Hund und Beiwagenmotorrad

Hello Leute,
mal eine Frage, hat jemand von euch einen Ahnung ob man einen Hund im Beiwagen mitnehmen kann bzw. darf, natürlich gesichtert (z.B. Gurt)?
LG Spichtel

Personenbeförderung
KFG § 106 (12)

Mit Motorrädern und Motorfahrrädern darf außer dem Lenker nur eine weitere Person befördert werden.
Mit Motorrädern und dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau sowie vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, dürfen nur Personen befördert werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und die für Beifahrer vorgesehenen Fußrasten erreichen können.
Mit Motorrädern mit Beiwagen dürfen Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur befördert werden, wenn:

sie mittels geeigneter Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind, oder mittels Sicherheitsgurt entsprechend gesichert werden und
die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und
der Beiwagen einen Überrollbügel aufweist, oder es sich um einen geschlossenen kabinenartigen Beiwagen handelt.
Bei der Personenbeförderung mit einem Motorrad mit Beiwagen darf die in der Typen- bzw. Einzelgenehmigung festgesetzte Personenanzahl (auch je Sitzbank des Beiwagens) nicht überschritten werden.
Beiwagen dürfen nicht mehr als 2 Sitze aufweisen.

Hab noch keine Verbotsregelung für die Beförderung von Hunden gelesen, gequält sollten sie dabei allerdings nicht werden und die Fahrsicherheit gewährleistet sein. Werd mich aber noch informieren.

gequält sollten sie dabei allerdings nicht werden und die Fahrsicherheit gewährleistet sein.

→ das hab ich auch bestimmt nicht vor, wenn gehen wir die sache ganz langsam an, d.h. erstmal trockensitzen, etc…

die sicherheit von fahrer und hund geht natürlich vor!

danke schon mal.

oder Heimtiere sind von der Anwendung des Tiertransportgesetzes-Straße ausgenommen, wenn der Verfügungsberechtigte mit dem Transport keine gewerbliche Absicht verfolgt.

bin zwar nicht blond :wink: d.h. er kann mitfahren ?

Jaaa, das zitierte Gesetz nur als Anregung … mfG Heinz

lässt Du das Hunderl absitzen und bindest ihn mit der Leine am Lenker fest - dann aber nicht so Gas geben wie in der Suzuki-GSX-R-1000 Werbung …


Ich hab auch schon Hunde in eigens dafür konstruierten Tankrucksäcken am Moped gesehen, also dürfte der Beiwagen kein Problem sein, zumal das sogar in Deutschland erlaubt ist und wir ja ein Vasallstaat selbigen sind.

lg Varabär

Super, Spike der Wichtel ist aber auch überall anzutreffen ;o)

Bitte unbedingt Fotos posten, wenn dein „Stinker“ (schulligung, aber ich darf das, ich hab auch sowas ;o) ) im Beiwagen sitzt!

LG, Kathi + Old Boy Sasha & Gizmo (& Sir Winston +)