Ully-Bär
Versicherungsdachverband.
mfg
E.J.
… Info. Wäre halt, schön wenn ordnungsgemäße Straßen einklagbar wären – spielt’ s halt leider nicht.
TagDereh
… wird halt in dem Falle der Verursacher net erwischt werden
Jetzt kenn’ ich mich aus & danke für die Aufklärung aus kompetenter Ecke.
Wäre interessant, wie das mit der Abwicklung über den Versicherungs-Verband funzt. Ist Dir da ein konkreter Fall bekannt, wie da jemand seinen Schaden ersetzt bekommen hat bzw. wo kann sich da jemand schlau machen?
TagDereh
… Rechtsschutz- samt Vollkasko ist nie ein Fehler. Der Tipp vom Ully mit dem Versicherungsverband (Verursacher nicht ausforschbar) – auch interessant.
TagDereh
P.S. Bin trotzdem froh, net selber betroffen zu sein und das Gewürgs net zu haben.
… auch und thx. Kannst Deinen Zauberspruch für einen Nichtsahnenden genauer erläutern? Laut Ully sind die am Zug, wenn der Verursacher nicht ausgeforscht werden kann – wie funzt das konkret?
TagDereh
in den von mir beschriebenen fall wäre der strassenerhalter auf alle fälle haftbar zu machen gewesen, da
a) fahrbahnschäden (frostaufbruch) bereits längere zeit vorhanden war
b) diese dem strassenerhalter bekannt waren (wurde vor gericht bestätigt)
c) bereits mehrer unfälle an dieser stelle passierten (wurde vor gericht bestätigt)
d) keine warnhinweise vorhanden waren (wurde vor gericht bestätigt)
e) durch eine polizeiliche aufnahme am unfallort festgestellt wurde, dass der unfall wahrscheinlich durch den fahrbahnschaden entstanden ist und dies auch durch fotos festgehalten wurde (schleifspur)
f) aufgrund der länge der schleifspur des fahrzeuges festgestellt wurde, dass mit angemessener geschwindigkeit gefahren wurde
g) mehrere zeugen die gefährlichekeit der fahrbahnschäden bestätigten (auch der als zeuge einevernommene polizeibeamte bestätigte dies)
h) die fahrbahnschäden, ein paar wochen vor dem gerichtlichen lokalaugenschein in einer nacht und nebel aktion ausgebessert wurden (lt. anrainer)
mehr beweise können wohl nicht mehr vorgebracht werden und totzdem wurde der strassenerhalter „freigesprochen“ mit der begründung, dass der unfall eigenverschulden wäre und aus unachtsamkeit oder/und einem fahrfehler resultierte.
soweit zum rechtsstaat österreich.
lg ret
Der Verursacher „„soll ja nicht ausgeforscht werden““. Denn dann ist eben der Verband am Zug.
Hier die Homepage:
[url=http://www.vvo.at/wir-uber-uns/index.php]http://www.vvo.at/wir-uber-uns/index.php[/url]
Einen guten Artikel findest Du hier:
[url=http://www.bmi.gv.at/oeffentlsicherheit/2006/03_04/Fahrerflucht.pdf]BMI
Wie gesagt - gilt nur wenn der Verursacher der Dieselspur NICHT AUSGEFORSCHT werden konnte.
habe die Ehre
Ully-Bär
den Namen der Stelle korregieren.
Wie du den klagen kannst keine Ahnung.
Wirst einen Anwalt brauchen der sollte sich auskennen.
Ohne Klagen wird es aber nicht funktionieren den wer zahlt schon freiwillig
Viel Glück
mfg
E.J.
… ist aber ein anderer fall - da die straßenschäden ja sichtbar waren …
und wenn sie sichtbar sind - ist der lenker der der darauf aupassen muss „fahren auf sicht“ - das urteil kann ich irgendwie nachvollziehen (auch wenns mir persönlich auch nicht passt)
bei einer ölspur auf einer nassen strasse schaut das imho etwas anders aus - da man diese nicht sehen kann …
und dann die stelle nicht abzusichern wenn das schon bekannt ist — egal durch wen — find ich eigentlich grob fahrlässig