ich habe jetzt einen anonymver. bekommen, der tatzeitpunkt war der 15.08.03!!! soll ich bezahlen oder auf eine anzeige warten? und einspruch einlegen.
danke beta 1
dann zahl(weil sonst wird es unnötig teuer), warst du’s nicht und kannst es auch beweisen, dann streite (wegen 30€ würd’ ich allerdings nicht streiten).
Das nächste Mal poste bitte den ganzen Sachverhalt, dann kriegst du auch treffendere Antworten.
halt länger gebraucht. San ja gemeindebedienstete
is aber sicher no ned abgelaufen, also würd is lieber zahlen.
chri
haben’s es ja auch mit der ÖBB zugstellt gg
lg da R
aufgrissn woa, da briaf… dann ja G
so schauts aus !
lg da R
ist die Verjährungsfrist für Verkehrsdelikte, ab „Bekanntgabe der Tat“…also Brennen.
Hilft leider nix.
lg
Honda61
dass dir jemand aus mitleid die strafe peckt od.
jemand die schuld auf sich nimmt ?
zahlen und ned sudern… ![]()
willst auf eine anzeige warten oder einspruch erheben???
is immer billiger ausser du warst es nicht ;-))
na geh,der kollege sieht sich wahrscheinlich noch im jahr 2002 weil er doch 03 mit so vielen rufzeichen versehen hat…gggggggg
der hot glott a gaunzes johr vaschloffn…derfst ned so eng sechn…jetztdan wast a wo unsa ruaf herkimmt…de moppalfohra,des san do lauta…
gruss kurt