hilfe wer kennt sich aus?

habe mir ein gebrauchtes motorrad EZ 03.04.2003 gekauft (bei einem auto händler).hab ihm nach einem prüfbefund gefragt der händler meinte: brauchst nicht erste überprüfung ist erst 3 jahre nach neuanmeldung.hab jetzt zuhause erst gesehen pickerl am motorrad gültig bis 04.2004.was muß ich jetzt machen das ich das fahrzeug anmelden kann? danke im voraus für nützliche auskünfte.

vom Händler einen gültigen Prüfbericht besorgen …

möglichkeit! :wink:

mfgmax

aber der händler ist leider 200 km entfernt.

200km sind im Vergleich zu einem gültigen Pickerl eher nichts

:wink:


…lass es dir per mail, fax, brief schicken! der muss ja den bericht haben! das gibts ja net anders oder?


mfgmax

erstbesitzer hat keinen braucht (nur halbes jahr angemeldet) händler 2 jahre privat rum gefahren mit blauer tafel.

Für die Zulassung eines Fahrzeuges benötigen Sie:


* das Gutachten (Pickerl) der letzten „wiederkehrenden Begutachtung“ (§ 57 a KFG), sofern das Fahrzeug erstmals in Österreich zugelassen wird oder vor mehr als einem Jahr angemeldet wurde;

Aus meiner Sicht ist der Händler verpflichtet dir kostenfrei den Prüfbericht und das Pickerl auszustellen. Wenn er ein „Ferngutachten“ macht ist das sein Problem. Du hast einen Anspruch darauf aus dem Gewährleistungsrecht, soferne nicht im Kaufvertrag entsprechende Einschränkungen ersichtlich sind, wonach das Fahrzeug nicht zulassungsfähig ist. Im Klartext kannst du darauf bestehen, dass er das Fahrzeug abholt. Ansonsten bist du berechtigt das Pickerl woanders machen zu lassen und ihm sämtliche Kosten zu verrechnen, auch die Abholung. Wird halt aber ein Rechtsstreit werden, wenn er sich weigert. Ich würde dann aber den Namen auf 1000 PS posten. Da wird er es sich vielleicht überlegen.

Nur bekommst du ein Gutachten damit du deinen Brüller anmelden kannst und dann kannst du dir das Pickerl holen. Und die Rechnung schickst dem Händler so weit er das Motorrad auch als Händler verkauft hat und nicht als Privatperson.

er muss dem händler nachweislich die chance geben das pickerl zu machen… dann gehts in die nächste runde…soviel ich weiss ;-))

… schlicht und ergreifend ein Trottel (sorry für die rüde Ausdrucksweise).

Das mit den 3 Jahren ab Erstzulassung gilt nur für PKW, nicht für Motorräder.

Er soll dir schleunigst einen Prüfbericht zukommen lassen (z.B. per Post), weil du sonst nicht anmelden kannst (es sei denn, du holst dir den Befund woanders).

LHG, Schlucki

ist eigentlich wurscht - du benötigst den überprüfungsbericht auf papier zur anmeldung und den max. 1 jahr alt - in deinem sinn möglichst aktuell.
wenn du jetzt ein mutiger typ bist kannst das auch beim öamtc/arbö machenund warten was dabei rauskommt, gibt vielleicht neuen diskussionsstoff mit deinem händler :slight_smile:

gruß

die finden sogar an fabriksneuen geräten mängel. mich sehen die nie wieder.

hast schon gefragt?

mfgmax

sind schon komisch, die öamtc „experten“. beim radl meiner schwester (kawa GPZ 500 S) habens 4 „mängel“ festgestellt, obwohl alles im originalzustand is (mit ausnahme der drossel, die aber NICHT beabnstandet haben). bei mir is einiges nicht KFG oder StVO gerecht, beanstandet habens aber NICHTS!!!

mfg husky

würd ich da hinfahren. Und mit der Mängelliste bin ich dann beim Händler und er kann dann beheben, was auch immer gefunden wurde.

hab mir heute bei einem netten händler ein blaues kennzeichen ausgeliehen.hat mir dann einen prüfbericht ausgestellt(kosten des ganzen 10 euro und ein par kaffee trinkgeld).schöner neben effekt hab heut ein bisschen motorradl fahren können… :-))

der mich versteht *gggggg

gruß

funzt tadellos …

-christian

hast vor 6 tagen eine knie operation ghabt und steigst schon aufs eisen (noch dazu bei 4 grad).hab mir gedacht nur ich bin ein bisschen verrückt. schöne grüße crazy