hallo,
der §22a KDV 1967 sagt eindeutig:
Mitführen des Genehmigungs- dokumentes gem. EG-Richtlinie für die Austauschschalldämpfer
Wennst willst kann ich dir die komplette
Liste schicken, da sieht man ganz eindeutig
was eintragungspflichtig ist oder nicht.
Bikergrüße
steve
dort gibts vom TÜV die Unbedenklichkeitsüberprüfung oder so, und wenn das dort vermerkt is mit dem TÜV zeichen passts!
ABE=keine Typisierung! leider wissen das nicht alle Kapplständer!
P.S.: es muss auch laut ABE verwendet werden! ein auspuff von am 6zylinder audi mit abe darfst aufm bock net fahrn! gg
ist in der KDV enthalten.
Betreffend des "Gebiets-"schutzes dürfte allerdings ein Irrtum der Beamten vorliegen oder es ist eine alte, nicht mehr gültige Regelung. Es ist sicherlich nirgends eine Bestimmung zu finden, die darauf hinausläuft.
Welche EU-Gesetze im Kraftfahrrecht umgesetzt werden? Ich weiß nicht wann Du Dich das letzte Mal mit dem aktuellen Stand der KDV bzw des KFG auseinandergesetzt hast, aber diese Rechtsnormen sind komplett auf das geltende EU-Recht bezogen. Genauso zB die Bestimmungen über den Güterverkehr (EGVO), Sozialbestimmungen (EU-Fahrtenschreiber), Gefahrengutbestimmungen (GGSt - ADR).
Servus
Ully-Bär
abe zahl am auspuff und vor allem solltest du das genehmigungszertifikat mitführen, auf welchem die zahl ebenfalls vermerkt ist.
ohne dieses fehlt nämlich der beweis, das der puffer für das jeweilige motorrad genehmigt ist.
wenn beides zur hand, herzeigen, net lang diskutieren, anzeige einstecken, einspruch einlegen gewinnen und vors wachzimmer pinkeln ;o)
mir die Vorgangsweise bekannt - aber im Zusammenhang mit Nachrüst-Tröten erscheint die Sache zunächst unglaubwürdig, dann aber gleich lächerlich & kleinkariert. Die EU hätte, wenn in diesem Bereich tatsächlich Schutzzölle existieren, wohl einen erheblichen Nachholbedarf …
LG, Peter