Hilfe Anonymverfügung

ich habe jetzt einen anonymver. bekommen, der tatzeitpunkt war der 15.08.03!!! soll ich bezahlen oder auf eine anzeige warten? und einspruch einlegen.

danke beta 1

dann zahl(weil sonst wird es unnötig teuer), warst du’s nicht und kannst es auch beweisen, dann streite (wegen 30€ würd’ ich allerdings nicht streiten).
Das nächste Mal poste bitte den ganzen Sachverhalt, dann kriegst du auch treffendere Antworten.

halt länger gebraucht. San ja gemeindebedienstete :wink: is aber sicher no ned abgelaufen, also würd is lieber zahlen.

chri

haben’s es ja auch mit der ÖBB zugstellt gg

lg da R

aufgrissn woa, da briaf… dann ja G

so schauts aus !

lg da R

ist die Verjährungsfrist für Verkehrsdelikte, ab „Bekanntgabe der Tat“…also Brennen.
Hilft leider nix.

lg
Honda61

dass dir jemand aus mitleid die strafe peckt od.
jemand die schuld auf sich nimmt ?
zahlen und ned sudern… :wink:

willst auf eine anzeige warten oder einspruch erheben???

is immer billiger ausser du warst es nicht ;-))

na geh,der kollege sieht sich wahrscheinlich noch im jahr 2002 weil er doch 03 mit so vielen rufzeichen versehen hat…gggggggg
der hot glott a gaunzes johr vaschloffn…derfst ned so eng sechn…jetztdan wast a wo unsa ruaf herkimmt…de moppalfohra,des san do lauta…

gruss kurt